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Stiller Protest: »Grenzen zerstören Familien.« Foto: Salinia Stroux / RSA

Der Bericht »Refugee Families Torn Apart« von PRO ASYL/ Refugee Support Aegean (RSA) übt scharfe Kritik an der Praxis der deutschen Bundesregierung beim Thema Familienzusammenführungen aus Griechenland nach Deutschland.

Jüngst for­der­te der grie­chi­sche Regie­rungs­chef Kyria­kos Mit­so­ta­kis  – neben der Ankün­di­gung wei­te­rer Maß­nah­men wie der Stär­kung des Grenz­schut­zes und der Ein­schrän­kung des Asyl­sys­tems in Grie­chen­land – ande­re EU-Staa­ten dazu auf, zumin­dest Min­der­jäh­ri­ge aus den Insel­hot­spots zu holen und auf­zu­neh­men. Wei­te­re ad-hoc Mecha­nis­men kön­nen jedoch nicht die Lösung sein. Es müs­sen viel­mehr dau­er­haf­te Umver­tei­lungs­me­cha­nis­men eta­bliert wer­den, die sich ins­be­son­de­re am Wunsch der Schutz­su­chen­den und fami­liä­ren Bezie­hun­gen ori­en­tie­ren. Gebraucht wird euro­päi­sche Soli­da­ri­tät und die Ori­en­tie­rung an recht­li­chen und huma­ni­tä­ren Stan­dards. Genau dar­an fehlt es jedoch beim The­ma »Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung« aus Grie­chen­land nach Deutschland.

Schutz­su­chen­de in Grie­chen­land mit Ange­hö­ri­gen in Deutsch­land sind mit einer restrik­ti­ven Behör­den­pra­xis kon­fron­tiert. Häu­fig schei­tert das Zusam­men­le­ben von Fami­li­en nach der Flucht – in der EU – an einer frag­wür­dig stren­gen und Teils rechts­wid­ri­gen Aus­le­gung des euro­pa­recht­li­chen Rah­mens, der Dub­lin-III-Ver­ord­nung, die die Zustän­dig­keit für die Bear­bei­tung von Asyl­an­trä­gen in der EU bestimmt. Ver­pflich­ten­de Regeln und huma­ni­tä­re Spiel­räu­me, die die Ver­ord­nung eröff­net, wer­den ver­nach­läs­sigt. Die Leid­tra­gen­den sind in ers­ter Linie min­der­jäh­ri­ger Kin­der, Geschwis­ter und Ehe­part­ner: Das Kin­des­wohl und das Recht auf Fami­li­en­ein­heit wer­den von deut­schen Behör­den rou­ti­ne­mä­ßig vernachlässigt.

Das geht aus der jüngs­ten Publi­ka­ti­on »Refu­gee Fami­lies Torn Apart: The sys­te­ma­tic rejec­tions of fami­ly reuni­fi­ca­ti­on requests from Greece by Ger­ma­ny« (Eng) (»Aus­ein­an­der­ge­ris­se­ne Flücht­lings­fa­mi­li­en: Die sys­te­ma­ti­sche Ver­wei­ge­rung von Anfra­gen auf Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung aus Grie­chen­land durch Deutsch­land«) von RSA / PRO ASYL her­vor. Basie­rend auf Erfah­run­gen aus der Ein­zel­fall­ar­beit, der Aus­wer­tung sta­tis­ti­scher Daten und deut­scher Recht­spre­chung wird die Pra­xis des Fami­li­en­nach­zugs zwi­schen den bei­den EU Mit­glieds­staa­ten von 2016 bis heu­te ana­ly­siert. Ver­tieft wird die recht­li­che Stu­die durch einen Zeit­strahl der poli­ti­schen Ereig­nis­se und die Zusam­men­fas­sun­gen drei­er zen­tra­ler gericht­li­cher Beschlüs­se. Fall­be­schrei­bun­gen, die die Aus­wir­kun­gen des poli­ti­schen Kal­küls auf Fami­li­en­schick­sa­le sicht­bar machen, ergän­zen die Analyse.

Der fol­gen­de Arti­kel gibt einen Über­blick über die Ana­ly­se unse­re grie­chi­sche Part­ner­or­ga­ni­sa­ti­on RSA.

