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Operation Atalanta - Vorbild für die Seenotrettung? Wie beim Anti-Piraterie-Einsatz im Golf von Aden, so die EU-Kommission, sollen Flüchtlingsboote künftig vom Militär zerstört werden, damit Schlepper sie nicht nochmals einsetzen können. Ein weiterer Schritt zur Militarisierung der Flüchtlingsabwehr. Foto: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Piraterie_vor_der_K%C3%BCste_Somalias">Wikimedia Commons</a>

Nachdem in wenigen Tagen weit über 1000 Schutzsuchende und Migranten im Mittelmeer ertranken, bekunden die Spitzen der deutschen und europäischen Politik, das Massensterben beenden zu wollen. Doch der nun von der EU vorgelegte 10-Punkte-Plan beinhaltet wenig Neues – und skandalös Verfehltes.

„Wir wer­den alles tun, um zu ver­hin­dern, dass wei­te­re Opfer im Mit­tel­meer vor unse­rer Haus­tür umkom­men auf quä­lends­te Art und Wei­se“, sagt Bun­des­kanz­le­rin Mer­kel. In der Bild-Zei­tung, unter dem Titel „Stoppt das Dra­ma jetzt!“. Dort inter­view­te das Bou­le­vard-Blatt deut­sche Spit­zen­po­li­ti­ke­rin­nen und ‑poli­ti­ker zur Flücht­lings­ka­ta­stro­phe. Vize­kanz­ler Gabri­el (SPD) ließ sich mit der Aus­sa­ge zitie­ren, „wir brau­chen Mög­lich­kei­ten einer lega­len befris­te­ten Zuwan­de­rung in die EU, etwa durch beson­de­re Kon­tin­gen­te.“ Bun­des­in­nen­mi­nis­ter De Mai­ziè­re zitiert die BILD nun mit dem Satz: „Die See­not­ret­tung muss erheb­lich ver­bes­sert wer­den, sie muss schnell orga­ni­siert und euro­pä­isch finan­ziert werden.”

Wer­den nun die Kern­for­de­run­gen von PRO ASYL und vie­len ande­ren Flücht­lings- und Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen nach lega­len und siche­ren Flucht­we­gen und einer groß ange­leg­ten, euro­päi­schen See­not­ret­tungs­mis­si­on erfüllt?

Immer die­sel­ben Ablen­kungs­ma­nö­ver

Das scheint kaum wahr­schein­lich. Schon die Zita­te der Spit­zen­po­li­ti­ker und ‑poli­ti­ke­rin­nen in der Bild-Zei­tung zei­gen, dass die Maß­nah­men, an die die Bun­des­re­gie­rung denkt, die­sel­ben Ablen­kungs­ma­nö­ver sind wie immer: Schleu­ser­be­kämp­fung, Ver­bes­se­rung der Situa­ti­on in den Her­kunfts­län­dern, Sta­bi­li­sie­rung der Situa­ti­on in Libyen.

Noch immer tut man so, als sei­en die Schleu­ser die Ursa­che des Pro­blems, und nicht nur eine Fol­ge der Euro­päi­schen Abschot­tungs­po­li­tik, als kön­ne man die Situa­ti­on in Her­kunfts­län­dern wie etwa Syri­en, Sudan, Soma­lia oder Eri­trea kurz­fris­tig ver­bes­sern und als könn­ten Flücht­lin­ge dar­auf ver­trau­en, dass in einem „sta­bi­li­sier­ten“ Liby­en, in Ägyp­ten oder ande­ren Staa­ten Nord­afri­kas ihre Men­schen­rech­te geach­tet wer­den. Knapp: Man hofft, mit der popu­lis­ti­schen Stra­te­gie, die Ver­ant­wor­tung für das Mas­sen­ster­ben den Schleu­sern und die Auf­nah­me von Flücht­lin­gen  Dritt­staa­ten zuzu­schie­ben, noch­mal durchzukommen.

