BVerfG: Vorschnelle Ablehnung von Folgeanträgen verletzt Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz
Mit einem kürzlich bekannt gewordenen Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) der Verfassungsbeschwerde eines homosexuellen Pakistaners stattgegeben. Die Besonderheit der Entscheidung: Das höchstrichterliche Gericht zieht die Voraussetzungen für einen zulässigen Folgeantrag klar und stärkt dabei die Rechte der Antragstellenden.
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