Das »Ver­ant­wor­tungs­prin­zip« gibt die zyni­sche Logik der Dub­lin-III-Ver­ord­nung wie­der. An die­sem Grund­prin­zip ori­en­tiert sich die Zustän­dig­keit in der EU: Auch wenn wei­te­re Kri­te­ri­en zur Prü­fung der Zustän­dig­keit vor­ge­ge­ben sind, führt der Grund­satz dazu, dass meist Län­der an der EU-Außen­gren­ze für die Prü­fung des Asyl­an­trags, für die Unter­brin­gung und die Ver­sor­gung von Schutz­su­chen­den zustän­dig sind. Etwa an Grie­chen­land, wo es wei­ter­hin zu jah­re­lan­gen War­te­zei­ten  bei der Bear­bei­tung von Asyl­an­trä­gen kommt, und die Grund­ver­sor­gung nicht ein­mal für vul­nerable Grup­pen gesi­chert ist.

Die Dub­lin-III-Ver­ord­nung steht seit Ein­füh­rung in der Kri­tik. Zu den weni­gen posi­ti­ven Aspek­ten gehö­ren die Rege­lun­gen zum Fami­li­en­nach­zug.  Auf dem Papier  ver­pflich­ten sich die Mit­glieds­staa­ten in der Ver­ord­nung zur Wah­rung des Kin­des­wohl und der Fami­li­en­ein­heit. Die Ver­ord­nung sieht vor, dass Fami­li­en einen Anspruch dar­auf haben, dass ihr Ver­fah­ren im glei­chen EU-Staat durch­ge­führt wird.  Es ist ein Rechts­an­spruch unab­hän­gig von poli­ti­schen Zusa­gen und Abschot­tungs­in­ter­es­sen. Hier­für sieht die Ver­ord­nung Ver­fah­rens­wei­sen und Fris­ten vor.

Außer­dem stellt Dub­lin-III Mit­glieds­staa­ten wie Deutsch­land frei, von sich aus die Zustän­dig­keit zur Prü­fung des Asyl­an­trags  aus huma­ni­tä­ren Grün­den zu erklä­ren – die Ver­ord­nung bie­tet damit eine der weni­gen Nach­zugs­mög­lich­kei­ten inner­halb der EU.

Von Hindernissen bei der Registrierung bis zur systematischen Ablehnung – Restriktiver Familiennachzug im Zeitverlauf

Seit 2016 – nach der Unter­zeich­nung des EU-Tür­kei-Deals und der »Schlie­ßung« der Bal­kan­rou­te – ist Grie­chen­land für Schutz­su­chen­den zur Sack­gas­se gewor­den. Vie­le der Betrof­fe­nen, die dar­auf­hin in Grie­chen­land fest­sit­zen, haben Ange­hö­ri­ge in Deutsch­land. Für einen Groß­teil ist die Über­stel­lung nach Deutsch­land, die zusätz­lich zur Ent­las­tung der über­for­der­ten grie­chi­schen Asyl­be­hör­den bei­getra­gen hät­te, eigent­lich ein Rechts­an­spruch. Signi­fi­kan­ten Ver­zö­ge­run­gen in der Regis­trie­rung und Bear­bei­tung der Anträ­ge, die wie­der­um Frist­ab­läu­fe zur Fol­ge haben, ver­hin­dern aller­dings die Durch­set­zung des Rechts­an­spruchs. Vie­le Fami­li­en blei­ben  – häu­fig auf Dau­er – getrennt.

Ab der zwei­ten Hälf­te 2017 bestimm­te die »Ver­zö­ge­rung der Über­stel­lun­gen« die Pra­xis. Grund­la­ge bil­de­te eine ers­te Abspra­che zwi­schen Grie­chen­land und Deutsch­land, bei der die Decke­lung der monat­lich durch­ge­führ­ten Fami­li­en­zu­sam­men­füh­run­gen ver­ein­bart wur­de – rechts­wid­rig, wie durch  Unter­stüt­zung von PRO ASYL und RSA gericht­lich fest­ge­stellt wur­de.  Etwa 4.000 Per­so­nen waren betrof­fen, die durch die Abspra­che bewusst von ihren Fami­li­en fern­ge­hal­ten wurden.

