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Erbärmliche Zustände im EU-»Hotspot« Moria auf Lesbos, Januar 2017. ©Salinia Stroux

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der EU-Staaten sind auf der Flucht. Sie fliehen vor der Realität. Vor Europas Grenzen tobt mit unerbittlicher Härte der Krieg in Syrien und in Deutschland wird das Asyl- und Aufenthaltsrecht weiter verschärft. An Europas Grenzen steht die Zukunft des Flüchtlingsschutzes auf dem Spiel. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Frage, ob das Recht auf Asyl in Europa noch erreichbar ist. Es besteht die Gefahr, dass es zu einer Fata Morgana wird: Ein schönes, aber unerreichbares Trugbild.

Auf der Flucht ist auch die euro­päi­sche Öffent­lich­keit. Die Empö­rung kon­zen­triert sich auf Trump, auf den geplan­ten Mau­er­bau an der Gren­ze zu Mexi­ko, auf Abschot­tungs­maß­nah­men an Flug­hä­fen. Wo aber bleibt die Empö­rung über Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen an und vor Euro­pas Gren­zen? Das Leid der Flücht­lin­ge schwin­det aus der öffent­li­chen Wahrnehmung.

Türkei: Bollwerk Europas 

Die Tür­kei hat die Gren­ze zu Syri­en abge­rie­gelt. Immer wie­der berich­ten Flücht­lin­ge, dass dort auf sie geschos­sen wird. Bereits am 7. Janu­ar 2016 hat die Tür­kei die Visum­pflicht für syri­sche Flücht­lin­ge ein­ge­führt. Damit ist eine lega­le Ein­rei­se aus Syri­en bei­spiels­wei­se über den Liba­non in die Tür­kei kaum noch mög­lich. Die Zahl der Flücht­lin­ge, die es über­haupt in die Tür­kei schaf­fen, geht seit­her zurück.

Infol­ge des EU-Tür­kei-Deals wur­de der Weg von der Tür­kei nach Euro­pa ver­sperrt. Nur weni­gen gelingt die Flucht nach Euro­pa. Wer es den­noch schafft, soll zurück­ge­schickt wer­den. Statt auf ein fai­res Asyl­ver­fah­ren, in dem die Flucht­grün­de geprüft wer­den, war­ten die Betrof­fe­nen auf die Abschie­bung in die Tür­kei. Es wird nicht mehr gefragt, ob jemand vor Krieg, Ter­ror und Ver­fol­gung geflo­hen ist und Schutz braucht. Die ent­schei­den­de Fra­ge, die man Flücht­lin­gen stellt, ist: War­um sind Sie nicht in der Tür­kei geblie­ben? Das ist der Kern des EU-Türkei-Deals.

Ein Jahr lang haben sich die Mit­ar­bei­ten­den des PRO ASYL-Pro­jekts in Grie­chen­land und vie­le ande­re Initia­ti­ven, aber auch Gerich­te und staat­li­che Behör­den, gegen men­schen­rechts­wid­ri­ge Abschie­bun­gen in die Tür­kei gestemmt.

Nun erhöht die EU den Druck, will Grie­chen­land zwin­gen, rigo­ros zurück­zu­schi­cken. Dabei hat die Tür­kei Flücht­lin­gen noch nie Schutz nach der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on gewährt. Sie ist kein »siche­rer Dritt­staat«, erst recht nicht, seit sie sich in rasan­ter Geschwin­dig­keit von einem Rechts­staat entfernt.

10 Jahre Menschenrechtsverletzungen in Griechenland 

Gemein­sam mit grie­chi­schen Part­nern mach­te PRO ASYL 2007 die kata­stro­pha­len Zustän­de in Grie­chen­land öffent­lich. Erst­mals wur­de Euro­pa auf die gra­vie­ren­den Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen in Grie­chen­land auf­merk­sam. Damals wur­den Flücht­lin­ge rechts­wid­rig unter men­schen­un­wür­di­gen Bedin­gun­gen in Fabrik­hal­len inhaftiert.