De Mai­zié­res Stra­te­gie des Ster­benlas­sens gerät unter Druck

Den­noch zeigt ins­be­son­de­re die zöger­li­che Kehrt­wen­de von Bun­des­in­nen­mi­nis­ter De Mai­zié­re, dass sei­ne Poli­tik des bewuss­ten Ster­ben­las­sens von Flücht­lin­gen stark unter Druck gerät. Bis vor kur­zem hat­te De Mai­ziè­re eine Wie­der­auf­na­me von „Mare Nos­trum“ vehe­ment abge­lehnt. Die ita­lie­ni­sche Ret­tungs­mis­si­on, die inner­halb von einem Jahr weit über 100.000 Flücht­lin­gen das Leben ret­te­te, hat­te De Mai­ziè­re als Bei­hil­fe zur Schleu­se­rei kri­ti­siert und zusam­men mit ande­ren EU-Kol­le­gen abge­sägt. Damit haben De Mai­ziè­re und eini­ge sei­ner EU-Amts­kol­le­gen das jetzt ein­ge­trof­fe­ne Sze­na­rio des Mas­sen­haf­ten Ster­bens von Flücht­lin­gen auf dem Meer ganz bewusst in Kauf genom­men. Jetzt, eini­ge Tau­send Tote spä­ter, scheint die­se Hal­tung immer­hin auch inner­halb der Bun­des­re­gie­rung unter Druck gera­ten zu sein.

EU legt Zehn-Punk­te-Plan vor : Eine Fried­hofs­ord­nung für die Rän­der des Mittelmeers.

Unter dem Ein­druck der Flücht­lings­ka­ta­stro­phen tra­fen sich Ver­tre­ter der 28 EU-Staa­ten und der EU-Kom­mis­si­on  ges­tern in Luxem­burg. „Es ist unse­re mora­li­sche Pflicht als Euro­pä­er, zu ver­hin­dern, dass die­se Tra­gö­di­en sich wie­der und wie­der ereig­nen“, erklär­te EU-Außen­be­auf­trag­te Fede­ri­ca Mog­he­ri­ni bei dem Tref­fen, dem schon am Don­ners­tag ein wei­te­rer Kri­sen­gip­fel fol­gen soll.

Die Beto­nung der euro­päi­schen Wer­te steht jedoch im Gegen­satz zu dem nun in Luxem­burg vor­ge­leg­ten Zehn-Punk­te-Pro­gramm der EU-Kom­mis­si­on:

Punkt 1: Mehr Seenothilfe

Die Kom­mis­si­on schlägt eine finan­zi­el­le Auf­sto­ckung der Fron­tex Mis­sio­nen „Tri­ton“ und „Posei­don“ vor sowie eine mög­li­che Ver­grö­ße­rung des Seenotrettungsgebiets.

Das klingt auf den ers­ten Blick gut. Doch die Stär­kung von Fron­tex setzt auf Grenz­si­che­rung. Die Auf­ga­ben der Agen­tur lie­gen nicht vor­ran­gig in der See­not­ret­tung, son­dern in der Abwehr von Migran­tin­nen und Migran­ten. Statt einer Aus­wei­tung des Fron­tex-Ein­sat­zes müss­te die EU drin­gend eine zivi­le euro­päi­sche See­not­ret­tungs­mis­si­on einrichten.

Zudem ist die drin­gend not­wen­di­ge Aus­wei­tung des See­not­ret­tungs­ge­biets bis­her sehr vage for­mu­liert. Es ist frag­lich, ob das abge­deck­te Gebiet die glei­che Grö­ße haben wird wie bei Mare Nos­trum. Die Schif­fe der ita­lie­ni­schen Ret­tungs­mis­si­on waren bis nahe an die liby­sche Küs­te her­an­ge­fah­ren und konn­ten so zahl­rei­che Men­schen­le­ben ret­ten. Die auf Mare Nos­trum fol­gen­de Fron­tex-Ope­ra­ti­on Tri­ton wur­de dage­gen auf die Küs­ten­ge­wäs­ser Ita­li­ens beschränkt. Infol­ge des­sen star­ben nun allein in die­sem Jahr weit über Tau­send Flücht­lin­ge nahe der liby­schen Küs­te außer­halb des Triton-Operationsgebiets.

