
Das war rechtswidrig! EuGH entscheidet zur Aussetzung der Dublin-Überstellungsfrist
Als zu Beginn der Pandemie keine Rückführungen in andere EU-Länder stattfinden konnten, ersann das BAMF einen Trick. Indem sie die sechsmonatige Überstellungsfrist aussetzten, wollten sie sich später Zeit für die Abschiebung erkaufen. Doch das war europarechtswidrig, wie der EuGH nun am 22.9 in einem von PRO ASYL unterstützten Verfahren entschied.
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