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Alternative Fakten aus dem Bundesinnenministerium?
Ein Brief des griechischen Migrationsministers Mouzalas an de Maizière bestätigt: Es gibt eine Vereinbarung zur Deckelung von Familienzusammenführungen aus Griechenland im Rahmen der Dublin-Verordnung.
Ein öffentlich gewordenes Schreiben des griechischen Migrationsminister Iannis Mouzalas an Bundesinnenminister de Maizière vom 4. Mai 2017 zeigt: Entgegen den Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) und von Regierungssprecher Dimroth verweist Mouzalas auf eine Vereinbarung, in der unmissverständlich eine Deckelung der Familienzusammenführungen nach der Dublin III-Verordnung festgelegt wurde.
Bundesregierung muss Stellung beziehen!
PRO ASYL fordert die Bundesregierung zu einer unverzüglichen Stellungnahme zu den widersprüchlichen Informationen auf. Der individuelle Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung im Rahmen der Dublin-Verordnung ist ohne Verzögerung zu gewährleisten!
Nach Auffassung von PRO ASYL verfällt der Rechtsanspruch für Betroffene auf Familienzusammenführung nach der Frist von sechs Monaten nicht. Es ist skandalös, dass Schutzsuchende monate- oder gar jahrelang von ihren engsten Familienangehörigen getrennt sind und in Griechenland unter unzumutbaren Bedingungen ausharren sollen.
»Überstellungen zur Familienzusammenführung nach Deutschland werden wie vereinbart verlangsamt.«
In seinem Schreiben an den deutschen Bundesinnenminister formuliert Mouzalas:
»Überstellungen zur Familienzusammenführung nach Deutschland werden wie vereinbart verlangsamt. Doch Probleme bleiben bestehen und wir benötigen dringend eine gemeinsame Linie, um auf die zunehmend verzweifelten und kritischen Kommentare bezüglich des verlangsamten Verfahrens der Familienzusammenführung zu antworten. Ich muss sie informieren, dass mehr als 2.000 Menschen betroffen sein werden und manche werden Jahre warten müssen, bevor sie nach Deutschland reisen können. Tatsächlich wurde der Zusammenführung mit Familienmitgliedern, die sich in Deutschland befinden, durch die zuständigen deutschen Behörden zugestimmt, dennoch wird die Überstellung aufgrund unserer Vereinbarung verzögert, die Anzahl monatlich zu überstellender Personen zu begrenzen.«
Aussagen des Regierungssprechers offenbar falsch
Auf die laut gewordenen Kritiken, das BMI hätte eine Deckelung der Überstellungen zur Familienzusammenführung von Griechenland nach Deutschland auf maximal 70 Schutzsuchende monatlich beschlossen, hatte das BMI in seiner Antwort vom 8. Mai 2017 auf eine schriftliche Anfrage der LINKEN geantwortet, es sei lediglich um eine »engere Abstimmung in Bezug auf die Durchführung der Dublin- und Umsiedlungsverfahren und die Anzahl der zu überstellenden Personen zwischen den beteiligten Behörden gebeten« worden.
Regierungssprecher Dimroth hatte in der Regierungspressekonferenz vom 19. Mai 2017 betont, es gäbe »mitnichten« eine »starre Obergrenze« bei Überstellungen zu Familienzusammenführung im Rahmen der Dublin III-Verordnung.
Jahrelange Familientrennung unzumutbar!
Sollte Schutzsuchenden in Griechenland ihr Recht auf Familienzusammenführung mit Angehörigen in Deutschland verweigert werden, wird PRO ASYL die Durchsetzung des Rechtsanspruchs über Rechtshilfe in exemplarischen Fällen unterstützen. Es ist unzumutbar, Familien auf Monate und Jahre zu trennen – Familienzusammenführungen aus Griechenland sind fristgerecht zu gewährleisten.