Im Gespräch ist offen­bar eine Ver­dop­pe­lung der finan­zi­el­len Mit­tel von Tri­ton. Dies wür­de aller­dings immer noch nicht die Höhe der finan­zi­el­len Mit­tel errei­chen, die für Mare Nos­trum unter ita­lie­ni­scher Füh­rung zur Ver­fü­gung stan­den. Selbst wäh­rend der Ope­ra­ti­on Mare Nos­trum, deren Kos­ten sich auf rund 9 Mil­lio­nen Euro monat­lich belie­fen, gab es etwa 3.000 tote Flücht­lin­ge auf See, so dass eine ange­mes­se­ne Aus­stat­tung weit ober­halb des­sen lie­gen müss­te, was für Mare Nos­trum aus­ge­ge­ben wurde.

Punkt 2: Ver­nich­tung von Schleuser-Booten

Die Kom­mis­si­on schlägt vor, die Boo­te von Schleu­sern zu beschlag­nah­men und zu zer­stö­ren und ver­weist dabei auf die angeb­lich erfolg­rei­che Ata­lan­ta-Mis­si­on zur Bekämp­fung der „Pira­te­rie“ vor der soma­li­schen Küste.

Pira­ten­be­kämp­fung ist etwas grund­sätz­lich ande­res als See­not­ret­tung. Bei vie­len Fahr­ten sind die Schleu­ser gar nicht an Bord und Flücht­lin­ge müs­sen selbst behelfs­mä­ßig navi­gie­ren. Wel­che Boo­te sol­len also zer­stört wer­den? Will man in Liby­en Schif­fe, die zur Über­fahrt bereit­ste­hen, in die Luft jagen und auf ande­re Wei­se unbrauch­bar machen? Wer soll im chao­ti­schen Liby­en irgend­wel­che Aktio­nen an Land auto­ri­sie­ren oder hin­neh­men müssen?

Ein mit der Ata­lan­ta-Mis­si­on ver­gleich­ba­res Vor­ge­hen im Mit­tel­meer wür­de auf jeden Fall eine mas­si­ve Mili­ta­ri­sie­rung der See­not­ret­tung mit sich brin­gen. Eine direk­te Ver­bin­dung zwi­schen der See­not­ret­tung und einem mili­tä­ri­schen Ein­satz, der auf die Zer­stö­rung der Flücht­lings­boo­te zielt, ist hoch­pro­ble­ma­tisch. Es ist nicht aus­zu­schlie­ßen, dass es unter Umstän­den bereits wäh­rend einer lau­fen­den See­not­ret­tung zum Ein­satz mili­tä­ri­scher Mit­tel kom­men könnte.

Der Ata­lan­ta-Ein­satz war zudem juris­tisch pro­ble­ma­tisch. Denn einer­seits ergab sich die Fra­ge, inwie­weit betei­lig­te deut­sche Poli­zei­be­am­te bei den Ein­sät­zen an Grund­rech­te gebun­den sind. Ande­rer­seits wur­den fest­ge­nom­me­ne Pira­ten mit­un­ter an Staa­ten aus­ge­lie­fert, in denen ihnen kei­ne rechts­staat­li­chen Ver­fah­ren eröff­net wur­den. Dass die EU in der Mis­si­on Ata­lan­ta ein Vor­bild sieht für die Ret­tung von Flücht­lin­gen, ist aus flücht­lings- und men­schen­recht­li­cher Sicht hoch­gra­dig irritierend.

Punkt 3: Zusam­men­ar­beit von EU-Ermittlern

Euro­pol, Fron­tex und Euro­just sol­len stär­ker bei ihren Ermitt­lun­gen gegen Schleu­ser zusam­men­ar­bei­ten und regel­mä­ßig ihre dies­be­züg­li­chen Infor­ma­tio­nen austauschen.

Die­sen Infor­ma­ti­ons­aus­tausch dürf­te es längst inten­siv geben, ver­mut­lich mit begrenz­tem Ergeb­nis. Denn wer sich die kom­mer­zi­el­le Flucht­hil­fe ledig­lich als ein mafia­ar­tig orga­ni­sier­tes Netz der orga­ni­sier­ten Kri­mi­na­li­tät vor­stellt, der folgt schon der fal­schen Idee eines bestimm­ten Modus Operandi.

