Stellungnahme zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
April 2019
Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, die Asylbewerberleistungen regelmäßig der Teuerungsrate anzupassen. Die letzte Erhöhung liegt bereits über drei Jahre zurück. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, diese Anpassungen durchzuführen. Und dennoch: Parallel zum Gesetzgebungsverfahren wird die Erhöhung öffentlich so dargestellt, als sei sie nicht verfassungsrechtlich geboten, sondern als müsse über die Leistungshöhe noch diskutiert werden und eine Kompromisslösung gefunden werden.
Ohne jede Notwendigkeit enthält dann auch dieser Entwurf als Paket neben der Anpassung auf der einen Seite zusätzliche Verschärfungen und Leistungskürzungen auf der anderen, die mangelhaft begründet sind und z.T. mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht im Einklang stehen.