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Abgeordnete im Europäischen Parlament präsentieren Bilder von Wunden, die Geflüchteten an der bosnisch-kroatischen Grenze zugefügt wurden. Foto: Fraktion GUE / NGL auf Twitter

Mit exzessiver Gewalt und völkerrechtswidrigen Zurückschiebungen (Pushbacks) setzt Kroatien die EU-Abschottungsagenda um – Schutzsuchenden wird der Zugang verwehrt. Statt Sanktionen gibt es dafür Anerkennung von der EU.

Zum ers­ten Mal seit dem Bei­tritt zur Euro­päi­schen Uni­on im Jahr 2013 hat Kroa­ti­en die EU-Rats­prä­si­dent­schaft inne – bis zum 30. Juni, dann über­nimmt Deutsch­land bis Jahresende.

»A strong Euro­pe in a world of chal­lenges« – unter die­sem Mot­to prä­sen­tiert Kroa­ti­ens amtie­ren­der Minis­ter­prä­si­dent Andrej Ple­nko­vić dem Euro­päi­schen Par­la­ment am 14. Janu­ar 2020 die Schwer­punk­te der Rats­prä­si­dent­schaft. Das Pro­gramm ver­spricht die Stär­kung von Grenz­über­wa­chung und Rück­füh­run­gen um effek­tiv gegen »ille­ga­le Migra­ti­on« vorzugehen.

In Kroatiens Präsidentschaftsprogramm sucht man »Flüchtlinge« und »Asylsuchende« vergebens

In der Debat­te wird Ple­nko­vić von Abge­ord­ne­ten mit den fort­lau­fen­den und gut doku­men­tier­ten Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen kon­fron­tiert – und leug­net schlicht und ergrei­fend alles: »Aus­sa­gen, Beschul­di­gun­gen in Berich­ten oder Gerüch­te, die man hört, sind fast zu Fak­ten gewor­den und das sind sie nicht

»Of cour­se, a litt­le bit of force is nee­ded when doing push-backs.«

Kolin­da Grab­ar-Kita­ro­vic, bis vor kur­zem kroa­ti­sche Präsidentin

Damit fällt Ple­nko­vić hin­ter die Aus­sa­gen sei­ner eige­nen Prä­si­den­tin zurück. Mit den Anschul­di­gun­gen kon­fron­tiert, bestä­tigte die dama­li­ge kroa­ti­sche Prä­si­den­tin Grab­ar-Kita­ro­vić im Juli 2019 die Pra­xis ille­ga­ler Push­backs und Poli­zei­ge­walt – und offen­bar­te ihr ganz eige­nes Rechts­ver­ständ­nis, wenn sie Schutz­su­chen­de pau­schal als »Wirt­schafts­mi­gran­ten« diffamiert.

Von schamlosen Lügen und dem beredten Schweigen der EU

Die neue EU-Kom­mis­si­ons­prä­si­den­tin, Ursu­la von der Ley­en, setzt die Linie ihres Amts­vor­gän­gers Jun­cker fort und bekräf­tigt den Vor­bild­cha­rak­ter, den Kroa­ti­en – spe­zi­ell Minis­ter­prä­si­dent Ple­nko­vić – einnehme.

Ähn­li­ches Lob hat­ten zu ande­rer Gele­gen­heit bereits Regie­rungs­mit­glie­der aus EU-Mit­glieds­staa­ten übrig. Etwa lob­te Horst See­ho­fer die umstrit­te­ne kroa­ti­sche Poli­zei für ihre Arbeit. »Wir ste­hen Kroa­ti­en als Part­ner zur Sei­te. Die aktu­el­len Migra­ti­ons­be­we­gun­gen stel­len uns alle vor gewal­ti­ge Her­aus­for­de­run­gen, die wir nur gemein­sam bewäl­ti­gen können.«

Ansons­ten herrscht bered­tes Schwei­gen: Auf dem infor­mel­len Tref­fen der EU-Innenminister*innen zum The­ma Migra­ti­on am 24. Janu­ar 2020 war die Men­schen­rechts­si­tua­ti­on an der kroa­ti­schen Außen­gren­ze kein Thema.

