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10 Jahre Flucht aus Syrien – Vom Willkommen zur Abschottung in Deutschland und Europa
Nachdem syrische Flüchtlinge jahrelang in den Erstaufnahmeländern im Stich gelassen wurden, kam es 2015 zu einer großen Fluchtbewegung nach Europa. Auf die Willkommenskultur folgten viele Restriktionen. Mit dem Auslaufen des Abschiebungsstopps wird jetzt die Annäherung an Assad geprobt.
Vor 10 Jahren, im März 2011, begannen erste Proteste im Zuge des »Arabischen Frühlings« in verschiedenen Städten Syriens. Was mit der Hoffnung auf mehr Freiheit, Würde und Demokratie begann, wurde durch die Reaktion des Regimes zu einem blutigen Bürgerkrieg und schließlich einem komplexen internationalen Stellvertreterkrieg. Die Bilanz nach 10 Jahren ist desaströs: Laut dem UNHCR sind 5,6 Millionen Menschen aus Syrien geflohen – primär in die Nachbarländer Libanon, Türkei und Jordanien -, weitere 6,6 Millionen Menschen sind innerhalb Syriens vertrieben. Unter Machthaber Baschar al-Assad wurden unvorstellbare Kriegsverbrechen begangen, die syrischen Geheimdienste betreiben ein brutales Foltersystem. Mindestens 500.000 Menschen starben durch den Krieg, 200.000 Menschen wurden inhaftiert, viele davon in Assads Gefängnissen gefoltert, Zehntausende ermordet (siehe z.B. Zahlen vom Syrian Observatory for Human Rights).
Zwar gab es gerade für syrische Flüchtlinge zu Beginn viel Solidarität, doch wurde gleichzeitig an der Abschottung und der Unterbindung von Flucht gearbeitet. Maßnahmen wie der EU-Türkei Deal zielten explizit auf Syrer*innen ab. Während für manche europäische Länder wie Deutschland ein sicherer Zufluchtsort wurde, verzweifelten andere an bürokratischen Hürden für den Familiennachzug. Obwohl Assad weiterhin an der Macht ist, wollen Länder wie Deutschland jetzt auch wieder nach Syrien abschieben und streben hierfür sogar diplomatische Beziehungen mit dem Assad-Regime an.
Syrische Flüchtlinge in Nachbarländern im Stich gelassen
Im Jahr 2015 lebten viele syrische Flüchtlinge unter extrem schlechten Bedingungen in den Nachbarländern Syriens, wo sie immer mehr Restriktionen ausgesetzt waren und kaum noch Unterstützung erhielten (siehe hierzu unsere News zum Versagen der internationalen Gemeinschaft). Eine reale Chance auf eine sichere Einreise per Flugzeug dank Resettlement oder einem Aufnahmeprogramm hatten die wenigsten.
In Deutschland war die Aufnahme aus Syrien im Gegensatz zu anderen Ländern schon früh ein Thema, auch weil es schon vor dem Bürgerkrieg mit rund 40.000 syrischen Menschen eine stattliche Community in Deutschland gab. Viele Syrer*innen waren verzweifelt: Wie können sie ihre Angehörigen schützen, auf deren Häuser gerade die Bomben fallen? Visaanträge wurden in der Regel mit der Begründung abgelehnt, es fehle an der Rückkehrbereitschaft. PRO ASYL setzte sich von Beginn an für eine großangelegte Aufnahme ein. Im März 2013 beschloss die Bundesregierung ein erstes Humanitäres Aufnahmeprogramm, dass bis 2015 auf 20.000 Personen aufgestockt wurde.
Mit Ausnahme Bayerns beschlossen ab 2013 die Bundesländer sogenannte Landesaufnahmeprogramme, über die in Deutschland lebende Syrer*innen engste Angehörige nach Deutschland holen konnten, wenn sie sich verpflichteten, für den Lebensunterhalt aufzukommen. 14.000 Visa wurden über die Landesaufnahmeprogramme bis zum Frühling 2015 erteilt – ein Tropfen auf dem heißen Stein angesichts von 4 Millionen Menschen, die zu dem Zeitpunkt bereits aus Syrien geflohen waren (PRO ASYL Tätigkeitsberichte 2012/2013, 2013/2014, 2014/2015).
Die prekäre Lage in den Erstzufluchtsländern sowie die zunehmende Hoffnungslosigkeit was die Entwicklungen in Syrien anging, führten zu der großen Fluchtbewegung 2015 nach Europa.
Die prekäre Lage in den Erstzufluchtsländern und die kaum bestehende Chance auf eine sichere Einreise sowie die zunehmende Hoffnungslosigkeit was die Entwicklungen in Syrien anging, führten zu der großen Fluchtbewegung 2015 nach Europa.