Die der­zei­ti­ge Fokus­sie­rung auf die Bekämp­fung von Schleu­sern ist ein durch­schau­ba­res Manö­ver, um von den eige­nen Ver­feh­lun­gen der EU abzu­len­ken. Die Schleu­ser sind die Reak­ti­on auf nicht vor­han­de­ne lega­le Ein­rei­se­we­ge in die EU. Zudem wird die rei­ne Dämo­ni­sie­rung der Schleu­ser dem kom­ple­xen Pro­blem nicht gerecht. Ange­sichts der­zei­ti­ger Schleu­ser­pro­zes­se in Deutsch­land zeigt sich, wie unan­ge­mes­sen die Kri­mi­na­li­sie­rung von Flucht­hil­fe aus­fal­len kann.

Punkt 4: Schnel­le­re Bear­bei­tung von Asylanträgen

Das Euro­päi­sche Asyl­un­ter­stüt­zungs­bü­ro für Asyl­fra­gen (EASO) soll Teams nach Ita­li­en und Grie­chen­land sen­den, wo beschleu­nig­te Asyl­ver­fah­ren durch­ge­führt wer­den sollen.

Zunächst: Die­se Asyl­ver­fah­ren müss­ten nach dem jewei­li­gen natio­na­len Recht durch­ge­führt wer­den. Der Wert von ins Aus­land ent­sand­ten Beam­ten ande­rer Staa­ten dürf­te des­halb begrenzt sein. Grie­chen­land ist als Ort für sol­che Expe­ri­men­te völ­lig unge­eig­net, denn wegen gericht­lich fest­ge­stell­ter sys­te­mi­scher Män­gel des grie­chi­schen Asyl­ver­fah­rens dür­fen schon seit Jah­ren kei­ne Flücht­lin­ge, denen es gelun­gen ist, über Grie­chen­land ande­re Staa­ten zu errei­chen, dort­hin zurück­ge­schickt wer­den. Deut­sche und Euro­päi­sche Gerich­te haben immer wie­der auch sys­te­mi­sche Män­gel in Ita­li­ens Asyl­sys­tem dia­gnos­ti­ziert. Die­se sys­te­mi­schen Män­gel sind durch EASO Ent­schei­der-Teams kaum aufzuheben.

Wie ein von EASO-Teams durch­ge­führ­tes Asyl­ver­fah­ren in den bei­den Län­dern aus­se­hen kann, dass nicht nur schnell, son­dern auch fair ist, ist unklar. Beschleu­nig­te Asyl­ver­fah­ren set­zen vor­aus, dass die Fäl­le ein­fach gela­gert sind. Dies ist bei der Viel­zahl der Her­kunfts­län­der, kom­ple­xer Flucht­we­ge bis zu den jewei­li­gen Abfahrts­hä­fen und der Viel­zahl der Ver­fol­gungs­tat­be­stän­de in Her­kunfts­län­dern nicht der Fall.

Zu ver­mu­ten ist, dass ver­sucht wer­den soll, ein Pseu­do-Asyl­ver­fah­ren ein­zu­rich­ten, in dem bin­nen kür­zes­ter Zeit über den Dau­men gepeilt wird, ob der Asyl­an­trag als „offen­sicht­lich unbe­grün­det“ abge­lehnt wird. Im Hin­ter­grund steht wahr­schein­lich die Idee, ankom­men­de Asyl­su­chen­de wäh­rend die­ser Zeit fest­zu­hal­ten und bin­nen kür­zes­ter Zeit zurück­zu­schi­cken (sie­he Punkt 8).

Punkt 5: Fingerabdrücke

Die EU-Staa­ten sol­len sicher­stel­len, dass alle Flücht­lin­ge mit Fin­ger­ab­drü­cken erfasst wer­den. Die­ser Punkt ist Maku­la­tur, denn die EU sam­melt ohne­hin mit der EURO­DAC-Ver­ord­nung die Fin­ger­ab­drü­cke aller ein­rei­sen­den Migran­ten. Es han­delt sich hier daher nicht um eine Maß­nah­me, son­dern um eine Ermah­nung an die EU-Mit­tel­meer­an­rai­ner­staa­ten, die Fin­ger­ab­drü­cke auch wirk­lich zu erfas­sen, um eine Wei­ter­rei­se zu ver­hin­dern. Dies haben sie bis­lang nicht immer getan, weil sie auf die Wei­ter­flucht Asyl­su­chen­der zur Ent­las­tung des eige­nen Asyl­sys­tems hofften.

