13.07.2016
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Diese Ladung zur Anhörung wurde erst am Anhörungstag selbst zugestellt. Ein Nichterscheinen dort kann sehr negative Folgen auf die Aslyentscheidung haben. Foto: Facebook / Flüchtlingsrat Berlin

»Berlin hilft!« hat nun eine Arbeitshilfe veröffentlicht, die sich mit den Problemen der verspäteten Zustellungen befasst.

Aus vie­len Regio­nen errei­chen PRO ASYL Hin­wei­se, dass Asyl­su­chen­de sehr kurz­fris­tig zu Asyl­an­hö­rungs­ter­mi­nen gela­den wer­den. Zum Teil wird auch von ver­spä­te­ten Zustel­lun­gen an die Betrof­fe­nen berichtet.

Nach mona­te­lan­gem War­ten auf einen Anhö­rungs­ter­min sor­gen Behör­den­cha­os und unkla­re Zustell­mo­da­li­tä­ten also dafür, dass Flücht­lin­ge die Ter­mi­ne teil­wei­se nicht oder nur mit kur­zer Vor­laufs­zeit wahr­neh­men kön­nen. Da die Anhö­run­gen Grund­la­ge für die Asy­l­ent­schei­dung ist, geht es dabei für die geflüch­te­ten Men­schen um ziem­lich viel.

»Das Asyl­bun­des­amt ver­schickt der­zeit in gro­ßer Zahl Anhö­rungs­la­dun­gen, die ein Datum vier bis sie­ben Tage vor dem jewei­li­gen Anhö­rungs­ter­min tra­gen. Die tref­fen zum Teil extrem knapp aber auch ver­fris­tet, also am Tag des Ter­mins oder am Tag danach, ein.«

Georg Clas­sen, Flücht­lings­rat Berlin

Das Netz­werk „Ber­lin hilft!“ hat jetzt eine schnel­le Arbeits­hil­fe zu die­sem The­ma ver­öf­fent­licht, um nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen sol­cher ver­spä­te­ten Zustel­lun­gen auf das Asyl­ver­fah­ren ent­ge­gen­wir­ken zu kön­nen. Die Tipps für Betrof­fe­ne und Unterstützer*innen sind ver­bun­den mit der Auf­for­de­rung an das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge, durch die Ein­hal­tung einer Min­dest­la­dungs­frist von 14 Tagen ein fai­res Ver­fah­ren sicherzustellen.

Arbeits­hil­fe: Knap­pe oder ver­fris­te­te Zustel­lung von Anhörungsterminen