Gegen Haft und Entrechtung schutzsuchender Menschen

Januar 2020

Zu den Über­le­gun­gen des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums des Innern (BMI) für eine »Neu­aus­rich­tung« des Gemein­sa­men Euro­päi­schen Asyl­sys­tems (GEAS).

Mit ihrer Agen­da für Euro­pa hat die neue Prä­si­den­tin der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on, Frau von der Ley­en, ange­kün­digt, einen »New Pact on Migra­ti­on and Asyl­um« u.a. zur Reform des Gemein­sa­men Euro­päi­schen Asyl­sys­tems (GEAS) vor­stel­len zu wol­len. Die­ser wird im Früh­jahr 2020 erwar­tet. Grund­la­ge die­ses Vor­sto­ßes könn­te ein Papier des deut­schen Bun­des­mi­nis­te­ri­ums des Innern, für Bau und Hei­mat (BMI) vom 14. Novem­ber 2019 sein. Die im Novem­ber 2019 bekannt gewor­de­nen Vor­schlä­ge sehen kurz zusam­men­ge­fasst ein Grenz­ver­fah­ren mit Inhaf­tie­rung vor. Nur bei posi­ti­ver Vor­prü­fung erfolgt die Ein­rei­se zur Durch­füh­rung des Asyl­ver­fah­rens in die Euro­päi­sche Uni­on (EU). Die­se Asyl­su­chen­den wer­den nach einem Schlüs­sel auf die Mit­glied­staa­ten ver­teilt. Die Asyl­an­trä­ge jener Asyl­su­chen­den, die die Vor­prü­fung nicht bestehen, wer­den im Grenz­ver­fah­ren abschlie­ßend ent­schie­den und sol­len bei Ableh­nung von dort zurück­ge­führt werden.