20.09.2022
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Debatte im Rat der Europäischen Union (Symbolbild) Foto: © Europäische Union

Derzeit wird in Brüssel über den Vorschlag für eine neue EU-Verordnung diskutiert, die das europäische Asylsystem grundlegend verändern würde. Josephine Liebl vom Europäischen Flüchtlingsrat ECRE erklärt die schwerwiegenden Folgen. Das Asylrecht als Ganzes steht zur Disposition, wenn EU-Länder nach Belieben Ausnahmeregelungen erlassen können.

Aktu­ell wird im Rat der EU über den Vor­schlag der EU-Kom­mis­si­on für eine Ver­ord­nung dis­ku­tiert, die es den Mit­glied­staa­ten erlau­ben soll, im Fal­le einer »Instru­men­ta­li­sie­rung« von Asyl und Migra­ti­on von ihren Ver­pflich­tun­gen nach dem Asyl­recht abzu­wei­chen. Was ist so gefähr­lich daran?

Die­se Ver­ord­nung wür­de es den Län­dern ermög­li­chen, ganz offi­zi­ell vom gel­ten­den EU-Recht abzu­wei­chen, also Asyl­stan­dards nicht anzu­wen­den. Es klingt absurd, aber es han­delt sich tat­säch­lich um einen Geset­zes­vor­schlag, der regu­lie­ren soll, wann das Recht aus­ge­setzt wird. Alle Ver­su­che, die Mit­glied­staa­ten anzu­hal­ten, das Asyl­recht ein­zu­hal­ten, wer­den durch die­sen Geset­zes­vor­stoß torpediert.

Schon jetzt gibt es in diver­sen EU-Län­dern Pro­ble­me mit der Nicht­ein­hal­tung des Rechts. In den ver­gan­ge­nen Jah­ren haben ver­schie­de­ne EU-Staa­ten an ihren Gren­zen immer wie­der das Asyl­recht ver­letzt – doch das ist bis­lang ille­gal. Mit der neu­en Ver­ord­nung wür­den sol­che Rechts­brü­che also in Geset­zes­form gegossen?

Genau. Es soll zwar Regeln geben, unter wel­chen Umstän­den die Län­der die gel­ten­den Stan­dards sen­ken dür­fen, aber die­se Umstän­de sind so breit gefasst, dass Regie­run­gen schon in all­täg­li­chen Situa­tio­nen – zum Bei­spiel, wenn Flücht­lin­ge ver­su­chen, außer­halb der offi­zi­el­len Grenz­über­trit­te ins Land zu gelan­gen – sagen könn­ten: »Wir wer­den instru­men­ta­li­siert und sind des­halb berech­tigt, die Men­schen­rech­te und das gel­ten­de EU-Recht aus­zu­set­zen.«  Wir von ECRE befürch­ten, dass Regie­run­gen wie die pol­ni­sche oder die grie­chi­sche künf­tig per­ma­nent mit einer Aus­nah­me­si­tua­ti­on argu­men­tie­ren wer­den, um das Recht zu umgehen.

Durch die Aus­nah­me­re­ge­lun­gen steigt die Gefahr von ille­ga­len Push­backs und wei­te­ren Menschenrechtsverletzungen.

Wel­che künf­tig erlaub­ten Aus­nah­me­re­ge­lun­gen sind denn vorgesehen?

Die Mit­glied­staa­ten dürf­ten zum Bei­spiel bis zu vier Wochen war­ten, bis sie Asyl­an­trä­ge regis­trie­ren. Wir wis­sen aus Erfah­rung – etwa an der grie­chisch-tür­ki­schen Gren­ze – dass die Gefahr von ille­ga­len Push­backs steigt und wei­te­re Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen auf­tre­ten, wenn die Men­schen nicht regis­triert sind. Denn dann weiß offi­zi­ell nie­mand, dass sie exis­tie­ren und um Schutz bit­ten – das öff­net dem Miss­brauch und der Will­kür Tür und Tor.

Was wird unter Instru­men­ta­li­sie­rung über­haupt verstanden?

Was genau unter Instru­men­ta­li­sie­rung zu ver­ste­hen ist, bleibt vage. Es geht weit hin­aus über die Situa­ti­on an der pol­nisch-bela­rus­si­schen Gren­ze, man kann alles da rein­le­sen. Damit ein Mit­glied­staat ver­kün­den kann, dass er instru­men­ta­li­siert wird, ist es nicht nötig, dass eine bestimm­te Anzahl an Men­schen ins Land kommt. Statt­des­sen kann ein­fach jeder Staat behaup­ten, ein ande­res Land oder ein nicht-staat­li­cher Akteur moti­vie­re Men­schen dazu, an sei­ne Gren­zen zu kom­men, um die EU zu desta­bi­li­sie­ren. Das wäre aus­rei­chend, damit ein Mit­glied­staat argu­men­tie­ren kann, die Aus­nah­me­re­ge­lun­gen in Anspruch neh­men zu dürfen.