RSA hat die poli­ti­sche Ver­hin­de­rung des Fami­li­en­nach­zugs in einem Zeit­strahl aufgearbeitet

Der ent­stan­de­ne »Rück­stau« wur­de erst durch den nächs­ten Deal, dem Ver­wal­tungs­ab­kom­men zwi­schen Grie­chen­land und Deutsch­land – dem soge­nann­ten »See­ho­fer Deal« – vom August 2018 end­gül­tig auf­ge­holt.  Der bestehen­de Rechts­an­spruch der betrof­fe­nen Fami­li­en wur­de in dem Deal zur Ver­hand­lungs­mas­se umge­wan­delt und als huma­ni­tä­res Ent­ge­gen­kom­men Deutsch­lands insze­niert. Statt einer not­wen­di­gen admi­nis­tra­ti­ven Erleich­te­rung bei Fami­li­en­zu­sam­men­füh­run­gen zu bewir­ken, ver­han­del­te Deutsch­land die Schnell­ab­schie­bun­gen –  inner­halb von 48 Stun­den –  von in Grie­chen­land regis­trier­ten Schutz­su­chen­den an der Gren­ze zu Öster­reich hinein.

Abgelehnt! – »Zu spät« fürs Familienleben und Kindeswohl? 

2018 lehnt Deutsch­land 1.496 von 2.482 bear­bei­te­ten Über­nah­me­ge­su­chen von Grie­chen­land ab – fast 60 Pro­zent aller Anträge.

In der Mehr­heit der Fäl­le, die von RSA/ PRO ASYL beglei­tet wur­den, wur­de die fami­liä­re Bezie­hung hin­rei­chend begrün­det, was dem BAMF jedoch nicht genüg­te.  Als Grund für die Ableh­nun­gen muss­te in der Regel der Frist­ab­lauf her­hal­ten: Grie­chen­land habe die Frist zur Stel­lung des Gesuchs ver­passt, Deutsch­land sei des­we­gen nicht mehr zustän­dig. Das Recht auf Fami­li­en­nach­zug ist damit zweit­ran­gig und bleibt hin­ter dem Frist­ab­lauf zurück.

Familien gehören zusammen! Gemeinsam erfolgreich vor Gericht

Die Ver­hin­de­rung der Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung wird  von Pro­test der Betrof­fe­nen, zivil­ge­sell­schaft­li­chen Enga­ge­ment und juris­ti­scher Inter­ven­tio­nen in Deutsch­land und Grie­chen­land beglei­tet, die Wir­kung zei­gen. Nach­dem bereits erfolg­reich gegen die Decke­lung der Fami­li­en­zu­sam­men­füh­run­gen 2017/2018 geklagt wur­de, wies das  Gericht nun die nächs­te rechts­wid­ri­ge Pra­xis zurück: In Eil­be­schlüs­sen konn­te erfolg­reich gegen die Ableh­nun­gen auf­grund von Frist­ab­lauf vor­ge­gan­gen wer­den. In einem guten Dut­zend von Fäl­len, die von spe­zia­li­sier­ten Anwält*innen unter­stützt durch RSA / PRO ASYL und wei­te­ren Orga­ni­sa­tio­nen wie Equal Rights Bey­ond Bor­ders geführt wur­den, bestä­tig­ten deut­sche Gerich­te klar die Prio­ri­tät der Prin­zi­pi­en Fami­li­en­ein­heit und Kindeswohl.

Um sie geht es! Dublin-Stories von drei Betroffenen 

Azad* – jetzt 18 Jah­re alt – kam im Herbst 2016, also mit 15 Jah­ren ohne Eltern in Grie­chen­land an.  Zwei Jah­re lang muss­te er im Insel-Hot­spot leben. Gewalt­tä­ti­gen Aus­ein­an­der­set­zun­gen und sexu­el­lem Miss­brauch war er schutz­los aus­ge­lie­fert. Danach leb­te er zunächst obdach­los in Athen und in kam in Haft, bevor er einen Platz in einer Ein­rich­tung für Min­der­jäh­ri­ge bekam.

Azad wur­de in Afgha­ni­stan gebo­ren. Kurz nach sei­ner Geburt floh Azads Fami­lie jedoch in den Iran, wo er auf­wuchs. Um Zwangs­ar­beit, Aus­beu­tung und Ver­fol­gung auf­grund sei­ner reli­giö­sen Über­zeu­gun­gen zu ent­kom­men, floh Azad wei­ter nach Grie­chen­land. Eini­ge Mona­te nach Inkraft­tre­ten des EU-Tür­kei »Deals« erreich­te er eine der grie­chi­schen Inseln.

