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Ein syrischer Flüchtlingsjunge wartet in Griechenland auf die Familienzusammenführung mit seinem Vater in Deutschland. Foto: UNHCR / Achilleas Zavallis

Gemeinsam mit 26 europäischen Menschenrechtsorganisationen fordert PRO ASYL in einem offenen Brief, in Griechenland ausharrenden Schutzsuchenden die Zusammenführung mit ihren Familienangehörigen in Deutschland zu ermöglichen! Tausende haben einen Rechtsanspruch auf diesem Weg legal einzureisen – dieser muss unverzüglich gewährt werden.

Mit ihrem Appell wen­den sich die 27 euro­päi­schen Orga­ni­sa­tio­nen an die grie­chi­schen und deut­schen Behör­den, den Euro­pa­rat, die euro­päi­sche Grund­rech­te­agen­tur, UNHCR sowie das Euro­päi­sche Par­la­ment und die EU-Kom­mis­si­on und pran­gern die Ver­let­zung des Rechts auf Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung an.

Tau­sen­de Schutz­su­chen­de in Grie­chen­land haben auf Grund­la­ge der Dub­lin III Ver­ord­nung einen Rechts­an­spruch zu ihren Ange­hö­ri­gen wei­ter­zu­rei­sen. Das Recht auf die Ach­tung des Fami­li­en­le­bens ist zudem in Arti­kel 8 der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on und Arti­kel 7 der Euro­päi­schen Grund­rech­te­char­ta ver­brieft. Doch mehr als 2000 Flücht­lin­ge sit­zen in Grie­chen­land fest und war­ten ver­geb­lich auf ihre Ausreise.

Unerträglich lange Wartezeiten

Ins­be­son­de­re die Beschrän­kung der Aus­rei­sen nach Deutsch­land führt zu mona­te­lan­ger Tren­nung von Fami­li­en, in man­chen Fäl­len mit dra­ma­ti­schen Fol­gen: min­der­jäh­ri­ge Flücht­lin­ge müs­sen uner­träg­lich lan­ge auf die Zusam­men­füh­rung mit ihren Eltern war­ten, Eltern­tei­le sind über Wochen und Mona­te von­ein­an­der getrennt und beson­ders ver­letz­li­che Schutz­su­chen­de wer­den durch die Tren­nung von nahen Ange­hö­ri­gen mas­siv gefähr­det – dar­un­ter schwer Kran­ke, die in Grie­chen­land kei­ne adäqua­te medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung erhalten.

Deutschland blockiert zeitnahen Familiennachzug

In man­chen Fäl­len ist die Frist von sechs Mona­ten für die Über­stel­lung nach Deutsch­land bereits ver­stri­chen – und das, obwohl die deut­schen Behör­den offi­zi­ell ihr Ein­ver­ständ­nis zur Über­stel­lung gege­ben hat­ten. Von grie­chi­scher Sei­te heißt es, man ent­spre­che den For­de­run­gen aus Deutsch­land, die Fami­li­en­zu­sam­men­füh­run­gen zu deckeln und zu ver­lang­sa­men.

Das Recht auf Fami­li­en­nach­zug, das Kin­des­wohl und der Schutz von Asyl­su­chen­den sind nicht verhandelbar!

In einem Schrei­ben der grie­chi­schen Asyl­be­hör­de an die grie­chi­sche Orga­ni­sa­ti­on AITIMA heißt es: »Die deut­sche Dub­lin-Ein­heit hat unse­re Abtei­lung ersucht, den Trans­fer von Asyl­su­chen­den in kon­trol­lier­ter Anzahl pro Monat durch­zu­füh­ren ohne Berück­sich­ti­gung der vor­ge­se­he­nen Sechs­mo­nats­frist für die Über­stel­lung ent­spre­chend Arti­kel 29 der EU-Ver­ord­nung 604/2013. In den Fäl­len, in denen die Sechs­mo­nats­frist bereits über­schrit­ten wur­de oder bald über­schrit­ten sein wird, haben wir eine Ver­län­ge­rung der Frist für ihre Über­stel­lung erhal­ten ent­spre­chend einer Ver­ein­ba­rung mit der deut­schen Dublin-Einheit.« 

Keine Trennung von Familien – Weiterreise ermöglichen!

Aktu­ell wer­den weni­ger als 100 Asyl­su­chen­de monat­lich nach Deutsch­land über­stellt, wäh­rend für über 300 Per­so­nen monat­lich die Über­stel­lungs­frist abläuft. Soll­te die Decke­lung auf­recht­erhal­ten wer­den, wür­de die dadurch ver­ur­sach­te Ver­zö­ge­rung de fac­to zu einer Ver­wei­ge­rung des Rechts auf Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung führen.

Die in Grie­chen­land aus­har­ren­den Flücht­lin­ge sind äußerst gefähr­det. Vor allem beson­ders Schutz­be­dürf­ti­ge wie Kran­ke, unbe­glei­te­te Min­der­jäh­ri­ge oder Müt­ter mit klei­nen Kin­dern lei­den unter den oft mise­ra­blen Lebens­be­din­gun­gen in Grie­chen­land und unter der Tren­nung von ihren Angehörigen.

Die unter­zeich­nen­den Orga­ni­sa­tio­nen for­dern die sofor­ti­ge Been­di­gung der rechts­wid­ri­gen Pra­xis! Das Recht auf Fami­li­en­nach­zug, das Kin­des­wohl und der Schutz von Asyl­su­chen­den sind nicht verhandelbar!

(jk)