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Flüchtlingsschutz verweigert: Familiennachzug für Syrer wird weiter beschränkt

Die neuesten Zahlen aus dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bestätigen die Befürchtungen von PRO ASYL nach der Verabschiedung des »Asylpaket II« im Februar: Immer mehr syrische Flüchtlinge erhalten keinen Flüchtlingsstatus gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK).
Vielen Geflüchteten aus Syrien wird stattdessen nur noch ein subsidiärer Schutzstatus zugesprochen. Vom Familiennachzug innerhalb der nächsten zwei Jahre sind sie deshalb ausgeschlossen. Hierbei gilt als Stichtag der 17. März 2016: Wer nach diesem Tag subsidiären Schutz erhielt, kann erst ab 16. März 2018 (!) überhaupt einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Viele der Menschen hatten die Weiterflucht nach Europa jedoch alleine angetreten, um ihrer Familie die lebensgefährliche Überfahrt über das Meer zu ersparen.
Beschränkung des Familiennachzugs durch die Hintertür
Bis zur Verabschiedung des Asylpakets II erhielt nur ein sehr geringer Anteil der Asylbewerber*innen subsidiären Schutz (lediglich 0,7 Prozent der Antragssteller, insgesamt 1.707 Personen im Jahr 2015). Es liegt auf der Hand, dass die Entscheidung, subsidiär Geschützten zukünftig keinen sofortigen Familiennachzug mehr zu gewähren, mit Hintergedanken geschah: Die Entscheidungspraxis bei syrischen Flüchtlingen sollte sich ändern. Mit der vermehrten Erteilung des subsidiären Schutzstatus und der Verweigerung der Flüchtlingsanerkennung nach der GFK will die Bundesregierung nun den Familiennachzug durch die Hintertür begrenzen.
Damalige Aussagen der Integrationsbeauftragten sind widerlegt
Angesichts der neuen BAMF-Zahlen erweist sich die Prognose der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration Aydan Özoğuz (SPD) aus dem Februar 2016 als schlichtweg falsch: Von den Einschränkungen beim Familiennachzug sei schließlich »nur eine kleine Gruppe mit ungesichertem Aufenthalt betroffen«, rechtfertigte die Ministerin die Gesetzesänderung damals. PRO ASYL befürchtete schon damals, dass diese Einschätzung nicht stimmt. Das wird nun immer deutlicher.
Die Situation in Syrien ist seit Jahren unverändert katastrophal und erfordert, dass syrischen Geflüchteten der Flüchtlingsstatus gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention zugesprochen wird.
Politische Einflussnahme auf das BAMF
Im Juni 2016 wurde syrischen AsylantragstellerInnen in rund 10.250 Fällen – 46 Prozent aller inhaltlichen Entscheidungen – lediglich subsidiärer Schutz gewährt. Dass diese Asylpraxis ein Ausdruck politischer Einflussnahme auf das BAMF ist, zeigt sich daran, dass bereits im April 2016 (unmittelbar nach dem Stichdatum 17. März 2016) die Zahl von subsidiären Schutzentscheidungen bei Syrer*innen signifikant anstieg: Im April lag der Anteil bei 16 Prozent, seitdem ist er kontinuierlich gestiegen, im Juni auf fast der Hälfte aller inhaltlichen Entscheidungen. Damit liegt er deutlich höher als im Jahr 2014, als der Anteil subsidiär Geschützter gemessen an allen syrischen Antragsteller*innen 13,6% betrug.
In Syrien droht vielen individuelle Verfolgung
Die Schlechterstellung syrischer Asylsuchender beim gewährten Schutzstatus entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage und ist allein Ausdruck politischen Willens. Die Situation für die Zivilbevölkerung in Syrien ist seit Jahren unverändert katastrophal und erfordert, dass syrischen Geflüchteten der Flüchtlingsstatus gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zugesprochen wird. Dies hat auch das UN-Flüchtlingshilfswerk im vergangenen November dargestellt.
Insbesondere die Vielzahl von potenziellen Verfolgern in Syrien (Assad-Regime, der sog. Islamische Staat, diverse Rebellengruppen, etc.) spricht für eine begründete Furcht von syrischen Flüchtlingen vor einer Rückkehr, zumal der syrische Geheimdienst Exilaktivitäten in Deutschland beobachtet und die Bundesrepublik durch die Aufnahme der Flüchtlinge in Syrien mittlerweile als Hort oppositioneller Kräfte gilt. Eine Veränderung dieser Bedrohungslage ist nicht in Sicht, vor allem seit die Position von Präsident Assad mit der Intervention Russlands massiv gestärkt wurde.
Syrische Flüchtlinge müssen einen Flüchtlingsstatus gemäß der GFK erhalten!
Syrer*innen müssen also mit individueller Verfolgung rechnen, wenn sie in ihre Heimat zurückkehren, daher muss ihnen der Flüchtlingsstatus nach der GFK zuerkannt werden. PRO ASYL empfiehlt allen syrischen Flüchtlingen, eine Verfahrensberatung aufzusuchen und sich umfassend auf Anhörungen beim BAMF vorzubereiten. Sollte das BAMF ihre Anträge nur mit dem subsidiären Schutz bescheiden, gibt es die Möglichkeit, den Klageweg zu beschreiten.