Broschüre
Schutzsuchende, die im Asylverfahren als Flüchtlinge oder als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wurden, erleiden in vielen EU-Randstaaten dasselbe Schicksal wie neu eingereiste Asylsuchende. Sie haben zwar das Recht zu arbeiten, finden in den krisengeschüttelten EU-Staaten oft keine Jobs – und werden mangels staatlicher Unterstützung obdachlos. Kommen Flüchtlinge mit einem Schutzstatus etwa nach Deutschland, so droht ihnen die Abschiebung in den Staat, in dem sie ihren Status erhalten haben.