Azad bean­tra­ge Asyl und stell­te einen Antrag auf Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung mit sei­nen Geschwis­tern in Deutsch­land –  sei­nen ein­zi­gen Ange­hö­ri­gen in Euro­pa. Die deut­schen Behör­den lehn­ten jedoch sei­nen Antrag auf Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung mit der knap­pen Begrün­dung ab, dass der Antrag ver­spä­tet ein­ge­reicht wur­de und kei­ne »erkenn­ba­ren« huma­ni­tä­ren Grün­de vor­lie­gen. Ein wei­te­rer detail­lier­ter Antrag des grie­chi­schen Dub­li­ner Büros, in dem auf die beson­de­re Gefähr­dung des Kin­des, sei­nen trau­ma­ti­schen Erfah­run­gen und die Bedeu­tung des fami­liä­ren Umfelds für sein Wohl­erge­hen und sei­ne Ent­wick­lung hin­ge­wie­sen wur­de, wur­de eben­falls lako­nisch abgelehnt.

In sei­ner Ver­zweif­lung ver­such­te Azad Deutsch­land ohne Hil­fe zu errei­chen. Er wur­de von der grie­chi­schen Poli­zei ver­haf­tet und einen Monat unter unmensch­li­chen Bedin­gun­gen in Nord­grie­chen­land fest­ge­hal­ten. Nach sei­ner Ent­las­sung im Som­mer 2018 war er ohne Obdach.

Als RSA/PRO ASYL sich mit Azad traf, kam er trotz der sin­ken­den Tem­pe­ra­tu­ren mit Som­mer-Flip-Flops zum Tref­fen. Er litt unter star­ken Magen­schmer­zen. Die Mit­ar­bei­ter von RSA/PRO ASYL beglei­te­ten ihn zunächst ins Kran­ken­haus und infor­mier­te die Staats­an­walt­schaft um einen Vor­mund für ihn zu ernen­nen. Auch beim Natio­na­len Zen­trum für Sozia­le Soli­da­ri­tät (EKKA) wur­de ein Antrag auf Unter­brin­gung gestellt. Die grie­chi­schen Behör­den gaben jedoch zu ver­ste­hen, dass in Erman­ge­lung von Plät­zen die ein­zi­ge Opti­on die »Schutz­haft« sei. Es dau­er­te meh­re­re Mona­te, bis Azad in einer alters­ent­spre­chen­den Unter­kunft unter­ge­bracht wurde.

Trotz der Lebens­um­stän­de in Grie­chen­land wei­gert sich Deutsch­land hart­nä­ckig, Ver­ant­wor­tung zu über­neh­men und ihn mit sei­nem Bru­der wie­der zu vereinen.

Azad wur­de kürz­lich 18 Jah­re alt. Gegen die Wei­ge­rung Deutsch­lands, die Ver­ant­wor­tung für die Prü­fung sei­nes Antrags zu über­neh­men, ist noch ein Beru­fungs­ver­fah­ren vor einem deut­schen Ver­wal­tungs­ge­richt anhängig.

Der Fall Azad zeigt nicht nur, dass es den grie­chi­schen Behör­den nicht gelun­gen ist, unbe­glei­te­te Kin­der zu schüt­zen, son­dern auch dass Deutsch­land sich sei­ner Ver­ant­wor­tung ent­zieht, indem es die Dub­li­ner Regeln sehr eng anwen­det. Die Ableh­nung Deutsch­lands und die Bedin­gun­gen, unter denen er als Obdach­lo­ser auf der Stra­ße leb­te, haben sich nach­tei­lig auf den jun­gen und trau­ma­ti­sier­ten Jun­gen ausgewirkt.

