04.01.2018
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Das BAMF musste in beiden Fällen eine Wende um 180 Grad vornehmen. Foto: picture alliance

Bereits Mitte Dezember durfte ein afghanischer Flüchtling auf Anweisung des VG Sigmaringen zurück nach Deutschland kommen, nun hat das VG Hannover verfügt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auch einen Mann aus Simbabwe zurückholen muss.

Kettenabschiebung nach Afghanistan

Has­ma­tul­la F. wur­de im Sep­tem­ber auf Grund­la­ge der Dub­lin-Ver­ord­nung nach Bul­ga­ri­en abge­scho­ben. Dort erhielt er kein Asyl­ver­fah­ren, son­dern wur­de in einem Abschie­be­ge­fäng­nis inhaf­tiert und unter Schlä­gen dazu gezwun­gen, sich mit einer »frei­wil­li­gen Aus­rei­se« ein­ver­stan­den zu erklä­ren. Das BAMF hat­te die Abschie­bung nach Bul­ga­ri­en zuge­las­sen, trotz einer Kla­ge gegen den Beschluss, die vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Sig­ma­rin­gen anhän­gig war.

Die Abschie­bung von Bul­ga­ri­en nach Afgha­ni­stan erfolg­te schließ­lich am 3. Okto­ber – obwohl das VG Sig­ma­rin­gen bereits am 22. Sep­tem­ber ange­ord­net hat­te, dass das BAMF den Mann, damals noch aus Bul­ga­ri­en, nach Deutsch­land zurück­ho­len muss. Auch die bereits erfolg­te Ket­ten­ab­schie­bung änder­te dar­an nichts, so dass Has­ma­tul­la F. am 14. Dezem­ber mit einem Visum wie­der nach Deutsch­land ein­rei­sen durf­te und nun ein ordent­li­ches Asyl­ver­fah­ren erhält.

Im zweiten Fall kann man kaum noch von »Fehlern« sprechen

Damals hat­te das BAMF die Pan­ne damit gerecht­fer­tigt, von der lau­fen­den Kla­ge zu spät erfah­ren zu haben. Das kann das Bun­des­amt im zwei­ten, nun bekannt gewor­de­nen Fall, kaum behaup­ten, folgt man der Dar­stel­lung des VG Han­no­ver: Ende Okto­ber wur­de ein Asyl­be­wer­ber aus Sim­bab­we über Äthio­pi­en in sei­ne Hei­mat abge­scho­ben. Ein Eil­an­trag gegen sei­ne Ableh­nung war vor­her abge­wie­sen wor­den, aus Addis Abe­ba (der Haupt­stadt Äthio­pi­ens) wur­de aber ein Abän­de­rungs­an­trag for­mu­liert, dem das VG Han­no­ver statt­gab und die auf­schie­ben­de Wir­kung gegen den Abschie­bungs­be­scheid anordnete.

Obwohl das BAMF und auch die deut­sche Bot­schaft in Addis Abe­ba dar­über infor­miert wur­den, baten sie die äthio­pi­schen Behör­den, mit der Wei­ter­be­för­de­rung des Man­nes nach Sim­bab­we fort­zu­fah­ren. Der nach der erfolg­ten Abschie­bung gestell­te Antrag, die Abschie­bung rück­gän­gig zu machen, hat­te vor dem VG Han­no­ver aber erwar­tungs­ge­mäß Erfolg. Das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge ist nun ver­pflich­tet, den Mann bis zum 01. Febru­ar 2018 wie­der nach Deutsch­land zurück­zu­ho­len, um ihm eine münd­li­che Teil­nah­me an sei­ner Ver­hand­lung über den Asyl­an­trag zu ermög­li­chen. Andern­falls droht der Behör­de sogar ein Zwangsgeld.

BAMF muss sich so aufstellen, dass ähnliches nicht mehr vorkommen kann!

Dass nun inner­halb kür­zes­ter Zeit zwei sol­cher Fäl­le bekannt wer­den, lässt Zwei­fel an der Sorg­falt und im zwei­ten Fall auch an der grund­sätz­li­chen Ein­stel­lung des BAMF wach­sen. Der­ar­ti­ge Pan­nen – oder sogar bewusst durch­ge­führ­te Maß­nah­men ent­ge­gen gericht­li­cher Anord­nun­gen – müs­sen durch effek­ti­ve Kon­trol­len im BAMF zukünf­tig wirk­sam ver­hin­dert werden.

(mk)