PRO ASYL: Gesetzentwurf setzt Maschinerie in Gang, in der Schutzsuchende unter die Räder zu kommen drohen
Am heutigen Donnerstag steht der Gesetzentwurf eines »Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht« auf der Tagesordnung. Dieses Gesetz baut Deutschland vom Aufnahmeland zum Abschiebeland um und perfektioniert die Abschiebemaschinerie, um die Betroffenen außer Landes zu schaffen. PRO ASYL appelliert an den Deutschen Bundestag, das Gesetz nicht zu beschließen.
- Der »Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht« sieht unter anderem vor, im Asylverfahren durch die Massenauslesung von Handydaten den »gläsernen Flüchtling« zu schaffen. Nach einem erneuten Änderungsantrag soll das Bundeskriminalamt (BKA) nun auch Daten an Drittstaaten übermitteln dürfen.
- Schutzsuchende sollen außerdem über die bisherige sechsmonatige Frist hinaus in Erstaufnahmeeinrichtungen festgehalten werden können. Das kann zu einer Dauerisolierung von bis zu zwei Jahren führen und erschwert für die Betroffenen den Kontakt zu Ehrenamtlichen, Beratungsstellen und RechtsanwältInnen.
- Zudem ermöglicht das Gesetz überfallartige Abschiebungen ohne vorherige Ankündigung selbst für Menschen, die länger als ein Jahr geduldet sind. Betroffene werden in den Ausreisegewahrsam oder in Abschiebehaft genommen. Hier ist der Zugang zu Rechtsmitteln erschwert.
- Ein neuer Abschiebehaftgrund soll eingeführt werden, um Personen, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgeht, in Abschiebehaft zu nehmen. Ausländerrecht und Strafrecht wird hier völlig vermischt.
- Das bereits vom Bundesverfassungsgericht verworfene Recht zur Vaterschaftsanerkennung wird nun im neuen Gewand eingeführt – auf Wunsch von CDU/CSU und SPD. Kinder bleiben so lange ohne geklärte Staatsangehörigkeit.
Dieser Gesetzentwurf setzt eine Maschinerie in Gang, in der Schutzsuchende unter die Räder zu kommen drohen. PRO ASYL appelliert daher an den Deutschen Bundestag, das Gesetz nicht zu verabschieden.
Ausführliche Stellungnahme von PRO ASYL (PDF)
Zur Kritik des Gesetzentwurfs im Einzelnen:
Datenauslese der besonderen Art: Schon bei Stellung des Asylantrages werden die Asylsuchenden unter einen Generalverdacht gestellt, vorsätzlich getäuscht zu haben. Systematisch sollen bei rund der Hälfte aller Asylsuchenden die Handydaten ausgelesen werden. So wird es schon in der Gesetzesbegründung angekündigt. Damit entsteht eine massenhafte Auslesung. Dies ist ein tiefgreifender Eingriff in die Privatsphäre und aus Sicht von PRO ASYL und anderen Organisationen verfassungswidrig. Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage für den gläsernen Flüchtling. Es ist zu vermuten, dass neben persönlichen Informationen wie Bilder und Nachrichten auch private Daten wie Kontakte zu AnwältInnen, ÄrztInnen oder UnterstützerInnen abgegriffen werden. Während das Bundesverfassungsgericht bei der Entscheidung über den »Großen Lauschangriff« Eingriffe in die Privatsphäre ohne richterlichen Beschluss verboten hat, soll dies nun bei Asylsuchenden umgangen werden. Wie soll ein Asylsuchender Vertrauen in das Bundesamt im Asylverfahren entwickeln können, wenn dieselbe Behörde ihm zuallererst das Handy samt aller privater Daten abnimmt?
Zu befürchten ist, dass es dabei keineswegs bei Daten zur Feststellung von Staatsangehörigkeit und Identität bleiben wird. Schon bei der Sachverständigenanhörung vor dem Bundestag sprach das Bundesamt von der Prüfung materieller Angaben des Antragstellers. Eine Ausweitung auch auf Reisedaten kann nicht ausgeschlossen werden vor dem Hintergrund der Verhandlungen der neuen Dublin-IV-Verordnung und den Bestrebungen der Bundesregierung, Überstellungen gemäß Dublin rigoros durchzusetzen.
BKA mit BAMF-Zuständigkeiten: Besonders misstrauisch muss der Asylbewerber schließlich werden, wenn ein Änderungsvorschlag von CDU/CSU und SPD jetzt sogar das Bundeskriminalamt dazu ermächtigt, bestimmte erkennungsdienstliche Daten aus dem Asylverfahren anderen Drittstaaten zu übermitteln. Ausgenommen würden Herkunfts- und Verfolgerstaat, wobei die Verantwortung für diese Zulässigkeitsprüfung allein beim BKA liegt. Völlig außer Acht bleibt aber, dass diese Behörde keinerlei Kompetenzen für die Prüfung etwaiger Verfolgungen hat.
