Stellungnahme zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

April 2019

Die Bun­des­re­gie­rung ist gesetz­lich ver­pflich­tet, die Asyl­be­wer­ber­leis­tun­gen regel­mä­ßig der Teue­rungs­ra­te anzu­pas­sen. Die letz­te Erhö­hung liegt bereits über drei Jah­re zurück. Es ist Auf­ga­be des Gesetz­ge­bers, die­se Anpas­sun­gen durch­zu­füh­ren. Und den­noch: Par­al­lel zum Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren wird die Erhö­hung öffent­lich so dar­ge­stellt, als sei sie nicht ver­fas­sungs­recht­lich gebo­ten, son­dern als müs­se über die Leis­tungs­hö­he noch dis­ku­tiert wer­den und eine Kom­pro­miss­lö­sung gefun­den werden.

Ohne jede Not­wen­dig­keit ent­hält dann auch die­ser Ent­wurf als Paket neben der Anpas­sung auf der einen Sei­te zusätz­li­che Ver­schär­fun­gen und Leis­tungs­kür­zun­gen auf der ande­ren, die man­gel­haft begrün­det sind und z.T. mit den ver­fas­sungs­recht­li­chen Vor­ga­ben nicht im Ein­klang stehen.

Herausgeber*in: PRO ASYL
For­mat: DIN A4, 9 Seiten