Stellungnahme zum Antrag für ein umfassendes Qualitätsmanagement beim BAMF & zur Änderung des Asylgesetzes zur Beschleunigung von Verfahren

Mai 2019

Die BAMF-Ver­fah­ren sol­len immer schnel­ler und in schwer zugäng­li­chen AnKER-Ein­rich­tun­gen oder ähn­li­chen Auf­nah­me­ein­rich­tun­gen unter Aus­schluss einer ech­ten, unab­hän­gi­gen Asyl­ver­fah­rens­be­ra­tung statt­fin­den, Son­der­pro­zess­recht führt zu wei­te­ren Hür­den vor Gericht für effek­ti­ven Zugang zu Recht.

Je stär­ker exis­ten­zi­el­le Rech­te betrof­fen sind, des­to sorg­fäl­ti­ger soll­te eine Behör­de einen Fall prü­fen kön­nen und des­to umfang­rei­cher soll­ten Ver­fah­rens­rech­te vor Gericht sein – so wür­de man ver­mu­ten, wenn es um die Aus­ge­stal­tung von Ver­fah­rens­be­din­gun­gen geht. Doch: Gera­de im Asyl­recht, wo es um die Erken­nung von Schutz­be­darf vor Ver­fol­gung, Gewalt, Will­kür und Recht­lo­sig­keit geht, wer­den Prü­fungs­ver­fah­ren durch Beschleu­ni­gungs­an­for­de­run­gen und Rechts­ein­schrän­kun­gen erschwert.

Herausgeber*in: PRO ASYL
For­mat: DIN A4, 44 Seiten