Punkt 6: Inner­eu­ro­päi­sche Umver­tei­lung (Relo­ca­ti­on) in Krisensituationen

Es sol­len Mög­lich­kei­ten aus­ge­lo­tet wer­den, ob Flücht­lin­ge in Not­fäl­len über einen Son­der­me­cha­nis­mus in Euro­pa umver­teilt wer­den können.

Damit wird ein­mal mehr impli­zit ein­ge­stan­den, dass das Asyl­zu­stän­dig­keits­sys­tem der Dub­lin-Ver­ord­nung geschei­tert ist. Die Ver­ord­nung, die vor­sieht, dass jenes EU-Mit­glieds­land für all jene Flücht­lin­ge ver­ant­wort­lich ist, die dort zuerst euro­päi­schen Boden betre­ten, ist unso­li­da­risch und flücht­lings­feind­lich. Dass es nur in Not­fäl­len Aus­nah­men geben soll, zeigt aller­dings, dass die EU-Staa­ten sich nicht auf eine Alter­na­ti­ve zu Dub­lin-III eini­gen kön­nen – auch wenn es sol­che durch­aus gäbe.

Punkt 7: Resettlement-Pilotprojekt

Die Kom­mis­si­on schlägt ein EU-wei­tes frei­wil­li­ges „Pilot­pro­jekt“ zur Ver­tei­lung von Flücht­lin­gen vor. In einem ers­ten Schritt soll es 5000 Plät­ze für schutz­be­dürf­ti­ge Per­so­nen geben.

Der Begriff „Pilot­pro­jekt“ ist irre­füh­rend – denn Pro­jek­te zu die­sem inter­na­tio­nal „Resett­le­ment“ genann­ten Vor­ge­hen haben die­je­ni­gen EU-Staa­ten, die etwa syri­sche Flücht­lin­ge auf die­se Wei­se auf­neh­men, ins­be­son­de­re Deutsch­land, längst durch­ge­führt. Der Begriff „Pilot­pro­jekt“ soll offen­kun­dig sug­ge­rie­ren, das Vor­ge­hen sei noch uner­probt – offen­bar um die lächer­lich gerin­ge Zahl von 5000 Auf­nah­me­plät­zen zu rechtfertigen.

Ange­sichts von Mil­lio­nen Flücht­lin­gen bei­spiels­wei­se aus Syri­en, die in den Nach­bar­staa­ten ihres Hei­mat­lan­des vor­über­ge­hen­de Zuflucht gefun­den haben, sind 5.000 Plät­ze nicht ein­mal der Trop­fen auf dem hei­ßen Stein. Dass die EU mit ihren etwa 500 Mil­lio­nen Ein­woh­nern nun nur 5.000 Auf­nah­me­plät­ze zur Ver­fü­gung stel­len soll, nach­dem Tau­sen­de vor ihren Gren­zen ertran­ken, ist kaum zu fas­sen. Dabei könn­ten Resett­le­ment­plät­ze in ange­mes­ser Zahl – etwa in Ver­bin­dung mit einer Eva­ku­ie­rung von in Nord­afri­ka fest­sit­zen­den Schutz­su­chen­den – durch­aus tau­sen­de Men­schen vor der lebens­ge­fähr­li­chen Über­fahrt über das Mit­tel­meer bewahren.

Punkt 8: Schnel­le Abschiebung

Unter der Feder­füh­rung von Fron­tex sol­len „ille­ga­li­sier­te“ Ein­wan­de­rer zügig in ihre Her­kunfts­län­der abge­scho­ben werden.

Was ist dar­an neu? Fron­tex orga­ni­siert bereits Sam­mel­ab­schie­bun­gen für die EU-Staa­ten. Dass Abschie­bun­gen durch Fron­tex hier nun als Reak­ti­on der EU auf das Mas­sen­ster­ben auf dem Mit­tel­meer erwähnt wer­den, lässt befürch­ten, dass bei den in Punkt 4 geplan­ten Schnell­ver­fah­ren am Ende bin­nen kür­zes­ter Zeit Mas­sen­ab­schie­bun­gen ste­hen sol­len. Fragt sich nur: Wohin? Ein Groß­teil der Men­schen, die über das Mit­tel­meer flie­hen, stammt aus Staa­ten wie Syri­en, Eri­trea und Soma­lia.

