Familien gehören zusammen!

Hun­dert­tau­sen­de Geflüch­te­te leben nicht mit ihren engs­ten Ange­hö­ri­gen zusam­men, weil Krieg und schwe­re Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen sie aus­ein­an­der­ge­ris­sen haben. Auch in Deutsch­land ist es vie­len  von ihnen nicht mög­lich, als Fami­lie zusam­men­ zu ­sein, weil die Bun­des­re­gie­rung und gesetz­li­che Bestim­mun­gen dies mas­siv erschwe­ren oder gar verhindern.

Ehe und Fami­lie ste­hen unter dem beson­de­ren Schutz der staat­li­chen Ord­nung, heißt es in Arti­kel 6 des Grund­ge­set­zes. Doch für Tau­sen­de Geflüch­te­te in Deutsch­land gilt das bloß in der Theo­rie. Vie­le Men­schen aus Eri­trea, Syri­en, Afgha­ni­stan und wei­te­ren Län­dern haben ihre Liebs­ten vor sie­ben oder gar zehn Jah­ren das letz­te Mal in den Arm genom­men. Dabei haben aner­kann­te Flücht­lin­ge einen Rechts­an­spruch auf Fami­li­en­nach­zug der Ehepartner*innen, Kin­der oder (bei Min­der­jäh­ri­gen) der Eltern.

Die Visa­ver­fah­ren zie­hen sich wegen der Über­las­tung deut­scher Behör­den, büro­kra­ti­scher Hür­den oder kaum zu erfül­len­der Vor­aus­set­zun­gen unzu­mut­bar lan­ge hin.

Schuld an den jah­re­lan­gen Ver­fah­ren ist auch die restrik­ti­ve Pra­xis des Aus­wär­ti­gen Amts. Die Visa­ver­fah­ren zie­hen sich wegen der Über­las­tung deut­scher Behör­den, büro­kra­ti­scher Hür­den oder kaum zu erfül­len­der Vor­aus­set­zun­gen unzu­mut­bar lan­ge hin. Wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie haben vie­le Bot­schaf­ten nur ein­ge­schränkt gear­bei­tet oder hat­ten ganz geschlos­sen. Die Fol­ge: Visum­an­trä­ge auf Fami­li­en­nach­zug konn­ten dort ent­we­der gar nicht erst gestellt wer­den oder blie­ben lie­gen. In ande­ren Fäl­len wird von den Betrof­fe­nen ver­langt, Doku­men­te ein­zu­rei­chen, die es in ihren Her­kunfts­län­dern nicht gibt oder die zu beschaf­fen schwie­rig ist – etwa staat­li­che Hei­rats­ur­kun­den, obwohl in eini­gen Län­dern reli­giö­se Zere­mo­nien die Regel sind.

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Das War­ten muss ein Ende haben!
10 – 14 Monate

dau­ert die War­te­zeit bei vie­len deut­schen Botschaften.

Jahrelange Wartezeiten

Allein die War­te­zei­ten, um über­haupt erst einen Antrag auf ein Visum auf Fami­li­en­nach­zug stel­len zu dür­fen, sind absurd lang: Im Febru­ar 2020 betru­gen sie etwa in Addis Abe­ba (Äthio­pi­en) 13 Mona­te, in Khar­tum (Sudan) zehn Mona­te und in Nai­ro­bi (Kenia) 14 Mona­te. Für Neu-Delhi (afgha­ni­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge) und Islam­abad (paki­sta­ni­sche und afgha­ni­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge) gab die Bun­des­re­gie­rung für den Stich­tag Anfang April 2021 »über ein Jahr« an. Dies ist der aller­ers­te Schritt – wei­te­re Mona­te und Jah­re des War­tens fol­gen, in denen die jewei­li­ge Deut­sche Bot­schaft, die Inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­ti­on für Migra­ti­on und die deut­schen Aus­län­der­be­hör­den die Unter­la­gen prüfen.

Gefährliche Reise zu den deutschen Auslandsvertretungen

In die­sen Zei­ten beson­ders schlimm sind die mas­si­ven Ver­zö­ge­run­gen beim Fami­li­en­nach­zug in Afgha­ni­stan: Die west­li­chen Trup­pen zie­hen ab, die Tali­ban rücken vor, das Leben für die Zivil­be­völ­ke­rung wird zuneh­mend lebens­ge­fähr­lich – erst recht für Fami­li­en, von denen bekannt ist, dass der Vater »im Wes­ten« lebt. Das gilt zum Bei­spiel für die Fami­lie eines afgha­ni­schen Jour­na­lis­ten, der vor mehr als zwei Jah­ren floh, nach­dem er  von den Tali­ban wie­der­holt mit dem Tod bedroht wor­den war. Sei­ne Angst um sei­ne im Ver­bor­ge­nen leben­de Fami­lie wird in die­sen Wochen immer größer.