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Jose­phi­ne Liebl, Head of Advo­ca­cy beim euro­päi­schen Flücht­lings­rat ECRE

Das soge­nann­te Grenz­ver­fah­ren soll dem Kom­mis­si­ons­vor­schlag zufol­ge aus­ge­wei­tet wer­den. Was bedeu­tet das?

Das bedeu­tet, dass die Asyl­an­trä­ge direkt an der Gren­ze gestellt und die Geflüch­te­ten auch dort fest­ge­hal­ten wer­den, um sie schnel­ler abschie­ben zu kön­nen. Das ist bedenk­lich, weil sie dort bei­spiels­wei­se kei­nen Zugang zu Anwält*innen oder Unterstützer*innen haben, weil die Stan­dards zu Unter­brin­gung und Rechts­schutz gesenkt wer­den gegen­über denen, die in Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen gel­ten, und weil die Zivil­ge­sell­schaft in der Regel kaum etwas von all dem mit­be­kommt – schließ­lich sind die Lager ja weit weg an den Gren­zen. Ele­men­te die­ses Vor­schlags sind bereits im Pakt für Migra­ti­on und Asyl vor­ge­se­hen, der vor ziem­lich genau zwei Jah­ren vor­ge­stellt wur­de und den wir aus den oben genann­ten Grün­den kri­ti­sie­ren. Die Grenz­ver­fah­ren dür­fen bis zu 16 Wochen dau­ern. Vier Mona­te lang wer­den schutz­su­chen­de Men­schen also inhaf­tiert. Beson­ders erschre­ckend: Der Kom­mis­si­ons­vor­schlag sieht dabei kei­ne Aus­nah­men für beson­ders schutz­be­dürf­ti­ge Flücht­lin­ge wie Kin­der, Schwan­ge­re oder Trau­ma­ti­sier­te vor. Sie alle sol­len ganz legal ein­ge­sperrt wer­den dür­fen – und das nur, weil sie in der EU um Schutz bit­ten wollen.

»Wenn Euro­pa erklärt, dass die Men­schen­rech­te in bestimm­ten Situa­tio­nen ein­fach nicht mehr gel­ten, wer­den vie­le ande­re Län­der das nach­ah­men. Die­se Ver­ord­nung hät­te nicht nur Fol­gen für Euro­pa, son­dern sie stellt das glo­ba­le Recht auf Schutz infrage.«

Wer defi­niert über­haupt, ob es sich um Instru­men­ta­li­sie­rung han­delt oder nicht?

Nach dem Vor­schlag der Kom­mis­si­on soll es so ablau­fen, dass ein Mit­glied­staat, der sich instru­men­ta­li­siert fühlt, das äußert. Die Kom­mis­si­on schaut sich den kon­kre­ten Fall dann an und macht einen Vor­schlag zum wei­te­ren Vor­ge­hen, über den die Natio­nal­staa­ten im Rat mit qua­li­fi­zier­ter Mehr­heit abstim­men. Somit hät­te man durch die Kom­mis­si­on eine gewis­se Kon­troll­in­stanz. Momen­tan liegt der Vor­schlag der Ver­ord­nung aller­dings bei der tsche­chi­schen EU-Rats­prä­si­dent­schaft. Und vie­le Mit­glied­staa­ten wün­schen sich eine viel akti­ve­re Rol­le des Rates, also der Natio­nal­staa­ten. Das lesen wir als Ver­such, die EU-Kom­mis­si­on zu schwächen.

In einem Brand­brief von ECRE zu dem Geset­zes­vor­ha­ben, der von PRO ASYL und rund 70 NGOs aus ganz Euro­pa unter­zeich­net wur­de, ist auch die Rede von einem »letz­ten Schlag gegen ein gemein­sa­mes euro­päi­sches Asyl­sys­tem«. Was ist damit gemeint?

