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Kurzfristige oder verfristete Ladungen zu Asylanhörungen
»Berlin hilft!« hat nun eine Arbeitshilfe veröffentlicht, die sich mit den Problemen der verspäteten Zustellungen befasst.
Aus vielen Regionen erreichen PRO ASYL Hinweise, dass Asylsuchende sehr kurzfristig zu Asylanhörungsterminen geladen werden. Zum Teil wird auch von verspäteten Zustellungen an die Betroffenen berichtet.
Nach monatelangem Warten auf einen Anhörungstermin sorgen Behördenchaos und unklare Zustellmodalitäten also dafür, dass Flüchtlinge die Termine teilweise nicht oder nur mit kurzer Vorlaufszeit wahrnehmen können. Da die Anhörungen Grundlage für die Asylentscheidung ist, geht es dabei für die geflüchteten Menschen um ziemlich viel.
»Das Asylbundesamt verschickt derzeit in großer Zahl Anhörungsladungen, die ein Datum vier bis sieben Tage vor dem jeweiligen Anhörungstermin tragen. Die treffen zum Teil extrem knapp aber auch verfristet, also am Tag des Termins oder am Tag danach, ein.«
Das Netzwerk „Berlin hilft!“ hat jetzt eine schnelle Arbeitshilfe zu diesem Thema veröffentlicht, um negativen Auswirkungen solcher verspäteten Zustellungen auf das Asylverfahren entgegenwirken zu können. Die Tipps für Betroffene und Unterstützer*innen sind verbunden mit der Aufforderung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, durch die Einhaltung einer Mindestladungsfrist von 14 Tagen ein faires Verfahren sicherzustellen.
Arbeitshilfe: Knappe oder verfristete Zustellung von Anhörungsterminen