
Internationales Recht: EU muss Bootsflüchtlinge retten und aufnehmen
Seenotrettung ist essentielle humanitäre Pflicht. Doch auch Völkerrecht, Seerecht und EU-Menschenrecht verpflichten zur Rettung. Dabei sind enge Grenzen gesetzt: Die angedachten Pull-Backs in Richtung Libyen, Tunesien oder Ägypten etwa verbieten das Völkerrecht und das Seerecht. Was ist ein sicherer Hafen? Wann und durch wen muss gerettet werden? Eine juristische Betrachtung.
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