Die Ver­ord­nung wür­de einem gemein­sa­men euro­päi­schen Asyl­sys­tem den Todes­stoß ver­set­zen. Das bereits exis­tie­ren­de Gefäl­le inner­halb der EU wür­de ver­stärkt: Bin­nen­län­der hal­ten Stan­dards ein, Län­der mit Außen­gren­zen sen­ken sie. Anstatt dass die Kom­mis­si­on alles tut, um die Mit­glied­staa­ten dazu zu bewe­gen, EU-Recht anzu­wen­den, geschieht das Gegen­teil: Die Kom­mis­si­on geht auf die­je­ni­gen Regie­run­gen zu, die bereits heu­te das EU-Recht bre­chen, und legi­ti­miert die­se Rechts­brü­che qua­si nach­träg­lich. Ganz nach dem Mot­to: Wenn unse­re Mit­glie­der die Stan­dards nicht ein­hal­ten, sen­ken wir sie eben. So wird ein Rechts­rah­men kre­iert für einen per­ma­nen­ten Aus­nah­me­zu­stand an den Außen­gren­zen. Men­schen durch­lau­fen dann ein zweit­klas­si­ges Asyl­ver­fah­ren, das zur Nor­ma­li­tät wird. Die EU sen­det mit die­sem Vor­schlag ein ver­hee­ren­des Signal in die Welt. Was sagt es über uns aus, dass wir unser eige­nes Recht miss­ach­ten? Wenn Euro­pa erklärt, dass die Men­schen­rech­te in bestimm­ten Situa­tio­nen ein­fach nicht mehr gel­ten, wer­den vie­le ande­re Län­der das nach­ah­men. Die­se Ver­ord­nung hät­te nicht nur Fol­gen für Euro­pa, son­dern sie stellt das glo­ba­le Recht auf Schutz infrage.

Ist die Posi­ti­on der Bun­des­re­gie­rung zum Kom­mis­si­ons­vor­schlag bekannt?

Wir wis­sen, dass der­zeit dar­über dis­ku­tiert wird. Lei­der haben wir von der Bun­des­re­gie­rung bis­her nicht gehört, dass sie die geplan­te Absen­kung von Asyl­stan­dards kate­go­risch ablehnt. Hier ver­mis­sen wir kla­re Wor­te und eine unmiss­ver­ständ­li­che Ver­ur­tei­lung des Kom­mis­si­ons­vor­schlags. Mit Blick auf die Stan­dards zur Unter­brin­gung und die Tat­sa­che, dass es kei­ne Aus­nah­men für vul­nerable Grup­pen – also für beson­ders Schutz­be­dürf­ti­ge – geben soll, ist die Bun­des­re­gie­rung wohl nicht ganz ein­ver­stan­den, aber sie stellt die Sinn­haf­tig­keit der Ver­ord­nung ins­ge­samt lei­der nicht infra­ge. Bel­gi­en und Luxem­burg hin­ge­gen stel­len die­se gro­ße Sys­tem­fra­ge. Es wäre außer­or­dent­lich hilf­reich, wenn sich ein gro­ßer und wich­ti­ger EU-Staat wie Deutsch­land hier kla­rer posi­tio­nie­ren würde.

Wie geht es nun auf poli­ti­scher Ebe­ne wei­ter, was sind die nächs­ten Schritte?

Am 21. Sep­tem­ber wird erneut die Asyl­ar­beits­grup­pe des Rates über den Vor­schlag dis­ku­tie­ren. Im Anschluss wird die tsche­chi­sche Rats­prä­si­dent­schaft wohl bila­te­ra­le Gesprä­che mit den ande­ren Mit­glieds­län­dern füh­ren. Im Novem­ber tagt wie­der die Asyl­ar­beits­grup­pe, und bis Ende des Jah­res will die tsche­chi­sche Rats­prä­si­dent­schaft das durch­ge­boxt haben. Lei­der hat bis­lang nie­mand im Rat dezi­diert gesagt: »Wir kön­nen damit nicht leben.« Hat sich der Rat ein­mal geei­nigt, baut er in der Regel Druck aufs Euro­päi­sche Par­la­ment aus, eben­falls schnell zu einer Eini­gung zu kom­men. Das gilt es zu verhindern.

Was for­dert ECRE?

Die­ser Vor­schlag muss vom Tisch! Wir for­dern, dass es nicht zu einer Kodi­fi­zie­rung von »Instru­men­ta­li­sie­rung» im EU-Recht kommt und dass die damit ver­bun­de­nen Aus­nah­men nicht beschlos­sen wer­den. Denn wenn die­se ein­mal ver­an­kert sind im EU-Recht, wird es extrem schwer wer­den, sie wie­der los­zu­wer­den. Wenn die Ver­ab­schie­dung einer gemein­sa­men Ver­hand­lungs­po­si­ti­on bis Dezem­ber gelingt, wäre dies eines der am schnells­ten vor­an­schrei­ten­den asyl­re­le­van­ten Gesetz­ge­bungs­vor­ha­ben im Rat. Wir hof­fen, dass es wäh­rend der lau­fen­den Legis­la­tur­pe­ri­ode der Kom­mis­si­on, die noch bis Mai 2024 andau­ert, zu kei­ner Eini­gung kom­men wird und eine neue Kom­mis­si­on dann stär­ker men­schen­recht­lich ori­en­tiert auf­tritt und den Vor­schlag zurückzieht.

(er)