Der Unter­schied zu heu­te: Damals wuss­ten sie, dass sie nach drei Mona­ten mit der Auf­for­de­rung, Grie­chen­land zu ver­las­sen, aus der Haft ent­las­sen wer­den und die Chan­ce haben, ein ande­res euro­päi­sches Land zu erreichen.

Und heu­te: Immer noch sit­zen auf den grie­chi­schen Inseln mehr als zehn­tau­send Schutz­su­chen­de fest, denen nach Inkraft­tre­ten des EU-Tür­kei-Deals am 20. März 2016 die Flucht nach Grie­chen­land gelang. Sie wer­den in not­dürf­ti­gen Unter­künf­ten fest­ge­hal­ten, in Zel­ten, umzäunt von EU-finan­zier­tem Sta­chel­draht. Ein Bei­spiel ist das Haft­la­ger Moria auf Les­bos. Tau­sen­de waren im Win­ter in schnee­be­deck­ten Som­mer­zel­ten klir­ren­der Käl­te ausgesetzt.

Selbst Tote schre­cken nicht mehr auf. Ein 46-jäh­ri­ger Syrer wur­de am 28. Janu­ar 2017 tot in sei­nem Zelt in Moria gefun­den. Er hat­te gif­ti­ge Dämp­fe aus einer pro­vi­so­ri­schen, selbst gebau­ten Hei­zung ein­ge­at­met. Weni­ge Tage zuvor war bereits ein 22 Jah­re alter ägyp­ti­scher Flücht­ling gestor­ben. Es ist skan­da­lös, dass Euro­pa hier weg­sieht. Men­schen­recht und Men­schen­wür­de wer­den dem Ziel der Grenz­ab­schot­tung geop­fert – kos­te es, was es wolle.

Es wird nicht mehr gefragt, ob jemand vor Krieg, Ter­ror und Ver­fol­gung geflo­hen ist und Schutz braucht. Die ent­schei­den­de Fra­ge, die man Flücht­lin­gen stellt, ist: War­um sind Sie nicht in der Tür­kei geblie­ben? Das ist der Kern des EU-Türkei-Deals.

Tödliche Folgen der Abriegelung

Euro­pas Mau­er ist sicht­bar und unsicht­bar zugleich. Lega­le Wege wer­den ver­sperrt, Visa wer­den nicht erteilt. Die Auf­nah­me­pro­gram­me der Bun­des­re­gie­rung für Ange­hö­ri­ge syri­scher Flücht­lin­ge wur­den sang- und klang­los been­det. Selbst das Recht, als Fami­lie zusam­men­zu­le­ben, wird Flücht­lin­gen ver­wehrt: Wer als poli­tisch ver­folgt aner­kannt ist, war­tet Mona­te auf die Ertei­lung eines ent­spre­chen­den Visums.

Noch här­ter trifft es die ergän­zend Geschütz­ten: Für sie hat die gro­ße Koali­ti­on den Fami­li­en­nach­zug für zwei Jah­re aus­ge­setzt. Die Fol­gen die­ser inhu­ma­nen Poli­tik: Flücht­lin­ge ver­zwei­feln, Fami­li­en zer­bre­chen, Men­schen sterben.

Am 23. März 2017 ken­ter­te ein Flücht­lings­boot in der Ägä­is, an Bord Frau und Kin­der eines in Deutsch­land leben­den Flücht­lings. Zwei Jah­re war die Fami­lie getrennt. Der Mann erhielt nur sub­si­diä­ren Schutz in Deutsch­land, Frau und Kin­der flo­hen spä­ter aus Syri­en in die Tür­kei. Als die Hoff­nung auf ein Visum schwand, gin­gen auch sie den ris­kan­ten Weg.

Wenn alle lega­len Wege ver­baut sind, suchen die Men­schen ille­ga­le Wege, in die­sem Fall mit töd­li­chem Ende. Die skan­da­lö­se Tren­nung von Fami­li­en, vom Deut­schen Bun­des­tag, von CDU/CSU und SPD beschlos­sen, muss been­det wer­den. Das Grund­ge­setz schützt die Fami­lie, nicht nur die deutsche.

