02.01.2020
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Solche Bedingungen herrschen in Flüchtlingscamps im Libanon, wo auch Abduls Familie gestrandet ist. Foto: picturealliance / ZUMAPress

Seit 2018 ist der Familiennachzug zu subsidiär Geschützten nur unter hohen Auflagen mit Beteiligung mehrerer Behörden möglich. Im vorliegenden Fall verweigert die Ausländerbehörde die Zustimmung. Fast droht die Zusammenführung der Familie zu scheitern.

Abdul* (17) aus Syri­en lebt seit vier Jah­ren mit sei­ner Groß­mutter und der Fami­lie sei­nes Onkels in Deutsch­land. Vom Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) hat er den sub­si­diä­ren Schutz zuer­kannt bekom­men. Abduls größ­ter Wunsch ist, wie­der mit sei­ner Mut­ter zusam­men­zu­le­ben. Seit sie­ben Jah­ren hat er sie nicht gesehen.

Sei­ne Mut­ter Mar­wa* lebt als Allein­er­zie­hen­de mit ihrer fünf­jäh­ri­gen Toch­ter Seba aus zwei­ter Ehe in einem Flücht­lings­la­ger im Liba­non. Abdul macht sich gro­ße Sor­gen um sie.

Als 2018 der Fami­li­en­nach­zug zu sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­ten nur noch ein­ge­schränkt und unter hohen Auf­la­gen im Rah­men eines monat­li­chen 1000er-Kon­tin­gents wie­der mög­lich wird, stellt Mar­wa sofort Visums­an­trä­ge bei der deut­schen Bot­schaft. Doch der Fami­li­en­nach­zug droht an den deut­schen Behör­den zu scheitern.

Die Ausländerbehörde verweigert die Zustimmung

Im Visums­ver­fah­ren wird auch die Aus­län­der­be­hör­de betei­ligt. Nur wenn sie zustimmt, kann das Visum erteilt wer­den. Bei einem Ter­min bei der loka­len Aus­län­der­be­hör­de kün­digt die Behör­den­mit­ar­bei­te­rin Abdul an, das Visum abzu­leh­nen. Der Jugend­li­che erlei­det eine Panik­at­ta­cke und muss ins Kran­ken­haus. Die Vor­aus­set­zun­gen dafür, dass auch die Schwes­ter nach­zie­hen darf, sind sehr hoch: Gesi­cher­ter Lebens­un­ter­halt und aus­rei­chend Wohn­raum müs­sen nach­ge­wie­sen wer­den. Einen Wohn­raum­nach­weis haben sie dank einer Unter­stüt­ze­rin, aber wie soll der 17-jäh­ri­ge Abdul für den Lebens­un­ter­halt sei­ner Halb­schwes­ter aufkommen?

Bei einem erneu­ten Ter­min bei der Aus­län­der­be­hör­de wird auch das Visum der Mut­ter infra­ge gestellt.

Abdul durfte nicht bei seiner Mutter aufwachsen 

Bei einem erneu­ten Ter­min bei der Aus­län­der­be­hör­de wird auch das Visum der Mut­ter infra­ge gestellt. Weil Abdul und sei­ne Mut­ter über vie­le Jah­re hin­weg kei­nen Kon­takt hat­ten, wird die fami­liä­re Bin­dung bezwei­felt. Doch die­se lan­ge Tren­nung war weder von Abdul noch von sei­ner Mut­ter gewollt.

Familie wird getrennt 

Nach­dem Abduls Vater die Fami­lie bereits lan­ge Zeit ver­las­sen hat­te, lie­ßen sich die Eltern schließ­lich schei­den. Auf Druck der Fami­lie hei­ra­te­te Mar­wa erneut. Der neue Mann bestimm­te, dass Abdul in der Fami­lie des Onkels auf­ge­zo­gen wur­de und ver­bat Mar­wa und ihrem Sohn den Kon­takt. Abdul ist damals zehn Jah­re alt. In der Befra­gung der Aus­län­der­be­hör­de erklärt er: »Mein Onkel hat gesagt, wenn dei­ne Mut­ter dich nicht anruft oder kon­tak­tiert, dann darfst du auch kei­nen Kon­takt zu ihr haben. In der Zeit habe ich viel geweint und mei­ne Mut­ter sehr ver­misst. 2014 ist mein Onkel mit sei­ner Fami­lie in die Tür­kei und spä­ter nach Deutsch­land gegan­gen und ich muss­te mit.«

Endlich wieder Kontakt

Erst nach­dem Mar­wa sich trenn­te und mit der klei­nen Seba* in den Liba­non geflo­hen war, konn­te sie nach ihrem Sohn suchen. Über Face­book wur­de sie schließ­lich fün­dig. »Sie hat mich über Mes­sen­ger kon­tak­tiert und wir haben tele­fo­niert. Das war der glück­lichs­te Tag in mei­nem Leben«, erzählt Abdul, »ich war unbe­schreib­lich froh«. Seit­dem sind sie im regel­mä­ßi­gen Kon­takt, schrei­ben sich und telefonieren.

