
Präzedenzurteil des EGMR: Spaniens Abschiebepraxis an den Außengrenzen verletzt Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellt eindeutig klar: Flüchtende haben auch an den Außengrenzen der EU ein »Recht auf Rechte«. Spanien darf an den Grenzzäunen seiner Exklave Melilla Schutzsuchende nicht ohne weiteres nach Marokko zurückweisen. Kollektive Abschiebungen dieser Art verstoßen gegen Menschenrechte.
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