
Realitätsflucht in der Regierung
Der Familiennachzug zu subsidiär Geschützten soll auf wenige Härtefälle begrenzt werden. Diesen Plänen muss die Annahme zugrunde liegen, dass die Betroffenen demnächst in ihre Heimat zurückkehren könnten. An der Realität in Syrien geht dies – und damit der Gesetzentwurf der Bundesregierung – jedoch meilenweit vorbei.
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