
Staatliche Integrationsverhinderung: Anas Familie darf nicht nach Deutschland kommen
Anas lebt seit 2015 in Deutschland. Seine Frau und seine zwei Kinder dürfen nicht zu ihm, denn für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz ist das Recht auf Familiennachzug bis März 2018 ausgesetzt. Was diese inhumane Politik für die Betroffenen bedeutet, zeigt PRO ASYL in einer kleinen Serie: Wir stellen die Menschen hinter den Zahlen vor.
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