PRO ASYL begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall einer türkischen Asylsuchenden, die von Griechenland über die Landgrenze in die Türkei illegal zurückgewiesen wurde. Das Urteil zeigt unmissverständlich, dass der brutalen Pushback-Praxis Griechenlands ein Ende gesetzt werden muss. Hier steht auch die Europäische Union in der Pflicht, insbesondere die EU-Kommission. PRO ASYL fordert die EU-Kommission auf, nun Sanktionen gegen Griechenland in die Wege zu leiten und sich klar und deutlich von sämtlichen Plänen zu distanzieren, die Zurückweisungen an den Außengrenzen Vorschub leisten.
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