Abschottung nach australischem Vorbild

Seit Jah­ren inter­niert Aus­tra­li­en Flücht­lin­ge in Lagern hun­der­te Kilo­me­ter von der aus­tra­li­schen Küs­te ent­fernt. Ähn­li­ches scheint Euro­pa zu pla­nen. Im ers­ten Schritt wur­de die Tür­kei zum Boll­werk gegen Flücht­lin­ge aus­ge­baut, die Ägä­is-Inseln wur­den zum Flücht­lings­la­ger Euro­pas. Die Bal­kan­rou­te wur­de mit Zäu­nen ver­sperrt. Nun wird im zen­tra­len Mit­tel­meer und in Nord­afri­ka abge­rie­gelt: Die Bun­des­re­gie­rung treibt gemein­sam mit den ande­ren EU-Staa­ten den Bau einer Art Dop­pel­mau­er voran.

Deut­sche Beam­te schu­len die liby­sche Küs­ten­wa­che, aus See­not Geret­te­te sol­len nach Liby­en zurück­ver­frach­tet und dort an Land gebracht wer­den. Um das Flücht­lings­the­ma voll­ends aus dem Blick der Öffent­lich­keit zu ver­drän­gen, soll zugleich die Süd­gren­ze Liby­ens abge­rie­gelt werden.

Die­se Maß­nah­men rich­ten sich gegen Flücht­lin­ge, auch aus Eri­trea, einer bru­ta­len Mili­tär­dik­ta­tur. Wer es von dort bis nach Deutsch­land schafft, hat gute Chan­cen auf Schutz. Eri­trea zwingt alle jun­gen Män­ner und Frau­en in einen zeit­lich unbe­fris­te­ten Mili­tär­dienst. Alle wis­sen, es wird gefol­tert. Wer vor dem Regime flieht, kann nicht zurück. Doch wie wirkt sich dies in den Asyl­ver­fah­ren aus?

Entscheidungspraxis des Bundesamtes

Obwohl sich am Ver­hal­ten des bru­ta­len Regimes in Eri­trea nichts geän­dert hat, sinkt die Aner­ken­nungs­quo­te eri­tre­ischer Flücht­lin­ge nach der GFK von cir­ca 97 Pro­zent im Janu­ar 2016 auf nur noch 59 Pro­zent im Febru­ar 2017.

Die per­fi­de Logik vie­ler Beschei­de: Wer flieht, bevor die Auf­for­de­rung zum Mili­tär­dienst ergan­gen ist, hat noch kei­ne Ver­fol­gung erlit­ten und erhält kei­nen Flücht­lings­schutz nach der GFK, son­dern nur sub­si­diä­ren Schutz. Eine absur­de Argu­men­ta­ti­on, die dazu führt, dass die hier Ankom­men­den in der Regel zwar nicht zurück­ge­schickt wer­den, die Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen jedoch nicht geret­tet wer­den können.

Das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) steht unter enor­mem, poli­ti­schen Druck: Fabrik­mä­ßig orga­ni­siert ent­schei­det es in kür­zes­ter Zeit über zehn­tau­sen­de von Schutz­su­chen­den. Im Hau­ruck­ver­fah­ren wur­den man­gel­haft qua­li­fi­zier­te und unzu­rei­chend geschul­te Mitarbeiter*innen ein­ge­stellt, die nun Ver­ant­wor­tung für Men­schen­le­ben tra­gen. Der Druck, schnell zu ent­schei­den, führt zu Hek­tik und einem Man­gel an Sorg­falt: Flucht­grün­de wer­den nicht auf­ge­klärt oder schlicht ignoriert.

Wenn die Anhö­rung unter Zeit­druck statt­fin­det, unzu­rei­chend pro­to­kol­liert wird und Flucht­grün­de nicht ermit­telt wer­den, sind Fehl­ent­schei­dun­gen die Folge. 