Und um über­haupt den Visum­an­trag stel­len zu kön­nen, müs­sen afgha­ni­sche Fami­li­en  nach Islam­abad (Paki­stan) oder Neu-Delhi (Indi­en), weil die Visa­ab­tei­lung der deut­schen Aus­lands­ver­tre­tung in Kabul geschlos­sen hat.

Ohne die Familie fällt die Integration schwer 

Wäh­rend der lan­gen War­te­zei­ten ent­frem­den sich Ehe­part­ner, ver­brin­gen Kin­der wich­ti­ge Jah­re ohne Vater oder Mut­ter, ban­gen Män­ner um die Sicher­heit ihrer Frau­en, die in Kriegs­ge­bie­ten oder über­füll­ten Flücht­lings­la­gern aus­har­ren. Die­se Belas­tung zer­mürbt Fami­li­en – und behin­dert die Inte­gra­ti­on. »Ich füh­re mei­ne Ehe nur noch tele­fo­nisch. Acht lan­ge Jah­re sind mei­ne Frau und ich von­ein­an­der getrennt«, sagt ein Fami­li­en­va­ter aus Eritrea.

Eri­tre­er, die aus der Dik­ta­tur ihres Hei­mat­lan­des geflo­hen sind, zäh­len zu den beson­ders Betrof­fe­nen:  Die Bun­des­re­gie­rung ver­langt als Vor­aus­set­zung für den Fami­li­en­nach­zug von ihnen, Doku­men­te vor­zu­le­gen, die sie nur bei­brin­gen kön­nen, wenn sie mit ihrem Ver­fol­ger­staat Kon­takt auf­neh­men. Da die deut­sche Aus­lands­ver­tre­tung in Eri­trea kei­ne Visa zum Fami­li­en­nach­zug ent­ge­gen­nimmt, müs­sen Fami­li­en außer­dem erst ins Nach­bar­land Äthio­pi­en ausreisen.

Die­se Kon­tin­gen­t­re­ge­lung hat aus dem Rechts­an­spruch auf Fami­li­en­nach­zug einen Gna­den­akt des Staa­tes gemacht.

Unzumutbar: Eltern müssen sich zwischen ihren Kindern entscheiden

Flücht­lin­ge, die »nur« sub­si­diä­ren Schutz erhal­ten –  bei­spiels­wei­se Syrer*innen, die vor Krieg und Ter­ror aus ihrer Hei­mat geflo­hen sind – ste­hen vor ganz eige­nen Her­aus­for­de­run­gen. Für sie war der Fami­li­en­nach­zug von 2016 bis 2018 kom­plett aus­ge­setzt. Mitt­ler­wei­le gilt das soge­nann­te Fami­li­en­nach­zugs­neu­re­ge­lungs­ge­setz: Es sieht vor, dass pro Monat maxi­mal 1000 Men­schen im Rah­men des Fami­li­en­nach­zugs zu ihrer Kern­fa­mi­lie mit sub­si­diä­rem Schutz nach Deutsch­land kom­men dür­fen. Die­se Kon­tin­gent­re­ge­lung hat aus dem Rechts­an­spruch auf Fami­li­en­nach­zug einen Gna­den­akt des Staa­tes gemacht.

Ein wei­te­res Pro­blem ist der soge­nann­te Geschwis­ter­nach­zug: Eltern haben recht­lich einen Anspruch dar­auf, zu ihrem als Flücht­ling in Deutsch­land aner­kann­ten Kind zu zie­hen; Geschwis­ter­kin­dern wird die­ses Recht jedoch ver­wei­gert. Kon­kret bedeu­tet dies, dass sich Eltern zwi­schen ihren Kin­dern ent­schei­den müs­sen: Ent­we­der sie las­sen ihre wei­te­ren min­der­jäh­ri­gen Kin­der allein im Aus­land zurück oder die Eltern ver­zich­ten auf den Fami­li­en­nach­zug und damit auf die fami­liä­re Gemein­schaft mit ihrem in Deutsch­land als Flücht­ling aner­kann­ten Kind – eine unzu­mut­ba­re Entscheidung!

Das Warten muss ein Ende haben!

Des­halb hat PRO ASYL eine Akti­on gestar­tet: »Das War­ten muss ein Ende haben! Fami­li­en gehö­ren zusam­men.« Kon­kre­te For­de­run­gen an die Poli­tik lau­ten: ein beschleu­nig­tes und digi­ta­les Antrags­ver­fah­ren für den Fami­li­en­nach­zug, die recht­li­che Gleich­stel­lung von sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­ten und Flücht­lin­gen, die nach der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on Schutz erhal­ten, sowie die Ermög­li­chung des Geschwisternachzugs.

(Ober-)Bür­ger­meis­ter aus unter­schied­li­chen Par­tei­en gehö­ren zu den Erst­un­ter­zeich­nern eines ent­spre­chen­den Auf­rufs, außer­dem rund 220 zivil­ge­sell­schaft­li­che Organisationen.