Lebensgefährliche Flucht nach Europa
Laut dem UNHCR kamen 2015 etwas über eine Million Schutzsuchende in die Europäische Union – wohlgemerkt einem Staatenverbund mit 446 Millionen Einwohner*innen – ungefähr ein Drittel davon aus Syrien. Die meisten riskierten mit überfüllten Schlauchbooten die Überfahrt von der Türkei über die Ägäis zu den griechischen Inseln. 3.771 Menschen starben laut UNHCR in dem Jahr bei dem Versuch, nach Europa zu gelangen. Das Foto des ertrunkenen syrischen Jungen Alan Kurdi, dessen Körper an der türkischen Küste angeschwemmt wurde, bestürzte Menschen weltweit. Zuvor hatte die Familie vergeblich versucht, Visa für ein Leben in Kanada zu bekommen, wo bereits eine Tante von Alan Kurdi lebte.
Das Asylsystem in Griechenland war zu dem Zeitpunkt schon lange nicht funktionsfähig. Deswegen machten sich die meisten auf die Balkanroute, um weiter nach Mittel- und Nordeuropa zu gelangen.
Auf der berüchtigten Balkanroute
Als erstes EU-Land kündigte Ungarn im Juli 2015 an, keine Flüchtlinge mehr ins Land lassen zu wollen und seine Grenze zu Serbien mit Zäunen abzuriegeln. Auch die Zustände in Mazedonien und Serbien wurden immer schlimmer, tagelang harrten die Menschen an Bahnhöfen aus, schlugen sich zu Fuß bis zur nächsten Grenze durch, wurden Opfer von Polizeigewalt und Überfällen durch Banden. Direkte Auswirkungen auf die Fluchtrouten hatte das zunächst nicht, Ende August begann Ungarn jedoch, mehr und mehr Flüchtlinge daran zu hindern, in Züge nach Österreich und Deutschland zu steigen. Erst als von dort signalisiert wurde, diese Menschen aufzunehmen, durften sie weiterreisen. Zu jenem Zeitpunkt wurden in Deutschland auch Dublin-Verfahren für syrische Flüchtlinge ausgesetzt (PRO ASYL zur Balkanroute, 2016).
Die Grenzschließungen auf der Balkanroute führten zum Elendslager Idomeni an der griechisch-mazedonischen Grenze, wo mehr als 13.000 Menschen im Jahr 2016 in einer provisorischen Zeltstadt im Schlamm hockten und auf eine mögliche Weiterreise hofften. »Wir sterben hier langsam«, sagte Adam, ein junger Mann aus Damaskus, damals zu den griechischen Kollegen von PRO ASYL (PRO ASYL zu Idomeni, 2016).
Blaupause der Abschottung – der EU-Türkei Deal von 2016
Als Reaktion auf die hohen Ankunftszahlen von Schutzsuchenden auf den griechischen Inseln und in Europa insgesamt, wurde ab Ende des Jahres 2015 unter der Federführung von Bundeskanzlerin Merkel intensiv mit der Türkei verhandelt. Das Resultat dieser Bemühungen war der EU-Türkei Deal, der am 18. März 2016 verkündet wurde. Diese Erklärung sieht vor, dass alle Asylsuchenden, die ab dem 20. März 2016 auf den griechischen Inseln ankommen, als »unzulässig« abgelehnt und in die Türkei zurück geführt werden sollen. Im Gegenzug sollen die EU-Mitgliedstaaten für jede rückgeführte Person einen syrischen Flüchtling aufnehmen. Außerdem dürfen die Asylsuchenden aufgrund einer geographischen Restriktion die Inseln nicht verlassen – damit war die humanitäre Dauerkrise, deren Symbol das 2020 abgebrannte Lager Moria wurde, vorprogrammiert.
Syrische Flüchtlinge sitzen damit auf den griechischen Inseln in der Falle: Sie können nicht zurück, werden aber auch nicht voran gelassen, da ihr Asylantrag als »unzulässig« abgelehnt wurde.
Die Ablehnung als »unzulässig«, da die Türkei für sie ein »sicherer Drittstaat« sei, wird in der Praxis nur für syrische Asylsuchende angewendet. Obwohl sie in der Türkei keinen vollen Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) bekommen können, häufig am Rand der Gesellschaft leben und es immer wieder zu Abschiebungen nach Syrien kommt, wird die Behauptung, die Türkei sei für Syrer*innen sicher, von Griechenland und der EU aufrecht erhalten (warum die Türkei kein »sicherer Drittstaat« ist hat PRO ASYL hier dargelegt). Syrische Flüchtlinge sitzen damit auf den griechischen Inseln in der Falle: Sie können nicht zurück, werden aber auch nicht voran gelassen, da ihr Asylantrag als »unzulässig« abgelehnt wurde.
