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Erfolg vor Gericht: Begrenzung von Familiennachzug aus Griechenland rechtswidrig
Tausende Menschen sitzen in Griechenland fest, obwohl sie einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung haben. PRO ASYL hatte angekündigt, juristisch gegen die bewusste Verschleppung vorzugehen – mit Erfolg. Das Bundesinnenministerium muss die illegale Praxis jetzt beenden!
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat in einem gestern übermittelten Beschluss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verpflichtet, die in der Dublin-Verordnung geregelten Überstellungsfristen von 6 Monaten bei Familienangehörigen einzuhalten. In dem vorliegenden Fall hat ein minderjähriger Flüchtling aus Syrien geklagt. Im Wege der einstweiligen Anordnung wird nun das Bundesamt verpflichtet, zu gewährleisten, dass die Eltern und drei jüngeren Geschwister bis zum 30. September 2017 von Griechenland nach Deutschland überstellt werden.
Dies ist der erste Gerichtsbeschluss, der sich mit dem leidvollen Thema der verschleppten Familienzusammenführung aus Griechenland befasst. Das Gericht folgt der Rechtsauffassung von PRO ASYL und zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Deutschland und Griechenland: Das Recht auf Familienzusammenführung im Rahmen der Dublin-Verordnung ist innerhalb der festgelegten 6‑Monatsfrist zu gewährleisten. Gegen den Beschluss kann das BAMF nicht mehr vorgehen, er ist unanfechtbar.
Regierung hat Zusammenführung bewusst verschleppt
Im Mai 2017 war bekannt geworden, dass die Zahl der monatlichen Familienzusammenführungen auf Druck des deutschen Bundesinnenministeriums hin auf rund 70 Personen begrenzt wurde. Ein am 4. Mai 2017 öffentlich gewordenes Schreiben des griechischen Migrationsminister Iannis Mouzalas an Bundesinnenminister de Maizière belegt – entgegen der Angaben des Bundesinnenministeriums – diese Vereinbarung, in der unmissverständlich eine Deckelung der Familienzusammenführungen nach der Dublin III-Verordnung festgelegt wurde.
Tausende warten ewig – trotz Rechtsanspruch
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage der Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke geht hervor, dass das BAMF vom 1. Januar bis 15. August 2017 insgesamt 4.560 Zustimmung zur Überstellung nach Deutschland erteilt hat, jedoch davon bis Ende August nur 221 Schutzsuchende nach Deutschland überstellt wurden. Bei den übrigen Überstellungen im laufenden Jahr handelt es sich offenbar um bereits ältere Anträge.
Gemäß den Zahlen harren 4.339 Schutzsuchende mit einem Anrecht auf Familienzusammenführung immer noch in Griechenland aus, sie stammen zum größten Teil aus Syrien, Afghanistan und dem Irak, über 60 Prozent von ihnen sind minderjährig.
Dramatische Folgen von Familientrennung
Die monatelange Trennung von Familien hatte in manchen Fällen dramatische Folgen. Der Projektpartner von PRO ASYL in Griechenland, Refugee Support Aegean (RSA), dokumentierte mehrere Fälle, in denen Familienangehörige in der Zeit der Trennung verstarben, weil ihnen die dringend benötigte medizinische Versorgung, die nur in Deutschland erhältlich gewesen wäre, verwehrt wurde.
Der »Deal« ist illegal
Das Verwaltungsgericht hat nun mit Verweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes festgestellt, dass Schutzsuchende das subjektive Recht auf Einhaltung der Dublin-Fristen besitzen. Ein späterer Überstellungstermin würde das Recht des Antragstellers auf rechtzeitige Überstellung missachten. »Eine Kontingentierung des Familiennachzugs sehen weder das deutsche noch das europäische Recht vor« so der Rechtsanwalt des Antragstellers, Jonathan Leuschner.
Wir fordern: Das Bundesinnenministerium muss die rechtswidrige Praxis der Deckelung der Familienzusammenführung nun umgehend beenden. Der »Deal« zwischen dem Bundesinnenministerium und dem griechischen Migrationsministerium ist illegal, Familienzusammenführung muss zügig ermöglicht werden!
PRO ASYL hat für Anwält*innen Dokumente für Eilanträge in ähnlichen Fällen zusammengestellt.
- Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 15. September 2017, der das Bundesamt dazu verpflichtet, die in der Dublin-Verordnung geregelten Überstellungsfristen von 6 Monaten bei Familienangehörigen einzuhalten
- Geleaktes Schreiben des griechischen Migrationsminister Iannis Mouzalas an Bundesinnenminister de Maizière vom 4. Mai 2017 (Englisch)
- Offener Brief griechischer und deutscher NGOs vom 26 Juli 2017 an zuständige Behörden mit der Antwort der griechischen Asylbehörde bezüglich eines Falles von AITIMA (Englisch)
- Bericht der griechischen Anwältin Artemis Tsiakka »The Dublin family reunification procedure from Greece to Germany« vom 2. August 2017 (Englisch, zentrale Passagen sind markiert)
- Antwort des BAMF an eine deutsche Anwältin vom 26. Juli 2017 bezüglich eines Einzelfalls, der die Einflussnahme des BAMF auf die Überstellungen von Personen von Griechenland nach Deutschland aufzeigen soll
- Offizielle Stellungnahme des griechischen Migrationsministeriums vom 8. Juli 2018 (Griechisch)
- Offizielle Stellungnahme des griechischen Migrationsministeriums vom 8. Juli 2018 (eigene Übersetzung auf Englisch, Original auf Griechisch, zentrale Passagen sind markiert)
- Offizielle Stellungnahme des griechischen Migrationsministeriums vom 8. Juli 2018 (deutsche Übersetzung, Original auf Griechisch, zentrale Passagen sind markiert)
- Antwort der Bundesregierung vom 31. Mai 2017 auf die Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (Drucksache 18/12501, Frage 10)
- Antwort der Bundesregierung vom 28. Juli 2017 auf die Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (Drucksache 18/12876, Frage 27)
- Antwort der Bundesregierung vom 22. August 2017 auf die Schriftliche Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke vom 14. August 2017 (Monat August, Arbeits-Nr. 8/92)
(kk / mk)