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Protest gegen Abschiebungen nach Afghanistan in Berlin, Juni 2017. Foto: picture alliance / NurPhoto

Wenn die »nationale Kraftanstrengung« zu mehr Abschiebungen scheitert, dann rufen Medien zu mehr Härte auf. Mit den Fakten hat dies nur sehr begrenzt zu tun.

UPDATE: Da das The­ma auch im TV-Duell zwi­schen Ange­la Mer­kel und Mar­tin Schulz erneut auf­ge­grif­fen wur­de, haben wir unse­re News vom 01.08.2017 hier noch ein­mal aktualisiert! 

Nach wie vor wer­den die Zah­len des Aus­län­der­zen­tral­re­gis­ters undif­fe­ren­ziert genutzt – obwohl  sie oft unzu­läng­lich sind und selbst die Bun­des­re­gie­rung sie schon zuge­ben muss­te, dass sie sie teil­wei­se nicht erklä­ren kann. Mit Fra­gen wie »Wann sind die weg?« wird auf die­ser Basis trotz­dem wei­ter flei­ßig Stim­mung gemacht. Die Sach­la­ge ist aber deut­lich kom­ple­xer. Unser Faktencheck:

Poli­ti­ker hät­ten ihr Ver­spre­chen gebro­chen, mehr Abschie­bun­gen durch­zu­füh­ren, so die BILD-Zei­tung. Die WELT mit dem Duk­tus des unter­ge­hen­den Abend­lan­des: »Die Kul­tur der Dul­dung zer­mürbt unser Land.« Der Vor­wurf in einer Rei­he von Medi­en die­ser Tage: Es gebe ins­ge­samt zu weni­ge Abschie­bun­gen, trotz gegen­tei­li­ger Ansa­gen. Die Mehr­heit der Aus­rei­se­pflich­ti­gen wür­de nicht abge­scho­ben und geduldet.

Das ist nicht ganz falsch, aber vie­le der Behaup­tun­gen basie­ren auf unzu­läng­li­chen Sta­tis­ti­ken. Es han­delt sich hier­bei um die wie­der­hol­te Auf­la­ge der Pro­pa­gan­da vom Voll­zugs­de­fi­zit. Schaut man sich die Zah­len und Fak­ten genau­er an, ist die Sach­la­ge kom­ple­xer und eini­ge Aus­sa­gen lie­gen völ­lig neben der Sache.

Nur ein kleiner Teil ohne Duldung

Zum Stich­tag 30. Juni 2017 waren 226.457 Per­so­nen aus­rei­se­pflich­tig, von die­sen waren 159.678 Inha­ber einer Dul­dung. Als aus­rei­se­pflich­tig gel­ten näm­lich auch durch­aus Per­so­nen, die nicht abge­scho­ben wer­den dür­fen. Teil­wei­se lie­gen recht­li­che Abschie­bungs­hin­der­nis­se vor, teils ist zwin­gend – in vie­len Fäl­len nicht nur kurz­fris­tig – zu dulden.

Nicht jeder Ausreisepflichtige kam als Flüchtling!

Die Annah­me, dass alle Aus­reis­pflich­ti­gen auch Asyl­su­chen­de waren, ist falsch, denn ein »Flücht­lings­the­ma« ist das The­ma der Aus­rei­se­pflich­ti­gen nur in weni­ger als der Hälf­te aller Fäl­le. Die fol­gen­den Die Fak­ten stam­men aus der Beant­wor­tung einer Klei­nen Anfra­ge der Links-Frak­ti­on im Bun­des­tag zu Abschie­bun­gen und Aus­rei­sen im ers­ten Halb­jahr 2017 (BT-Drs. 18/13218 vom 01.08.2017).

Die gro­ße Mehr­zahl der Dul­dun­gen ent­steht aus Rechts­grün­den, nicht aus laxem Behördenhandeln.

Nur 48%

der Aus­rei­se­pflich­ti­gen hat­ten einen Asyl­an­trag gestellt – und davon sind die meis­ten geduldet.

