
Gesetzlich verordnete Lebensgefahr – Das deutsche Asylbewerberleistungsgesetz
In jüngster Zeit berichten Zeitungen immer wieder über die erheblichen Missstände bei der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen. Dennoch hält die Bundesregierung an dem Fortbestand des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylblG) fest. Spätestens ab Juli wird eine Anpassung des AsylblG nötig werden, denn Deutschland muss eine europäische Richtlinie zur besonderen Behandlung von Traumatisierten umsetzen.
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