»Keine Spuren zu hinterlassen«

Das Schwei­gen ist so groß, wie das Fül­le an Bewei­sen, die ihm dank Aktivist*innen, Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen, Journalist*innen und betrof­fe­nen Per­so­nen ent­ge­gen­steht: Video­auf­nah­men zei­gen den Ablauf von Push­backs. Fotos und Berich­te bele­gen die Gewalt der kroa­ti­schen Poli­zei. Han­dyor­tun­gen las­sen das Gesche­he­ne geo­gra­phisch verorten.

Es besteht kein Zwei­fel, dass kroa­ti­sche Grenzpolizist*innen Schutz­su­chen­de sys­te­ma­tisch an der Flucht in die EU hin­dern und sie gewalt­voll nach Bos­ni­en und Her­ze­go­wi­na zurück­brin­gen, ihnen somit das Recht auf Asyl ver­wei­gern. Regel­mä­ßig kommt es dabei zu Miss­hand­lun­gen. Auch vor dem Ein­satz von Schuss­waf­fen schre­cken die Grenz­po­li­zis­ten nicht zurück.

»Anwei­sun­gen des Poli­zei­chefs, der Lei­tung und der Ver­wal­tung sind, jeden ohne Papie­re zurück­zu­füh­ren, kei­ne Spu­ren zu hin­ter­las­sen, ihr Geld zu neh­men, ihre Han­dys zu zer­stö­ren oder selbst ein­zu­ste­cken und die Flücht­lin­ge gewalt­sam nach Bos­ni­en zu bringen.«

Anony­me Aus­sa­ge von kroa­ti­schen Polizist*innen

Bei der Gewalt han­delt es sich nicht um die Will­kür ein­zel­ner Beamt*innen. In einem Schrei­ben vom März 2019 an die kroa­ti­sche Ombuds­frau leg­ten Polizist*innen anonym die Befeh­le ihrer Vor­ge­setz­ten offen. »Anwei­sun­gen des Poli­zei­chefs, der Lei­tung und der Ver­wal­tung sind, jeden ohne Papie­re zurück­zu­füh­ren, kei­ne Spu­ren zu hin­ter­las­sen, ihr Geld zu neh­men, ihre Han­dys zu zer­stö­ren oder selbst ein­zu­ste­cken und die Flücht­lin­ge gewalt­sam nach Bos­ni­en zu bringen«.

EU-Parlament: Unmenschliche Behandlung und Hinweise auf Folter

Im Aus­schuss für bür­ger­li­che Frei­hei­ten, Jus­tiz und Inne­res des euro­päi­schen Par­la­ments wur­de der kroa­ti­sche Innen­mi­nis­ter Davor Boži­no­vić am 27. Janu­ar 2020 mit den Zeug­nis­sen miss­han­del­ter, ihrer Rech­te beraub­ter Schutz­su­chen­der kon­fron­tiert, Auch hier das glei­che Mus­ter: Wie Minis­ter­prä­si­dent Ple­nko­vić weist auch Innen­mi­nis­ter Boži­no­vić die Vor­wür­fe zurück.

Auch Boži­no­vić recht­fer­tigt Grenz­kon­trol­len und ver­wei­ger­te Ein­rei­sen damit, dass es sich bei den betrof­fe­nen Per­so­nen um Men­schen han­de­le, die aus wirt­schaft­li­chen Grün­den ver­su­chen wür­den in die EU zu gelan­gen. Das indi­vi­du­el­le Recht auf Asyl schreibt er damit grund­le­gend ab und legi­ti­miert Poli­zei­prak­ti­ken, die jeder recht­staat­li­chen Grund­la­ge entbehren.

Außer­dem sei Kroa­ti­en nicht das Ziel­land der Schutz­su­chen­den. »Wenn es wirk­lich eine Will­kom­mens­kul­tur in irgend­ei­ner Form gäbe, wür­de es uns das Leben sehr viel ein­fa­cher machen«, unter­streicht Boži­no­vić. Die Leit­li­nie sei, die Funk­ti­ons­fä­hig­keit des Schen­gen-Raums sicher­zu­stel­len. Es bleibt dabei kein Zwei­fel dar­an, was sich der Bei­tritts­kan­di­dat unter einem funk­tio­nie­ren­den Schen­gen-Raum vorstellt.

Schengen – Award für Rechtsverletzungen ?

