
Türkei: Wie der »Ausnahmezustand« politisch instrumentalisiert wird
Die türkische Regierung hat den Ausnahmezustand ausgerufen und verkündet, die Europäische Menschenrechtskonvention vorübergehend auszusetzen. Doch eine vollständige Aussetzung ist nicht möglich. Vielmehr droht die Gefahr, den „Ausnahmezustand“ zur Legitimation sachfremder Ziele zu verwenden. In der Pflicht zur Kritik steht auch die Bundesregierung.
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