Praxishinweise zur aktuellen Aussetzung von Dublin-Überstellungen und Überstellungsfristen

April 2020

Auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie hat das BAMF neben den Dub­lin-Über­stel­lun­gen auch die Über­stel­lungs­fris­ten aus­ge­setzt. Unse­re Analyse.

Auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie hat das BAMF neben den Dub­lin-Über­stel­lun­gen auch die Über­stel­lungs­fris­ten aus­ge­setzt und stützt letz­te­res auf § 80 Abs. 4 VwGO i.V.m. Art 27 Abs. 4 Dub­lin-III-VO. In die­sen Pra­xis­hin­wei­sen von PRO ASYL und Equal Rights Bey­ond Bor­ders wird die­ses Vor­ge­hen ana­ly­siert und bezüg­lich ver­schie­de­ner Fall­grup­pen geprüft.