Ein Bei­spiel zur Illus­tra­ti­on: Eine syri­sche Fami­lie nimmt eine ver­folg­te Chris­tin auf. Die­se wird erschos­sen, der Fami­lie wird gedroht, sie flieht. Der flucht­aus­lö­sen­de Sach­ver­halt wird in drei Zei­len notiert, durch kei­ner­lei Nach­fra­gen wei­ter auf­ge­klärt. Statt­des­sen folgt abrupt die Fra­ge, was die Antrag­stel­le­rin bei einer Rück­kehr erwar­te. Die Anhö­rung dau­ert ins­ge­samt 25 Minu­ten, zuer­kannt wird nur sub­si­diä­rer Schutz – zu Unrecht.

Wenn die Anhö­rung unter Zeit­druck statt­fin­det, unzu­rei­chend pro­to­kol­liert wird und Flucht­grün­de nicht ermit­telt wer­den, sind Fehl­ent­schei­dun­gen die Fol­ge. Wenn in Pro­to­kol­len kaum etwas steht, wird es schwie­rig, vor Gericht erfolg­reich gegen Fehl­ent­schei­dun­gen vor­zu­ge­hen. Kor­rek­tu­ren und Ergän­zun­gen wer­den als unglaub­wür­dig angesehen.

Die Schutz­quo­te sinkt vor allem bei afgha­ni­schen Flücht­lin­gen. Im Novem­ber 2015 ver­kün­de­te der Bun­des­in­nen­mi­nis­ter: »Unse­re (…) Sor­ge ist im Moment in Euro­pa die gro­ße Zahl der Flücht­lin­ge aus Afgha­ni­stan. Wir wol­len, dass in Afgha­ni­stan das Signal ankommt: Bleibt dort! Wir füh­ren euch aus Euro­pa (…) direkt nach Afgha­ni­stan zurück!« Tat­säch­lich sinkt die Schutz­quo­te von fast 80 Pro­zent in 2015 auf unter 50 Pro­zent im Febru­ar 2017.

Seit Beginn der Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan im Dezem­ber 2016 häu­fen sich Ableh­nun­gen mit dem Argu­ment, es gäbe eine inlän­di­sche Flucht­al­ter­na­ti­ve. Dar­un­ter sind auch Fäl­le, in denen ein­deu­tig Flucht­grün­de vorliegen.

Ein Bei­spiel: Der Flücht­ling S. infor­miert die ört­li­che Poli­zei­kom­man­dan­tur in Afgha­ni­stan über Spio­na­ge­tä­tig­kei­ten der Tali­ban. Er wird bedroht und fin­det im Gäs­te­haus der Poli­zei Schutz. Die Tali­ban ermor­den dar­auf­hin den Poli­zei­chef. Und das Bun­des­amt? Es lehnt den Asyl­an­trag des Flücht­lings ab und ver­weist auf eine angeb­li­che inlän­di­sche Flucht­al­ter­na­ti­ve. Der Flücht­ling hät­te sich schließ­lich unter den Schutz einer ande­ren Poli­zei­sta­ti­on stel­len können.

PRO ASYL hat mit Ver­bän­den, Amnes­ty Inter­na­tio­nal, Rechtsanwält*innen und Richter*innenvereinigungen die Pra­xis des Bun­des­am­tes ana­ly­siert und auf Fehl­ent­wick­lun­gen öffent­lich und nicht öffent­lich auf­merk­sam gemacht. Zwar strebt das BAMF nun an, dass anhö­ren­de und ent­schei­den­de Per­son wie­der iden­tisch sind und erfüllt damit eine wich­ti­ge For­de­rung von PRO ASYL.

Aber: Unfair ver­lau­fen­de Asyl­ver­fah­ren und das Unter­stel­len einer de fac­to nicht exis­tie­ren­den inlän­di­schen Flucht­al­ter­na­ti­ve sind Ursa­che vie­ler Ableh­nun­gen. Die Asyl­an­trä­ge von über 20.000 Flücht­lin­gen aus Afgha­ni­stan wur­den im ers­ten Quar­tal 2017 abgelehnt.