*Name zum Schutz der Anony­mi­tät geändert

Ramin* wur­de vor 11  Jah­ren im Iran gebo­ren. Bereits vie­le Jah­re vor sei­ner Geburt floh Ramins Fami­lie vor der Ver­fol­gung durch die Tali­ban aus ihrem Hei­mat­land Afgha­ni­stan. Im Iran änder­te die Fami­lie ihr Glau­bens­be­kennt­nis und wur­de fort­an von Ver­wand­ten bedroht. Nach dem Tod von Ramins Vater in einem, nach Anga­ben der Fami­lie, insze­nier­ten Auto­un­fall und einem gewalt­sa­men Angriff auf Ramins älte­ren Bru­der, war die Fami­lie gezwun­gen erneut zu fliehen.

Im Früh­jahr 2016 such­ten sie Schutz in Grie­chen­land. Sie kamen auf einer der Inseln im Nord­os­ten der Ägä­is an und wur­den mehr als drei Mona­te lang unter erbärm­li­chen Bedin­gun­gen in einem der Hot­spots fest­ge­hal­ten, die nach Inkraft­tre­ten des EU-Tür­kei-Deals ein­ge­rich­tet wur­den. Spä­ter kam sie in ver­schie­de­ne Lager auf dem grie­chi­schen Fest­land unter, wo sie mit einer ähn­li­chen Über­be­le­gung sowie mit unzu­rei­chen­den Unter­brin­gungs­be­din­gun­gen und einer gene­rel­len Unsi­cher­heit kon­fron­tiert waren. Auch in Grie­chen­land spür­te ihre Ver­wandt­schaft sie auf. Die Bedin­gun­gen in den Lagern und die anhal­ten­de Bedro­hung, zwan­gen Ramins Fami­lie erneut in die Flucht.

Nur Ramin schaff­te es bis nach Deutsch­land. Dem Rest der Fami­lie gelang es nicht, Grie­chen­land zu ver­las­sen. Wei­ter­hin schick­ten ihre Ver­wand­ten Dro­hun­gen, ein­mal grif­fen sie Ramins Mut­ter und sei­ne Schwes­ter an.

Ramin stell­te einen Asyl­an­trag in Deutsch­land, doch die Behör­den ent­schie­den, ihn zurück nach Grie­chen­land zu schi­cken, ohne zu prü­fen, was in sei­nem »bes­ten Inter­es­se« ist. Als Reak­ti­on auf das Über­stel­lungs­ge­such ver­lang­te das grie­chi­sche Dub­lin-Refe­rat, dass das Kin­des­wohl über­prüft wird, bevor eine Über­stel­lung nach Grie­chen­land erfolgt. Nach­dem meh­re­re Berich­te bestä­tig­ten, dass eine Rück­über­stel­lung nach Grie­chen­land eine Re-Trau­ma­ti­sie­rung aus­lö­sen wür­de und Bewei­se vor­brach­ten, dass dies nicht im Sin­ne des Kin­des­wohl und Wohl­be­fin­den des Jun­gens wäre, wur­de die Abschie­bung gestoppt.

Nach der Annah­me der Zustän­dig­keit zur Prü­fung des Ver­fah­rens durch die deut­schen Behör­den, stell­te das grie­chi­sche Dub­lin-Refe­rat erneut eine Anfra­ge auf Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung des min­der­jäh­ri­gen Jun­gen mit sei­ner allein­er­zie­hen­den Mut­ter und Schwes­ter. Die Anfra­ge, dies­mal unter Arti­kel 17(2) der Dub­lin-Ver­ord­nung, wur­de neu­er­lich durch die deut­schen Behör­den abge­lehnt. Wie­der blie­ben das Kin­des­wohl und die Situa­ti­on der Mut­ter und Schwes­ter in Grie­chen­land, sowie das Prin­zip der Fami­li­en­ein­heit bei der Ent­schei­dung außer acht.

*Name zum Schutz der Anony­mi­tät geändert

Firash* kommt aus Afgha­ni­stan und ist schwer trau­ma­ti­siert – trotz­dem lebt er ohne Eltern oder Ver­wand­te in Grie­chen­land. Sei­ner Mut­ter wohnt in Deutsch­land. Nach Jah­ren der unfrei­wil­li­gen Tren­nung stel­le Firash einen Antrag auf Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung, um gemein­sam mit ihr Leben zu kön­nen. Sie floh selbst bereits als Kind aus einer Zwangs­ehe und lei­det seit­her unter kör­per­li­chen und psy­chi­schen Problemen.

