Stellungnahmen & Gutachten
Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, die Asylbewerberleistungen regelmäßig der Teuerungsrate anzupassen. Die letzte Erhöhung liegt bereits über drei Jahre zurück. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, diese Anpassungen durchzuführen. Und dennoch: Parallel zum Gesetzgebungsverfahren wird die Erhöhung öffentlich so dargestellt, als sei sie nicht verfassungsrechtlich geboten, sondern als müsse über die Leistungshöhe noch diskutiert werden und eine Kompromisslösung gefunden werden.