Die EU-Kom­mis­si­on unter Jean-Clau­de Jun­cker belohn­te das Vor­ge­hen Kroa­ti­ens an der Gren­ze bereits im Okto­ber 2019. Sie gab »grü­nes Licht« für die Voll­mit­glied­schaft Kroa­ti­ens im Schen­gen-Raum. Die unge­wöhn­lich dich­te und aus­sa­ge­kräf­ti­ge Doku­men­ta­ti­on von Rechts­ver­let­zun­gen blieb ohne jede adäqua­te Reak­ti­on – Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren wer­den nicht eingeleitet.

Die Will­kür der Staats­ge­walt an der kroa­ti­schen Gren­ze ist Aus­druck einer Poli­tik, Flucht und Migra­ti­on um jeden Preis abzu­weh­ren – im Namen Europas.

Die EU-Kom­mis­si­on macht an die­ser Stel­le ihren Job ein­fach nicht. Zur Erin­ne­rung: Die EU-Kom­mis­si­on als Hüte­rin der Ver­trä­ge muss dar­auf ach­ten, dass die Mit­glieds­staa­ten die Ver­trä­ge und Uni­ons­recht ein­hal­ten. Bei Ver­stö­ßen muss sie ein Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren ein­lei­ten und ist auch befugt, Stra­fen zu verhängen.

Nun muss der EU-Rat über den Schen­gen-Bei­tritt Kroa­ti­ens ent­schei­den. Eine Abstim­mung ist nicht unmit­tel­bar zu erwar­ten. Den­noch eröff­nen bereits jetzt Aus­sa­gen wie die von Horst See­ho­fer und die feh­len­de Kri­tik aus den Haupt­städ­ten und Brüs­sel wenig Hoff­nung, dass die Wah­rung Men­schen­rechts­stan­dards im Schen­gen-Raum bei der Bewer­tung eine Rol­le spie­len wird.

Die Will­kür der Staats­ge­walt an der kroa­ti­schen Gren­ze ist Aus­druck einer Poli­tik, Flucht und Migra­ti­on um jeden Preis abzu­weh­ren – im Namen Europas.

EGMR-Urteil mit Auswirkungen auf Kroatien?

Die am 13. Febru­ar 2020 erfolg­te Abwei­sung einer Kla­ge gegen Push-Backs von Spa­ni­en nach Marok­ko durch den Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te ist ein Rück­schlag für den Schutz von Men­schen­rech­ten an Gren­zen. Wie an der frag­li­chen spa­ni­schen Exkla­ve haben Schutz­su­chen­de auch an der Gren­ze Kroa­ti­ens kei­ne tat­säch­li­che Mög­lich­keit an einem regu­lä­ren Grenz­über­gang Schutz zu suchen.

Das Argu­ment des EGMR, die Schutz­su­chen­de hät­ten lega­le Ein­rei­se­mög­lich­kei­ten gehabt und die Gefah­ren einer ille­ga­len Ein­rei­se – und damit die direk­te Abschie­bung – qua­si in Kauf genom­men, ver­kennt die Umstän­de von Flucht und die Situa­ti­on für Flücht­lin­ge an den Gren­zen. In Kroa­ti­en kommt das Aus­maß an Bru­ta­li­tät und Gewalt an den Gren­zen hin­zu, was den unrecht­mä­ßi­gen Cha­rak­ter von Push­backs unter­streicht und in der Regi­on ein erschüt­tern­des Aus­maß erreicht hat.

PRO ASYL fordert:

  • Eine unab­hän­gi­ge Unter­su­chung der Vor­wür­fe der exzes­si­ven Gewalt­an­wen­dung gegen Flücht­lin­ge und Migran­ten an der kroa­tisch-bos­ni­schen Gren­ze. Die Täter in Uni­form müs­sen zur Rechen­schaft gezo­gen werden.
  • Kroa­ti­en muss die Poli­zei­ge­walt an sei­nen Gren­zen unver­züg­lich been­den und geeig­ne­te Maß­nah­men ergrei­fen, um sicher­zu­stel­len, dass das Völ­ker­recht unein­ge­schränkt ein­ge­hal­ten wird.
  • Die EU-Kom­mis­si­on muss end­lich Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren gegen Kroa­ti­en einleiten.
  • Wir for­dern außer­dem eine gründ­li­che Unter­su­chung, inwie­fern EU-Gel­der in Kroa­ti­en dazu genutzt wer­den oder in Ver­gan­gen­heit dazu genutzt wur­den, Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen zu begehen.

(mz / dm / kk)