Nur mit erheb­li­chen Ver­zö­ge­run­gen ergrif­fen die grie­chi­schen Behör­den geeig­ne­te und wirk­sa­me Maß­nah­men zum Schutz des Jun­gen. Obwohl sei­ne Vul­nerabi­li­tät fest­ge­stellt wor­den war und er noch dazu Opfer von Aus­beu­tung und Miss­hand­lun­gen gewor­den ist, muss­te er meh­re­re Mona­te auf Athens Stra­ßen über­le­ben. Nach sei­ner Regis­trie­rung als unbe­glei­te­ter min­der­jäh­ri­ger Flücht­ling brauch­ten die grie­chi­schen Behör­den wei­te­re fünf Mona­te, um ihm einen Vor­mund zur Sei­te zu stel­len. Erneut leb­te Firash  in Angst, Unsi­cher­heit, Ver­zweif­lung und Armut. Er schlief mal in Parks, mal in über­füll­ten Räu­men und inof­fi­zi­el­len Lagern neben erwach­se­nen Män­nern oder auf der Straße.

Trotz der offen­sicht­li­chen Gefähr­dung sei­nes Wohl­erge­hens in Grie­chen­land, lehn­te das deut­sche Dub­lin-Refe­rat die Zusam­men­füh­rung mit sei­ner Mut­ter zwei­mal ab. Sie stell­ten sein Alter und die Bezie­hung zu sei­ner Mut­ter in Fra­ge,  da  offi­zi­el­le Doku­men­te aus Afgha­ni­stan fehl­ten und es Inkon­sis­ten­zen bezüg­lich der ange­ge­be­nen Daten gab. Die grie­chi­schen Behör­den hat­ten sein Alter hin­ge­gen sogar bestä­tigt. Auch das Feh­len von Doku­men­ten aus Afgha­ni­stan ist kein Ein­zel­fall, son­dern geht viel­mehr auf das Feh­len eines umfas­sen­den Per­so­nen­stands­we­sens zurück. Auch erklärt sich aus der Geschich­te der Fami­lie, war­um sie kei­nen Zugang zu den begrenz­ten Nach­weis­mög­lich­kei­ten hat­ten. Der medi­zi­ni­sche Zustand von Mut­ter und Sohn, ihre trau­ma­ti­sche Ver­gan­gen­heit und die feh­len­de schu­li­sche Bil­dung bei­der blie­ben von den deut­schen Behör­den bei der Bewer­tung von Zei­ten und Daten unbe­rück­sich­tigt. Eben­so wie der ein­ge­reich­te Antrag, einen DNA-Test zu machen.

»Die Ver­wei­ge­rung ist einer ande­ren Art von Miss­brauch und Miss­hand­lung gleichzusetzen.«

Im April 2019 leg­te das grie­chi­sche Asyl­re­fe­rat zum zwei­ten Mal Beru­fung gegen die Ableh­nung aus Deutsch­land ein. Nach ihrem Tref­fen mit Firash hielt die Fach­so­zi­al­ar­bei­te­rin für Trau­ma dies­be­züg­lich fest: »Wenn es eine Umge­bung gibt, die die­sen Anfor­de­run­gen gerecht wird und ein miss­han­del­tes Kind unter­stützt, um ein gesün­de­res Leben und Wohl­be­fin­den zu ent­wi­ckeln, ist die Ver­wei­ge­rung des Zugangs zu die­ser Umge­bung einer ande­ren Art von Miss­brauch und Miss­hand­lung gleichzusetzen«.

Der Antrag von Firash wur­de schließ­lich geneh­migt. Zum Zeit­punkt der Fer­tig­stel­lung des Berichts, ist sei­ne Über­stel­lung noch ausstehend.

*Name zum Schutz der Anony­mi­tät geändert

Fazit: Deutschland lässt Familien im Stich 

Die Stu­die zeigt, dass Deutsch­land mit allen Mit­teln ver­sucht, Fami­li­en­nach­zug von Grie­chen­land nach Deutsch­land zu ver­hin­dert. Das Fami­li­en­le­ben und die Rech­te auch beson­ders schutz­be­dürf­ti­ger, min­der­jäh­ri­ger Kin­der sind dabei zweit­ran­gig und blei­ben hin­ter dem Abschot­tungs­in­ter­es­se der Bun­des­re­pu­blik zurück.

