Der fol­gen­de Über­blick gibt eine gro­be Ein­füh­rung in die zen­tra­len innen­po­li­ti­schen The­men im Bereich Asyl. Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen, Hin­ter­grün­de und wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen fin­den Sie in den hier im Fol­gen­den ver­link­ten Themen-Seiten.

Als Reak­ti­on auf stei­gen­de Flücht­lings­zah­len, aber mehr noch als leicht­fer­ti­ger Reflex auf eine zuneh­mend hys­te­risch geführ­te Debat­te über Flücht­lin­ge, hat die Bun­des­re­gie­rung in kur­zer Zeit  eine Viel­zahl von asyl­po­li­ti­schen Geset­zes­än­de­run­gen auf den Weg gebracht. Die meis­ten zie­len dar­auf ab, Flücht­lin­ge abzu­schre­cken, in dem sie ihre Rech­te beschneiden.

ASYLRECHT: EINE VERSCHÄRFUNG JAGT DIE NÄCHSTE

Die Asyl­rechts­ver­schär­fun­gen der letz­ten Zeit beinhal­te­ten unter ande­rem Asyl­schnell­ver­fah­ren, die dafür sor­gen sol­len, dass bestimm­te Grup­pen von Asyl­su­chen­den schnel­ler abge­scho­ben wer­den kön­nen. Vie­le Flücht­lin­ge müs­sen künf­tig län­ger in den oft kata­stro­phal über­füll­ten Erst­auf­nah­me­la­gern ver­blei­ben, man­che gar unbe­fris­tet. Die so genann­te Resi­denz­pflicht wur­de wie­der ver­schärft. Leis­tungs­kür­zun­gen für Asyl­su­chen­de wur­den beschlos­sen. Die Abschie­bung kran­ker Men­schen wur­de erleich­tert, das Recht auf Fami­li­en­nach­zug beschnit­ten – und vie­les mehr.

Die Geset­zes­än­de­run­gen haben Fol­gen für alle Lebens­be­rei­che von Flücht­lin­gen: Für die Asyl­ver­fah­ren, die Unter­brin­gungs­pra­xis, die Inte­gra­ti­ons­chan­cen, die sozia­le und medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung von Flücht­lin­gen, die Ver­hän­gung von Abschie­bungs­haft, die Durch­füh­rung von Abschie­bun­gen  – und nicht zuletzt auch für das gesell­schaft­li­che Klima.

Denn die Asyl­rechts­ver­schär­fun­gen stig­ma­ti­sie­ren Schutz­su­chen­de. Von ihnen ging vor allem ein Signal aus: Dass Flücht­lin­ge eine Bedro­hung sind, die es abzu­weh­ren gilt. Damit hat die Bund­re­gie­rung, ent­ge­gen ihren Absichts­er­klä­run­gen, nicht dem weit ver­brei­te­ten Ras­sis­mus den Wind aus den Segeln genom­men, son­dern ihm erst Auf­trieb verschafft.

ASYLVERFAHREN: VON SCHNELL UND UNFAIR BIS ENDLOS LANG

Jeder Asyl­su­chen­de hat in Deutsch­land das Recht auf ein Asyl­ver­fah­ren, in dem die indi­vi­du­el­len Flucht­grün­de sorg­fäl­tig geprüft wer­den. Zustän­dig für die Ver­fah­ren ist das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge. Obwohl sich ein Anstieg der Flücht­lings­zah­len schon früh abzeich­ne­te, wur­den die Kapa­zi­tä­ten des Amtes erst spät auf­ge­stockt. Vie­le Geflüch­te­te muss­ten daher jah­re­lang war­ten, bis über ihre Anträ­ge ent­schie­den wur­de, mitt­ler­wei­le ent­spannt sich die Lage etwas.

Zugleich wer­den bestimm­te Flücht­lings­grup­pen Schnell­ver­fah­ren unter­zo­gen, die die indi­vi­du­el­le und fai­re Prü­fung des Asyl­an­trags – den Kern des Asyl­rechts – aus­he­beln. Vor allem trifft dies Flücht­lin­ge aus den so genann­ten „siche­ren Her­kunfts­staa­ten“, denen im Asyl­ver­fah­ren von vorn­her­ein unter­stellt wird, kei­ne asyl­recht­lich rele­van­ten Flucht­grün­de zu haben. Dabei folgt die Ein­stu­fung der Staa­ten als »sicher« kaum der tat­säch­li­chen Men­schen­rechts­la­ge vor Ort, son­dern wei­test­ge­hend poli­ti­scher Willkür.

DIE LEBENSBEDINGUNGEN: VERSORGUNG UND UNTERBRINGUNG

Asyl­su­chen­de, „Gedul­de­te“, und „voll­zieh­bar Aus­rei­se­pflich­ti­ge“ bekom­men nicht die­sel­ben Sozi­al­leis­tun­gen wie ande­re Hilfs­be­dürf­ti­ge in Deutsch­land, son­dern Leis­tun­gen nach dem »Asyl­bLG«. Des­sen kon­kre­te Umset­zung ist abhän­gig vom Bun­des­land oder der Kom­mu­ne. Es kann für die Betrof­fe­nen bedeu­ten, dass sie statt Bar­geld etwa Lebens­mit­tel­pa­ke­te erhal­ten, ihnen anstel­le regu­lä­rer Gesund­heits­ver­sor­gung nur eine medi­zi­ni­sche Not­ver­sor­gung gewährt wird oder dass sie dau­er­haft in Sam­mel­un­ter­künf­ten leben müs­sen – oft im Mehr­bett­zim­mer ohne jede Pri­vat­sphä­re oder Rückzugsmöglichkeit.

Wie Flücht­lin­ge in Deutsch­land unter­ge­bracht wer­den, ist von Bun­des­land zu Bun­des­land und von Kom­mu­ne zu Kom­mu­ne sehr unter­schied­lich. Bun­des­weit ein­heit­li­che Stan­dards gibt es nicht. Wäh­rend Flücht­lin­ge man­cher­orts in Woh­nun­gen leben kön­nen, wer­den sie in vie­len  Kom­mu­nen in Mas­sen­un­ter­künf­ten unter­ge­bracht. Grund dafür sind nicht allein die gestie­ge­nen Flücht­lings­zah­len. Auch man­geln­de  Pla­nung, Wohn­raum­knapp­heit und die Unter­fi­nan­zie­rung der Kom­mu­nen spie­len eine Rol­le. Vor allem aber ist die Fra­ge nach der Unter­brin­gung von Asyl­su­chen­den eine Fra­ge des poli­ti­schen Wil­lens. Es geht um nicht weni­ger als die Fra­ge, ob die Poli­tik Bedin­gun­gen schaf­fen will, die Flücht­lin­ge stig­ma­ti­siert und aus­ge­grenzt – etwa durch die Unter­brin­gung in zer­mür­ben­den Mas­sen­un­ter­künf­ten – oder ob sie Flücht­lin­gen in Deutsch­land Teil­ha­be und ein selbst­be­stimm­tes Leben in Wür­de ermöglicht.