Aus dem Auge, aus dem Sinn

Oft sind es Ehren­amt­li­che, die Flücht­lin­ge beglei­ten, die Rechts­an­wäl­te, Initia­ti­ven oder Orga­ni­sa­tio­nen wie PRO ASYL auf skan­da­lö­se Fehl­ent­wick­lun­gen auf­merk­sam machen. Der direk­te Kon­takt mit den Flücht­lin­gen ist ent­schei­dend, doch der wird künf­tig erschwert. Nach dem Wil­len der Koali­ti­on sol­len die Bun­des­län­der ermäch­tigt wer­den, Flücht­lin­ge bis zum Ende des Asyl­ver­fah­rens in Erst­auf­nah­me­la­gern fest­zu­hal­ten. Abschie­bun­gen sol­len direkt von dort aus erfolgen.

Die­se Lager der Per­spek­tiv­lo­sig­keit gibt es bereits für Flücht­lin­ge aus angeb­lich siche­ren Her­kunfts­staa­ten. Nun wer­den die Bun­des­län­der ermäch­tigt, sie für alle Asyl­su­chen­den, ins­be­son­de­re für die soge­nann­ten »Dub­lin-Flücht­lin­ge« ein­zu­füh­ren und die­se bis zur Abschie­bung dort fest­zu­hal­ten. Der Ent­wurf zur Dub­lin-IV-Ver­ord­nung sieht vor, dass die bis­he­ri­ge sechs­mo­na­ti­ge Über­stel­lungs­frist ent­fällt. Zeit­lich unbe­fris­tet soll in die Erst­ein­rei­se­staa­ten der EU abge­scho­ben wer­den können.

Flüchtlingsrechte sind Menschenrechte

Deutsch­land rückt in atem­be­rau­ben­der Geschwin­dig­keit nach rechts. Aus Angst vor Wahl­ver­lus­ten ver­su­chen poli­ti­sche Par­tei­en, rechts­po­pu­lis­ti­sche Stim­mun­gen zu inte­grie­ren. Doch wer rechts­po­pu­lis­ti­scher Stim­mungs­ma­che nach­gibt, hat schon verloren.

Es gilt, Hal­tung zu zei­gen. Men­schen­rech­te sind die Grund­la­ge des Zusam­men­le­bens in einer demo­kra­ti­schen Gesell­schaft. Sie sind unver­äu­ßer­lich und nicht rela­ti­vier­bar. Sie müs­sen auch dann gel­ten, wenn es unpo­pu­lär zu sein scheint.

Zudem ist frag­lich, ob die Mehr­heit in Deutsch­land tat­säch­lich so abweh­rend ein­ge­stellt ist. Noch nie sind so vie­le Men­schen für den Schutz  von Flücht­lin­gen ein­ge­tre­ten. Doch ihre Erwar­tun­gen an eine Poli­tik, die auf Huma­ni­tät, ratio­na­len Argu­men­ten und Men­schen­rech­ten basiert, wer­den ignoriert.

Wir sind in Sor­ge ange­sichts der Stim­mungs­ma­che. Die Rede von einer natio­na­len Kraft­an­stren­gung für mehr Abschie­bun­gen ver­gif­tet Den­ken und Han­deln. Auf den Som­mer der Huma­ni­tät im Jahr 2015 folg­ten lan­ge Win­ter. Es ist Zeit auf­zu­ste­hen und sich ein­zu­mi­schen: gegen einen Wahl­kampf auf dem Rücken von Min­der­hei­ten, für die Rech­te der Schutz­su­chen­den, für Menschenrechte.

Es steht viel auf dem Spiel. Der Hass der Weni­gen darf nicht die gesam­te poli­ti­sche Debat­te bestim­men. Es geht um nichts weni­ger als um die Grund­la­gen unse­res Zusam­men­le­bens und die Fra­ge, in wel­cher Gesell­schaft wir leben wollen.

Gün­ter Burk­hardt, PRO ASYL

(Der Arti­kel erschien zuerst im Juni 2017 im »Heft zum Tag des Flücht­lings 2017«)


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