Die ent­spre­chen­de euro­päi­sche Richt­li­nie wird dafür ledig­lich selek­tiv ange­wen­det: Es gefällt und wird ein­ge­hal­ten, was Grie­chen­land Ver­ant­wor­tung zuschreibt, Ver­pflich­tun­gen, die Deutsch­land selbst betref­fen, wer­den umgangen.

»Die selek­ti­ve Ein­hal­tung von Tei­len der Ver­ord­nung unter Miss­ach­tung der wich­tigs­ten von ihr fest­ge­leg­ten Grund­sät­ze und Wer­te stellt einen Ver­stoß gegen die Ver­ord­nung selbst dar und ver­stößt gegen die Grund­sät­ze der guten Ver­wal­tungs­pra­xis und das Gemein­sa­me Euro­päi­sche Asylsystem.«

RSA / PRO ASYL

Das trifft in ers­ter Linie jene Fami­li­en, die sich nach der Flucht in unter­schied­li­chen Län­dern der EU befin­den, oder sich erst in der EU trenn­ten. Es wirkt sich auf das Wohl­erge­hen von Kin­dern und Jugend­li­chen aus, die bereits viel zu lan­ge auf ihre Eltern ver­zich­ten mussten.

Die Ableh­nun­gen sen­det jedoch auch ein deut­li­ches Signal an die euro­päi­sche »Fami­lie« in Brüssel.

Fast 60 Prozent der Ankommenden Schutzsuchenden in Griechenland sind Frauen & Kinder

Die Situa­ti­on in Grie­chen­land bleibt dra­ma­tisch: Über 23.000 Schutz­su­chen­de müs­sen Anfang Sep­tem­ber auf den öst­li­chen Ägä­is-Inseln aus­har­ren. Ins­ge­samt ste­hen etwa 8.900 Unter­brin­gungs­plät­ze zur Ver­fü­gung. Rein nume­risch wird deut­lich: Bedarf und Ange­bot lie­gen weit aus­ein­an­der – auch im vier­ten Jahr bleibt die Ver­sor­gungs­la­ge mise­ra­bel. Ähn­lich  schlecht sieht es bei dem Zugang zu medi­zi­ni­scher Ver­sor­gung und Rechts­be­ra­tung aus. Die Ver­sor­gungs­de­fi­zi­te gehö­ren zum Kal­kül der Hotspots.

Die anhal­ten­den sys­te­ma­ti­schen Defi­zi­te der grie­chi­schen Asyl­be­hör­de und die unzu­mut­ba­re Unter­brin­gungs­struk­tur wer­den in der Regel gericht­lich aner­kannt und ste­hen einer Über­stel­lung von in Grie­chen­land regis­trier­ten Schutz­su­chen­den von  Deutsch­land aus im Weg.

Ein schnel­ler und unbü­ro­kra­ti­scher Umgang mit Fami­li­en­zu­sam­men­füh­run­gen aus Grie­chen­land wür­de für Ent­las­tung bei der grie­chi­schen Asyl­be­hör­de und den Auf­nah­me­ka­pa­zi­tä­ten füh­ren. Die star­re Hal­tung bei Fami­li­en­zu­sam­men­füh­run­gen hin­ge­gen führt zur wei­te­ren Eskalation.

Familienleben ist kein Gnadenrecht!

RSA und PRO ASYL for­dern die Bun­des­re­gie­rung auf, die der­zei­ti­ge Anwen­dung der Dub­lin-Ver­ord­nung zu über­prü­fen und sie als eine Gesamt­heit von Kri­te­ri­en, und nicht als rei­nes Fris­ten­werk, zu ver­ste­hen. Das Recht auf Fami­li­en­le­ben und die Wah­rung des Kin­des­wohls müs­sen an obers­ter Stel­le ste­hen und dür­fen nicht als Gna­den­recht gehan­delt werden!

»SO-LI-DA-RI-TÄT«, Zusammenhalt, das Eintreten füreinander 

Deutsch­land wie auch ande­re euro­päi­sche Staa­ten dür­fen nicht wei­ter­hin Miss­ach­ten, dass das grie­chi­sche Auf­nah­me­sys­tem nach wie vor unzu­rei­chend ist. Es ist ein Skan­dal, dass es gericht­li­che Anwei­sun­gen braucht, bis die Bun­des­re­gie­rung tätig wird.

(mz)