Lagerpflicht für alle: Die Bundesländer werden ermächtigt, grundsätzlich alle Asylsuchenden bis zum Ende der Asylverfahren in Erstaufnahmeeinrichtungen festzuhalten. Dies verhindert Kontakte zu Ehrenamtlichen und UnterstützerInnen. Damit stehen sie sowohl im Verfahren als auch bei drohender Abschiebung ohne Hilfestellung da. Wir müssen davon ausgehen, dass so in hohem Maße Schutzsuchende nicht das Recht auf Asyl bekommen, das ihnen zusteht. Selbst Minderjährige werden von der Lagerpflicht nicht ausgenommen – das Kindeswohl bleibt auf der Strecke, damit wird schon gegen Völkerrecht und Europarecht verstoßen. Auch nach Begrenzung dieser Internierung auf zwei Jahre (!) laut einem Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD bliebe diese Regelung rechtswidrig.
Besonders drastisch zeigt sich diese Lagerpflicht im Zusammenhang mit den neuen Dublin-IV-Regelungen: Bislang endet die Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Dublin-Fälle ebenfalls spätestens nach 6 Monaten, weil bis dahin eine Überstellung erfolgen muss oder aber Deutschland zuständig wird. Die Dublin-IV-Verordnung kennt diese Frist nicht mehr. Ohne jegliche zeitliche Befristung soll der Ersteinreisestaat der EU zuständig bleiben, es soll also auf unabsehbare Zeit zurückgeschoben werden können. Ein Ausweg aus einer Situation, in der kein Mitgliedstaat den Antrag prüfen will, ist nicht zu sehen. Für diese Menschen entstehen Lager der Hoffnungslosigkeit. Derzeit würde das fast alle Dublin-Fälle betreffen, da nur 10 Prozent der Überstellungen tatsächlich vollzogen werden.
Überraschungsinhaftierungen und –abschiebungen: Personen, die sich über einen längeren Zeitraum geduldet in Deutschland aufhalten, sollen überraschend abgeschoben werden können – ohne vorherige Ankündigung. Bislang musste bei Duldungen von länger als einem Jahr die Duldung zunächst widerrufen und die Abschiebung mindestens einen Monat vorher angekündigt werden (einmonatige Widerrufsfrist bei Abschiebungen nach § 60a Abs. 5 AufenthG). Diese Regelung im Aufenthaltsgesetz soll für bestimmte Personengruppen ersatzlos gestrichen werden und für Personen gelten, die angeblich durch Identitätstäuschung oder durch Nichterfüllung zumutbarer Anforderungen an die Mitwirkung ihre Aufenthaltsbeendigung verhindert oder – laut Gesetzesbegründung – »verzögert« haben. Es bleibt insbesondere offen, ob es sich um eine aktuelle Täuschungshandlung handeln muss oder nicht. Auch ein Änderungsantrag der Großen Koalition, der eine zeitliche Begrenzung versucht, macht dies nicht klarer. Der Begriff der »zumutbaren« Anforderungen ist ebenfalls nicht weiter konkretisiert. In der Praxis wird Flüchtlingen immer wieder ohne belastbare Begründung vorgeworfen, ihre Abschiebung selbstverschuldet verhindert zu haben. Die Regelung ist so unscharf formuliert, dass sie ein Einfallstor für Willkür sein kann.
Rechtsstaatswidriger Freiheitsentzug: Neben der Abschiebungshaft gibt es zusätzlich die Möglichkeit des Ausreisegewahrsams mit niedrigeren Anforderungen – der nun von vier auf zehn Tage verlängert wird. Die Betroffenen haben dann aber nur eingeschränkt Chancen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, um gegen die Abschiebung vorzugehen.
Abschiebehaft: Ein neuer Abschiebehaftgrund soll eingeführt werden, um Personen, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgeht, in Abschiebehaft zu nehmen. Doch was unter sog. Gefährdern zu verstehen ist, ist auch strafrechtlich höchst umstritten. Eine präventive Inhaftierung von Personen ohne hinreichenden Grund ist rechtsstaatlich unzulässig. Zudem werden Ausländerrecht und Strafrecht hier vermischt. Die Abschiebehaft darf nur zur Sicherstellung des Vollzugs der Abschiebung angeordnet werden. Die Abschiebehaft ist keine effektive und rechtlich zulässige Maßnahme zur Abwehr terroristische Gefahren. Diesen muss mit Mitteln des Gefahrenabwehr- und Strafrechts begegnet werden.
Besonders deutlich wird diese Vermischung bei den zusätzlichen Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen: Danach könnten nun bestimmte Personen ohne nachgewiesene Straftat bis zu 18 Monate in Haft genommen werden – und zwar in »gewöhnlichen« Haftanstalten statt spezieller Abschiebehafteinrichtungen.
Väter unter Generalverdacht: Nach den Wünschen von CDU/CSU und SPD soll zu den weitreichenden Verschärfungen eine zusätzliche Hürde für die Anerkennung von Vaterschaften eingeführt werden. Väter sind nun regelmäßig in der Pflicht, ihre Vaterschaft zu beweisen – oftmals mit teuren Gentests. Dabei genügt bereits der Verdacht von »Missbrauchsindizien«. Es kann schon ausreichen, dass die Mutter oder das Kind lediglich über eine Duldung verfügen und damit der Vater in Beweisnöte kommt. Das Wohl des Kindes bleibt auch hier unberücksichtigt: Kinder können auf unbestimmte Zeit ohne familiäre, soziale und staatsbürgerliche Identität bleiben. Dem in der Verfassung verankerten Familienschutz wird so nicht ausreichend Rechnung getragen.