Punkt 9: Koope­ra­ti­on mit Drittstaaten

Die Kom­mis­si­on schlägt eine enge­re Zusam­men­ar­beit mit Län­dern rund um Liby­en vor, ins­be­son­de­re dem Niger.

Eine Zusam­men­ar­beit mit Län­dern rund um Liby­en legt die Ver­mu­tung nahe, dass die EU alles tun will, um Flücht­lin­gen den Weg ans Mit­tel­meer in poten­ti­el­le Abfahrts­hä­fen zu ver­sper­ren. Dies knüpft an bereits län­ger exis­tie­ren­de Ver­su­che, Flucht­ver­hin­de­rungs­me­cha­nis­men von der Mit­tel­meer­küs­te weg an die Süd­gren­zen der Mit­tel­meer­an­rai­ner­staa­ten bis hin­ein in die Sahel­staa­ten zu ver­le­gen, an. Ent­spre­chen­de Koope­ra­tio­nen gab es bereits mit Liby­en unter Gaddafi.

Nach die­sem Modell wür­de ver­mut­lich tech­ni­sche Aus­rüs­tung und Know-how zur Befes­ti­gung der jewei­li­gen Süd­gren­zen gelie­fert und – Bei­spiel Niger – die süd­lich angren­zen­den Staa­ten in die Flucht­ver­hin­de­rung ein­ge­bun­den. So könn­ten Staa­ten wie Niger in EU-Auf­trag Flücht­lin­ge etwa durch Aus­rei­se­ver­hin­de­rung auf­hal­ten. Statt des spek­ta­ku­lä­ren Ster­bens auf dem Mit­tel­meer wäre die Fol­ge eine Zunah­me des­sen, was jetzt schon statt­fin­det: Das stil­le Ster­ben auf den Flucht­we­gen durch die Sahara.

Punkt 10: Verbindungsbeamte

Die EU plant die Ent­sen­dung von Ver­bin­dungs­be­am­ten in Dritt­staa­ten, die nach­rich­ten­dienst­li­che Infor­ma­tio­nen zu Migra­ti­ons­strö­men sam­meln und die Rol­le der Ent­sand­ten stärken.

Der letz­te Halb­satz zeigt: Ent­spre­chen­de Struk­tu­ren gibt es längst – im Rah­men der Vor­ver­la­ge­rung des EU-Grenz­re­gimes nach Nord­afri­ka und in ande­re Dritt­staa­ten zur Ver­hin­de­rung von Flucht und Migration.

Fazit: Flucht­ver­hin­de­rung geht vor Flüchtlingsschutz

Auch wenn das Pro­gramm bis­her nur eine gro­be Skiz­ze ist, die wohl ange­sichts der töd­li­chen Kat­s­tro­phen nun vor allem erst­mal Hand­lungs­be­reit­schaft demons­trie­ren soll, zeigt sich, dass es der EU wei­ter­hin um Flucht­ver­hin­de­rung geht: Nur zwei der Maß­nah­men zie­len dar­auf, Flücht­lin­ge zu ret­ten und in Sicher­heit zu brin­gen. Eine dient even­tu­ell der Auf­wei­chung des pro­ble­ma­ti­schen Dub­lin-Ver­tei­lungs­sys­tems. Und gan­ze sie­ben der zehn Maß­nah­men sind restrik­tiv, sie zie­len auf Abschre­ckung, Kri­mi­na­li­sie­rung, Abschie­bung und die Abwäl­zung von Verantwortung.

Von einer ver­ant­wor­tungs­be­wuss­ten Rol­le in der Flücht­lings­po­li­tik, die ein­zu­neh­men der Hohe Kom­mis­sar der UNO für Men­schen­rech­te die EU auf­ge­ru­fen hat­te, kann daher nicht die Rede sein. Der 10-Punk­te-Plan ist nach dem Ster­be­be­glei­tungs­pro­gramm Tri­ton eine Art Fried­hofs­ord­nung für die Rän­der des Mittelmeers.

EUNAVFOR Med: EU beschließt Mili­tär­ak­ti­on gegen Flücht­lings­boo­te (19.05.15)

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Inter­na­tio­na­les Recht: EU muss Boots­flücht­lin­ge ret­ten und auf­neh­men (23.04.15)

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