Die »Willkommenskultur« von 2015 in Deutschland
In Deutschland gab es 2015 eine beeindruckende Solidarität in den Dörfern, Städten und Kommunen mit den ankommenden Menschen. Viele Menschen engagierten sich spontan vor Ort und versuchten zu helfen, wo es ging. Merkels eigentlich simpler Satz »Wir schaffen das« vom 31. August 2015 ging in die Geschichte ein. Auf europäischer Ebene arbeitet die Bundesregierung aber schon an der folgenden Abschottung.
Syrer*innen stellten die größte Flüchtlingsgruppe dar, sowohl 2015 als auch 2016 machten sie je über ein Drittel aller Asylsuchenden aus. Da die Schutzbedürftigkeit bei ihnen auf der Hand lag und um das überlastete Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu entlasten, wurden die Asylverfahren syrischer, eritreischer und religiöser Minderheiten aus dem Irak in sogenannten schriftlichen Verfahren entschieden und die Betroffenen bekamen eine Flüchtlingsanerkennung. Im Gegensatz zu vielen andern wurden ihre Verfahren damit relativ schnell entschieden, was für sie zumindest schnelle Klarheit, die Möglichkeit zum Familiennachzug und zumindest theoretisch auch andere Verbesserungen wie bei der Unterbringung bedeutete.
Während Syrer*innen grundsätzlich als schutzbedürftig in Deutschland gesehen und entsprechend behandelt wurden, wurden andere Asylsuchende als »Wirtschaftsflüchtlinge« stigmatisiert. Für sie wurden mit dem Asylpaket I noch im Herbst 2015 Verschlechterungen eingeführt, wie die Einstufung von Albanien, Kosovo und Montenegro als »sichere Herkunftsstaaten«.
Bittere Realität: Aussetzung des Familiennachzugs ab 2016
Im März 2016 kam es mit dem Asylpaket II zu einer Gesetzesverschärfungen, die für eine Vielzahl syrischer Geflüchteter dramatische Konsequenzen hatte: Der Familiennachzug für sogenannte »subsidiär Schutzberechtigte« wurde für zwei Jahre vollständig ausgesetzt. Die Aussetzung wurde auch damit gerechtfertigt, dass die Aussetzung syrische Flüchtlinge gar nicht betreffen würde, da diese vollen Flüchtlingsschutz erhalten würden – doch schon damals war absehbar, dass sich genau dies ändern würde, da das BAMF mittlerweile auf reguläre Asylverfahren umgestellt hatte.
Restriktive Praxis beim BAMF drückt Anerkennungsquote
Und so kam es auch: 2015 erhielten noch 99,7% aller Syrer*innen den vollen Flüchtlingsschutz, im Jahr 2016 bekamen nur noch 58% der syrischen Antragsteller*innen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) bzw. dem Grundgesetz, 42% erhielten subsidiären Schutz. Im Jahr 2017 wurden 38% der syrischen Antragsteller*innen nach der GFK bzw. dem Grundgesetz anerkannt, dagegen erhielt mit 61% die Mehrheit den subsidiären Schutz.
Rückblickend hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im November 2020 festgestellt, dass viele dieser Entscheidungen zu restriktiv waren. Denn eine große Gruppe derjenigen, die nur noch subsidiären Schutz erhalten haben, waren syrische Kriegsdienstverweigerer. In seiner Entscheidung EZ gegen Deutschland hielt der EuGH fest, dass eine starke Vermutung besteht, dass der Mehrheit der syrischen Kriegsdienstverweigerer eine Flüchtlingsanerkennung zustehen würde – entgegen der Entscheidungspraxis des BAMF und vieler deutscher Verwaltungsgerichte.
Hoffnung auf Familiennachzug wird enttäuscht, Kontingentlösung von 2018
Zwei Jahre lang wurde Tausenden Menschen verwehrt, ihre Familienangehörigen sicher und legal nach Deutschland zu bringen. In vielen Fällen mussten die Ehepartner*innen und Kinder im Herkunftsland, zum Teil im Bürgerkrieg, oder in Flüchtlingslagern in Nachbarländern ausharren. Oder sie machten sich selbst auf den lebensgefährlichen Weg nach Europa, blieben in den Elendslagern auf den griechischen Inseln hängen. Alle Hoffnung galt dem 18. März 2018, ab dem die Regelung auslaufen und ihr Recht auf Familiennachzug wiederhergestellt sein sollte.
Seit Jahren wird Tausenden Menschen verwehrt, ihre Familienangehörigen sicher und legal nach Deutschland zu bringen.