Abdul erfuhr damals auch erst­mals von sei­ner klei­nen Halb­schwes­ter Seba und freut sich: »Ich woll­te nie ein Ein­zel­kind sein, des­we­gen fin­de ich es jetzt so schön, gro­ßer Bru­der zu sein. Ich mache immer viel Spaß am Tele­fon mit ihr, weil sie so oft trau­rig ist und weint. Und dann freue ich mich, wenn ich sie zum Lachen brin­gen kann.«

Ausländerbehörde mauert

Obwohl durch Doku­men­te unzwei­fel­haft klar ist, dass Abdul der Sohn von Mar­wa ist und sei­ne Erklä­rung bei der Aus­län­der­be­hör­de deut­lich gemacht hat­te, wie sehr er unter der Tren­nung lei­det, ver­wei­gert die Aus­län­der­be­hör­de die Zustim­mung zum Fami­li­en­nach­zug. Die deut­sche Bot­schaft darf dar­auf­hin weder für die Mut­ter noch für die Toch­ter ein Visum ertei­len und lehnt die Anträ­ge ab.

Das Gerichtsverfahren: Ungewissheit bis zuletzt

Mit Unter­stüt­zung von PRO ASYL beauf­tragt die Fami­lie einen Rechts­an­walt, der gegen die­se Ableh­nun­gen vor­geht. In weni­gen Wochen wird Abdul voll­jäh­rig. Wenn sei­ne Mut­ter und Schwes­ter nicht vor sei­nem 18. Geburts­tag ein­rei­sen, droht es kei­ne Mög­lich­keit eines Fami­li­en­nach­zugs mehr zu geben. Die Fami­lie, die ehren­amt­li­che Unter­stüt­ze­rin und der Anwalt fie­bern von Tag zu Tag.

Mit Unter­stüt­zung von PRO ASYL beauf­tragt die Fami­lie einen Rechts­an­walt, der gegen die­se Ableh­nun­gen vor­geht. In weni­gen Wochen wird Abdul voll­jäh­rig. Wenn sei­ne Mut­ter und Schwes­ter nicht vor sei­nem 18. Geburts­tag ein­rei­sen, droht es kei­ne Mög­lich­keit eines Fami­li­en­nach­zugs mehr zu geben:

Mutter darf einreisen, kleine Schwester nicht

Beim Ver­wal­tungs­ge­richt trägt die Aus­län­der­be­hör­de vor, dass Abdul »den größ­ten Teil sei­ner Kind­heit bei sei­ner Groß­mutter ver­bracht und zu sei­ner Mut­ter, der Antrag­stel­le­rin, jah­re­lang kei­nen Kon­takt gepflegt [hat]«. Beim Gericht wird ein Ver­gleich vor­ge­schla­gen: Die Bot­schaft soll das Visum ertei­len, dafür trägt die Fami­lie die Gerichts­kos­ten. Alle sind ein­ver­stan­den – bis auf die Aus­län­der­be­hör­de. Als Bei­gela­de­ne im Pro­zess stimmt sie dem Ver­gleich schließ­lich nur in Bezug auf die Mut­ter zu, nicht aber für ihre 5‑jährige Tochter.

Die Mut­ter ist ver­zwei­felt. Sie möch­te ihren Sohn nach der jah­re­lan­gen Tren­nung unbe­dingt wie­der­se­hen, aber die klei­ne Seba kann sie unmög­lich allein im Liba­non zurück­las­sen. Es gibt kei­ne Ver­wand­ten, die auf sie auf­pas­sen könnten.

Visum für die Familie in letzter Minute

Die Zeit drängt. In vier Tagen wird Abdul 18 Jah­re alt. Das Gericht trifft qua­si in letz­ter Minu­te eine Ent­schei­dung zur Visum­ser­tei­lung von Seba. Begrün­dung: Die Aus­län­der­be­hör­de hat ihr Ermes­sen feh­ler­haft aus­ge­übt. Von dem Erfor­der­nis des gesi­cher­ten Lebens­un­ter­halts muss abge­se­hen wer­den, weil das klei­ne Mäd­chen nicht allein zurück­ge­las­sen wer­den kann. Das Gericht beschließt, dass die Bot­schaft auch für die klei­ne Schwes­ter ein Visum aus­stel­len soll.

»Endlich wie eine normale Familie zusammenleben können«

Die Bot­schaft tut dies inner­halb von Stun­den. Schon am nächs­ten Tag flie­gen Mut­ter und Toch­ter nach Deutsch­land. Nach vie­len Jah­ren der Tren­nung sieht Abdul sei­ne Mut­ter end­lich wie­der und lernt sei­ne klei­ne Halb­schwes­ter rich­tig ken­nen. Zu sei­nem Geburts­tag ist sein größ­ter Wunsch in Erfül­lung gegan­gen, die er im Visums­ver­fah­ren geäu­ßert hat­te, »end­lich wie eine nor­ma­le Fami­lie zusam­men­le­ben kön­nen und dass Seba eine schö­ne­re Kind­heit haben darf, als ich sie hatte.«

*alle Namen geändert

(jb)