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Menschenrechtsorganisationen fordern: Familienzusammenführung jetzt ermöglichen!
Gemeinsam mit 26 europäischen Menschenrechtsorganisationen fordert PRO ASYL in einem offenen Brief, in Griechenland ausharrenden Schutzsuchenden die Zusammenführung mit ihren Familienangehörigen in Deutschland zu ermöglichen! Tausende haben einen Rechtsanspruch auf diesem Weg legal einzureisen – dieser muss unverzüglich gewährt werden.
Mit ihrem Appell wenden sich die 27 europäischen Organisationen an die griechischen und deutschen Behörden, den Europarat, die europäische Grundrechteagentur, UNHCR sowie das Europäische Parlament und die EU-Kommission und prangern die Verletzung des Rechts auf Familienzusammenführung an.
Tausende Schutzsuchende in Griechenland haben auf Grundlage der Dublin III Verordnung einen Rechtsanspruch zu ihren Angehörigen weiterzureisen. Das Recht auf die Achtung des Familienlebens ist zudem in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 7 der Europäischen Grundrechtecharta verbrieft. Doch mehr als 2000 Flüchtlinge sitzen in Griechenland fest und warten vergeblich auf ihre Ausreise.
Unerträglich lange Wartezeiten
Insbesondere die Beschränkung der Ausreisen nach Deutschland führt zu monatelanger Trennung von Familien, in manchen Fällen mit dramatischen Folgen: minderjährige Flüchtlinge müssen unerträglich lange auf die Zusammenführung mit ihren Eltern warten, Elternteile sind über Wochen und Monate voneinander getrennt und besonders verletzliche Schutzsuchende werden durch die Trennung von nahen Angehörigen massiv gefährdet – darunter schwer Kranke, die in Griechenland keine adäquate medizinische Versorgung erhalten.
Deutschland blockiert zeitnahen Familiennachzug
In manchen Fällen ist die Frist von sechs Monaten für die Überstellung nach Deutschland bereits verstrichen – und das, obwohl die deutschen Behörden offiziell ihr Einverständnis zur Überstellung gegeben hatten. Von griechischer Seite heißt es, man entspreche den Forderungen aus Deutschland, die Familienzusammenführungen zu deckeln und zu verlangsamen.
Das Recht auf Familiennachzug, das Kindeswohl und der Schutz von Asylsuchenden sind nicht verhandelbar!
In einem Schreiben der griechischen Asylbehörde an die griechische Organisation AITIMA heißt es: »Die deutsche Dublin-Einheit hat unsere Abteilung ersucht, den Transfer von Asylsuchenden in kontrollierter Anzahl pro Monat durchzuführen ohne Berücksichtigung der vorgesehenen Sechsmonatsfrist für die Überstellung entsprechend Artikel 29 der EU-Verordnung 604/2013. In den Fällen, in denen die Sechsmonatsfrist bereits überschritten wurde oder bald überschritten sein wird, haben wir eine Verlängerung der Frist für ihre Überstellung erhalten entsprechend einer Vereinbarung mit der deutschen Dublin-Einheit.«
Keine Trennung von Familien – Weiterreise ermöglichen!
Aktuell werden weniger als 100 Asylsuchende monatlich nach Deutschland überstellt, während für über 300 Personen monatlich die Überstellungsfrist abläuft. Sollte die Deckelung aufrechterhalten werden, würde die dadurch verursachte Verzögerung de facto zu einer Verweigerung des Rechts auf Familienzusammenführung führen.
Die in Griechenland ausharrenden Flüchtlinge sind äußerst gefährdet. Vor allem besonders Schutzbedürftige wie Kranke, unbegleitete Minderjährige oder Mütter mit kleinen Kindern leiden unter den oft miserablen Lebensbedingungen in Griechenland und unter der Trennung von ihren Angehörigen.
Die unterzeichnenden Organisationen fordern die sofortige Beendigung der rechtswidrigen Praxis! Das Recht auf Familiennachzug, das Kindeswohl und der Schutz von Asylsuchenden sind nicht verhandelbar!
(jk)