Dem­nach waren nur 110.247 der (damals 226.457) aus­rei­se­pflich­ti­gen Per­so­nen (48%) abge­lehn­te Asylbewerber*innen. Betrach­tet man nur die­se Zahl, hat­ten auch davon mehr als 78.000 eine Duldung.

Schaut man sich die kumu­lier­ten Zah­len der ableh­nen­den Asy­l­ent­schei­dun­gen der letz­ten Jah­re an, so kommt man von 2014 bis zum Ende des ers­ten Quar­tals 2017 auf mehr als 410.000 Asyl­ab­leh­nun­gen. Tat­säch­lich aus­rei­se­pflich­tig sind von den Betrof­fe­nen jedoch nur die oben genann­ten gut 100.000 Asyl­su­chen­den, die jedoch eben zu etwa drei Vier­teln gedul­det sind.

Duldungen haben gute Gründe

Das Vor­lie­gen von Dul­dungs­grün­den wird recht­lich über­prüft. Die gro­ße Mehr­zahl der Dul­dun­gen ent­steht aus Rechts­grün­den, nicht aus laxem Behör­den­han­deln. Von einer »Kul­tur der Dul­dung« zu spre­chen, die unser Land zer­mür­be, ist des­halb eine gewal­ti­ge und unver­ant­wort­li­che Über­trei­bung. Die aller­dings wur­de durch Pro­gno­sen etwa der Bera­tungs­fir­ma McK­in­sey befeu­ert, die – ordent­lich ali­men­tiert vom Bun­des­amt – pro­gnos­ti­ziert hat­te, es wer­de Ende 2017 knapp eine hal­be Mil­li­on Aus­rei­se­pflich­ti­ge geben.

66.779

Men­schen waren zum 31.03.17 ohne Dul­dung in Deutsch­land. Nicht alle davon sind Flüchtlinge.

Nicht verzeichnete Ausreisen

Ganz ohne Dul­dung waren ledig­lich 66.779 Per­so­nen im Lan­de – wovon, wie bereits dar­ge­legt, nicht alle als Asylbewerber*innen kamen. Doch sind sie über­haupt noch hier? Ein Groß­teil der Aus­rei­sen erfolgt ohne Mel­dung bei den Behör­den. Die Betrof­fe­nen keh­ren mög­li­cher­wei­se »frei­wil­lig«, aber ohne staat­li­che För­de­rung (dann wären sie ja erfasst) in ihr Her­kunfts­land zurück oder zie­hen in ande­re Staa­ten weiter.

Warum es weniger freiwillige Ausreisen gibt

Und war­um sind die Zah­len der frei­wil­li­gen Aus­rei­sen zurück­ge­gan­gen, wie eini­ge Medi­en wei­ter bekla­gen? Die ent­spre­chen­den Pro­gram­me und die damit ver­bun­de­ne För­de­rung ist gro­ßen­teils von Men­schen aus den Staa­ten des west­li­chen Bal­kans in Anspruch genom­men wor­den, die im Asyl­ver­fah­ren extrem gerin­ge Chan­cen hat­ten, da ihre Län­der als »siche­re Her­kunfts­staa­ten« ein­ge­stuft wur­den. Vie­le zogen die geför­der­te frei­wil­li­ge Rück­kehr einer schnel­len Abschie­bung vor.

Zeit­wei­lig nah­men auch afgha­ni­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge aus den unter­schied­lichs­ten Grün­den her­aus das Ange­bot der För­de­rung der frei­wil­li­gen Rück­kehr an. Mit der wei­te­ren Ver­schlech­te­rung der Sicher­heits­la­ge in Afgha­ni­stan war mit einem Rück­gang zu rechnen.

