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Ausschnitt aus dem Brief von Migrationsminister Mouzalas an den deutschen Innenminister - das griechische Portal efsyn.gr hatte ihn veröffentlicht.

Ein Brief des griechischen Migrationsministers Mouzalas an de Maizière bestätigt: Es gibt eine Vereinbarung zur Deckelung von Familienzusammenführungen aus Griechenland im Rahmen der Dublin-Verordnung.

Ein öffent­lich gewor­de­nes Schrei­ben des grie­chi­schen Migra­ti­ons­mi­nis­ter Ian­nis Mou­z­a­las an Bun­des­in­nen­mi­nis­ter de Mai­ziè­re vom 4. Mai 2017 zeigt: Ent­ge­gen den Anga­ben des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums (BMI) und von Regie­rungs­spre­cher Dim­roth ver­weist Mou­z­a­las auf eine Ver­ein­ba­rung, in der unmiss­ver­ständ­lich eine Decke­lung der Fami­li­en­zu­sam­men­füh­run­gen nach der Dub­lin III-Ver­ord­nung fest­ge­legt wurde.

Bundesregierung muss Stellung beziehen!

PRO ASYL for­dert die Bun­des­re­gie­rung zu einer unver­züg­li­chen Stel­lung­nah­me zu den wider­sprüch­li­chen Infor­ma­tio­nen auf. Der indi­vi­du­el­le Rechts­an­spruch auf Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung im Rah­men der Dub­lin-Ver­ord­nung ist ohne Ver­zö­ge­rung zu gewährleisten!

Nach Auf­fas­sung von PRO ASYL ver­fällt der Rechts­an­spruch für Betrof­fe­ne auf Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung nach der Frist von sechs Mona­ten nicht. Es ist skan­da­lös, dass Schutz­su­chen­de mona­te- oder gar jah­re­lang von ihren engs­ten Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen getrennt sind und in Grie­chen­land unter unzu­mut­ba­ren Bedin­gun­gen aus­har­ren sollen.

»Über­stel­lun­gen zur Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung nach Deutsch­land wer­den wie ver­ein­bart verlangsamt.«

Mou­z­a­las an de Maizière

In sei­nem Schrei­ben an den deut­schen Bun­des­in­nen­mi­nis­ter for­mu­liert Mouzalas:

»Über­stel­lun­gen zur Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung nach Deutsch­land wer­den wie ver­ein­bart ver­lang­samt. Doch Pro­ble­me blei­ben bestehen und wir benö­ti­gen drin­gend eine gemein­sa­me Linie, um auf die zuneh­mend ver­zwei­fel­ten und kri­ti­schen Kom­men­ta­re bezüg­lich des ver­lang­sam­ten Ver­fah­rens der Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung zu ant­wor­ten. Ich muss sie infor­mie­ren, dass mehr als 2.000 Men­schen betrof­fen sein wer­den und man­che wer­den Jah­re war­ten müs­sen, bevor sie nach Deutsch­land rei­sen kön­nen. Tat­säch­lich wur­de der Zusam­men­füh­rung mit Fami­li­en­mit­glie­dern, die sich in Deutsch­land befin­den, durch die zustän­di­gen deut­schen Behör­den zuge­stimmt, den­noch wird die Über­stel­lung auf­grund unse­rer Ver­ein­ba­rung ver­zö­gert, die Anzahl monat­lich zu über­stel­len­der Per­so­nen zu begrenzen.«

Aussagen des Regierungssprechers offenbar falsch

Auf die laut gewor­de­nen Kri­ti­ken, das BMI hät­te eine Decke­lung der Über­stel­lun­gen zur Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung von Grie­chen­land nach Deutsch­land auf maxi­mal 70 Schutz­su­chen­de monat­lich beschlos­sen, hat­te das BMI in sei­ner Ant­wort vom 8. Mai 2017 auf eine schrift­li­che Anfra­ge der LINKEN geant­wor­tet, es sei ledig­lich um eine »enge­re Abstim­mung in Bezug auf die Durch­füh­rung der Dub­lin- und Umsied­lungs­ver­fah­ren und die Anzahl der zu über­stel­len­den Per­so­nen zwi­schen den betei­lig­ten Behör­den gebe­ten« wor­den.

Regie­rungs­spre­cher Dim­roth hat­te in der Regie­rungs­pres­se­kon­fe­renz vom 19. Mai 2017 betont, es gäbe »mit­nich­ten« eine »star­re Ober­gren­ze« bei Über­stel­lun­gen zu Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung im Rah­men der Dub­lin III-Verordnung.

Jahrelange Familientrennung unzumutbar!

Soll­te Schutz­su­chen­den in Grie­chen­land ihr Recht auf Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung mit Ange­hö­ri­gen in Deutsch­land ver­wei­gert wer­den, wird PRO ASYL die Durch­set­zung des Rechts­an­spruchs über Rechts­hil­fe in exem­pla­ri­schen Fäl­len unter­stüt­zen. Es ist unzu­mut­bar, Fami­li­en auf Mona­te und Jah­re zu tren­nen – Fami­li­en­zu­sam­men­füh­run­gen aus Grie­chen­land sind frist­ge­recht zu gewährleisten.