Doch stattdessen einigten sich CDU/CSU und SPD nach einem öffentlichen Streit in ihrem Koalitionsvertrag darauf, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten dauerhaft einzuschränken. Mit dem Familiennachzugsneuregelungsgesetz, das am 1. August 2018 in Kraft trat, wurde der § 36a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eingeführt, der ein Kontingent von maximal 1.000 Visa pro Monat für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten vorsieht. Einen grundsätzlichen Anspruch auf Familiennachzug schließt das Gesetz nun ausdrücklich aus. Der Nachzug wird vielmehr nur aus humanitären Gründen im Einzelfall gewährt. Dass diese Regelung verfassungs- und menschenrechtswidrig ist, haben PRO ASYL und JUMEN in einem Gutachten dargelegt.
Viele Syrer*innen warten deswegen weiterhin darauf, mit ihren Angehörigen in Deutschland vereint zu werden.
2021: Abschiebungen um jeden Preis?
10 Jahre nach Beginn des Bürgerkrieges und etwas über fünf Jahre nach der großen Fluchtbewegung wollen viele europäische Länder anscheinend das Thema syrische Flüchtlinge für sich abhaken. Der Bürgerkrieg sei weitestgehend vorbei, die Sicherheitslage vor Ort besser, so heißt es in immer mehr Hauptstädten. Das lässt außer Acht, dass mit Assad weiterhin der gleiche Diktator an der Macht ist, der Menschen willkürlich inhaftieren und foltern lässt. Eine sichere Rückkehr kann niemandem garantiert werden. Auch ist die humanitäre Lage in Syrien sehr schlecht, mehr als 90% der Bevölkerung leben nach Schätzungen unter der Armutsgrenze, mehr als zwölf Millionen Menschen hätten keinen regelmäßigen Zugang zu ausreichend Nahrung. Abschiebungen nach Syrien sind völkerrechtswidrig, sie verstoßen gegen das Verbot von Folter und anderer unmenschlicher Behandlung (Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention).
Doch in Deutschland ist der bisher geltende Abschiebungsstopp nach Syrien zum Jahresende 2020 ausgelaufen, zumindest in der Theorie sind Abschiebungen wieder möglich. Auch wenn dies die meisten Syrer*innen in Deutschland nicht betrifft, da sie einen sicheren Aufenthaltsstatus haben, so schürt es Angst in der Community und sendet ein fatales Signal der Normalisierung des Assad-Regimes. Laut Recherchen sollen nun auch wieder diplomatische Kontakte zum Assad-Regime aufgenommen werden, um Abschiebungen zu ermöglichen. Erste Schritte, mit denen Kriegsverbrecher Assad wieder salonfähig gemacht wird.
Dänemark geht derweil noch einen Schritt weiter. Laut Medienberichten wurden dort 94 Syrer*innen die Aufenthaltserlaubnis entzogen oder nicht verlängert, da Damaskus sicher sei und sie zurückkehren könnten. 59 Syrer*innen, darunter auch 10 Minderjährige, wurden bereits in sogenannte Ausreisezentren gebracht. Die dänische Praxis ist ein gefährlicher Präzedenzfall, wie auch Human Rights Watch kommentiert.
Großer Kontrast bei Lage von syrischen Flüchtlingen heute in Europa
Die Lage von Menschen, die innerhalb der letzten 10 Jahre aus Syrien nach Europa geflüchtet sind, ist natürlich sehr unterschiedlich. Bei vielen passt das Label »Flüchtling« gar nicht mehr, sie sind in ihrem Zufluchtsland gut angekommen, studieren oder arbeiten. Viele Syrer*innen, die 2015 nach Deutschland gekommen sind, haben die Aussicht auf eine Niederlassungserlaubnis oder sogar schon auf eine Einbürgerung.
Viele Syrer*innen, die 2015 nach Deutschland gekommen sind, haben die Aussicht auf eine Niederlassungserlaubnis oder sogar schon auf eine Einbürgerung.
Doch für manche ist kein Traum von Europa in Erfüllung gegangen. Im krassen Gegensatz zur einem sicheren Aufenthalt sitzen Anfang März 2021 noch 2.640 Syrer*innen im Elend der griechischen Inseln fest. Doch auch bei Anerkennung lebt es sich für Flüchtlinge in Griechenland schwierig. Da es kaum staatliche Unterstützung gibt, droht ihnen die Obdachlosigkeit und Verelendung. Manche ziehen deswegen weiter in andere EU-Länder wie nach Deutschland. Hier droht ihnen dann aber die Abschiebung zurück nach Griechenland – ein Ankommen wird unmöglich gemacht. Obwohl das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Januar dieses Jahres feststellte, dass anerkannte Schutzberechtigte nicht nach Griechenland zurückgeschickt werden dürfen, hat die Bundesregierung ihren Kurs bislang nicht geändert.
(wj)