Weniger Anträge = weniger Abschiebungen in Balkanstaaten

Schaut man sich nun noch die Ziel­staa­ten von Abschie­bun­gen auf dem Luft­weg an (der Groß­teil der Abschie­bun­gen erfolgt auf die­se Wei­se), dann stellt man fest, dass sich die größ­ten Her­kunfts­län­der von Asyl­su­chen­den dort nicht oder nur weit hin­ten fin­den. Ein Groß­teil der Asyl­su­chen­den kommt aus Kriegs- und Kri­sen­staa­ten, wie z.B. Syri­en, dem Irak und Afgha­ni­stan, wohin Abschie­bun­gen unmög­lich oder unver­tret­bar sind. Nur die Staa­ten des west­li­chen Bal­kans, bei denen seit eini­ger Zeit die Zahl der Asyl­su­chen­den zurück­geht, fin­den sich ganz vor­ne auf der Liste.

AZR: Fundgrube von Unklarheiten

Im Übri­gen ist schon die Zahl der Aus­rei­se­pflich­ti­gen an sich anzu­zwei­feln: Für die aktu­el­le Pro­pa­gan­da des Voll­zugs­de­fi­zits wer­den ganz über­wie­gend die Zah­len des Aus­län­der­zen­tral­re­gis­ters her­an­ge­zo­gen. Die­ses aber ist eine Fund­gru­be von Unklar­hei­ten, Erfas­sungs­pro­ble­men und inter­pre­ta­ti­ons­be­dürf­ti­gen Begrif­fen, wie aus der Bun­des­tags­druck­sa­che 18/12725 hervorgeht:

Das Aus­län­der­zen­tral­re­gis­ter ist immer noch ein denk­bar schlech­ter Kron­zeu­ge für angeb­lich ver­säum­te Abschiebungen.

Die Bun­des­re­gie­rung hat eine vier­stel­li­ge Zahl von unplau­si­blen AZR-Ein­trä­gen ein­ge­räumt. Zu Per­so­nen, die bereits wäh­rend lau­fen­der Asyl­ver­fah­ren Deutsch­land mög­li­cher­wei­se wie­der ver­las­sen haben, hat­te die Bun­des­re­gie­rung kei­ne vali­den Anga­ben anzu­bie­ten. Die Bun­des­re­gie­rung hat­te zuge­ge­ben, dass nicht offi­zi­ell regis­trier­te Aus­rei­sen zu sta­tis­tisch über­höh­ten Zah­len zu den angeb­lich noch in Deutsch­land leben­den Aus­rei­se­pflich­ti­gen füh­ren müssen.

Regierung kann Zahlen nicht erklären

Eine Viel­zahl von Spei­cher­sach­ver­hal­ten konn­te die Bun­des­re­gie­rung gar nicht erklä­ren. Von mehr als 50.000 Aus­rei­se­pflich­ti­gen, die über kei­ne Dul­dung ver­füg­ten, hat­ten über 17.000 bereits seit drei Mona­ten kei­ne Dul­dung mehr, was recht­lich schwer vor­stell­bar ist und eben­falls dar­auf deu­tet, dass ein Teil von ihnen ohne Regis­trie­rung im AZR bereits aus­ge­reist ist.

Reform des AZR angekündigt

Das AZR ist aus vie­len Grün­den eine sta­tis­ti­sche Wun­der­tü­te, des­sen Roh­da­ten nicht geeig­net sind, die Pro­pa­gan­da vom Voll­zugs­de­fi­zit ohne dif­fe­ren­zier­te Inter­pre­ta­ti­on zu unter­mau­ern. Die Bun­des­re­gie­rung hat aus den erkenn­ba­ren Miss­stän­den die Kon­se­quenz gezo­gen, über ein Netz­werk von bun­des­wei­ten Ansprech­part­nern in Sachen Daten­qua­li­tät zu einer bewuss­te­ren, qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­gen und zeit­na­hen Erfas­sung der Sach­stän­de im AZR kom­men zu wol­len, so die o.a. Bundestags-Drucksache.

Die­se Ver­bes­se­rung dürf­te in der kur­zen seit der Ankün­di­gung ver­gan­ge­nen Zeit wohl kaum umge­setzt wor­den sein. Damit ist das AZR immer noch ein denk­bar schlech­ter Kron­zeu­ge für angeb­lich ver­säum­te Abschiebungen.

(bm)