Hintergrund
Staatliche Unkultur: Wie der Staat der Willkommenskultur Grenzen setzt
Eine nationale Kraftanstrengung bei der Abschiebung, forderte die Kanzlerin Anfang 2017. Diese Rhetorik der Regierung ist der Spiegel einer Politik, die sich seit Herbst 2015 immer skrupelloser gegen den Flüchtlingsschutz wendet.
Die Willkommenskultur des Jahres 2015 – wir erinnern uns: es war etwas Reales, eine in diesem Maße unerwartete Bereitschaft vieler Menschen, Flüchtlinge zu unterstützen. Kanzlerin Merkel hatte auf eine sich zuspitzende humanitäre Notlage reagiert, als sie die deutsche Grenze für Asylsuchende beherzt – und übrigens auch im Rahmen des geltenden Rechts – geöffnet hatte. Mit ihrem »Wir schaffen das« verstärkte sie einen Impuls, der längst da war.
Doch wer war »Wir«? Während Bürgerinnen und Bürger dieses Landes mit aller Energie dafür sorgten, dass Neuankommende versorgt wurden und anschließend viele Monate lang Unterstützung erhielten, blieben die staatlichen Bemühungen, eine menschenwürdige Flüchtlingsaufnahme zu schaffen, weit hinter den Möglichkeiten zurück.
Und schon früh setzte die Gegenbewegung ein: Schon im Herbst 2015 meinte der Bundesinnenminister, afghanische Flüchtlinge hätten keine Fluchtgründe, weil »Wir« so viel Entwicklungshilfe ins Land gepumpt hätten. Roma-Flüchtlinge wurden zu diesem Zeitpunkt bereits fast ausnahmslos wieder zur Rückkehr gezwungen.
Verschärfter Abschiebungsdiskurs
Vor dem Hintergrund der tödlichen Anschläge des Jahres 2016 spitzte sich die Debatte gegenüber Flüchtlingen schnell zu. Neben den Sicherheitsaspekten flammte ein Dauerbrenner wieder auf: das angebliche Vollzugsdefizit bei der Durchsetzung von Abschiebungen.
Dass nicht jeder, der im deutschen Asylverfahren scheitert, abgeschoben werden darf oder kann, wissen alle Fachleute – die verantwortlichen Politiker*innen verzichteten weitgehend darauf, dies zu erklären, sondern schwenkten ein auf den verschärften Abschiebungsdiskurs und Kraftmeierei.
Angela Merkel, Deutschlands Madonna der Willkommenskultur, kündigte Anfang Januar 2017 eine »nationale Kraftanstrengung « für mehr Abschiebungen an. Die ranzige Formulierung war wohl bewusst gewählt. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thorsten Frei meinte bereits im Juli 2016: »Wir haben eine Spaltung der Gesellschaft und brauchen eine neue Abschiebekultur.« Der CDU-Innenexperte im Bundestag, Armin Schuster, formulierte: »Wir brauchen eine Abschiedskultur!« Ein garstig Wort, der Willkommenskultur zum letzten Geleit und ein Missbrauch des Kulturbegriffs. Jedenfalls werden sich viele Bürgerinnen und Bürger nicht aufgerufen fühlen, sich an einer solchen Unkultur des Rauswurfs zu beteiligen.
Das (Des-)Integrationsgesetz
Einige Wegmarken staatlichen Kulturverlusts seien aufgezählt: Am 31. Juli 2016 trat das neue Integrationsgesetz in Kraft. In überschaubarer Dosis enthielt es auch einige Verbesserungen für Flüchtlinge, so die Eröffnung einer Aufenthaltsperspektive für junge Menschen in Ausbildung. Ebenso wurde die so genannte Vorrangprüfung auf dem Arbeitsmarkt teilweise abgeschafft. Gleichzeitig aber wurden neue Türen geöffnet für Kürzungen des Existenzminimums im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Besonders problematisch bleibt die Einführung einer sogenannten Wohnsitzauflage. Selbst anerkannten Flüchtlingen bleibt verwehrt, was Inländer*innen für ganz selbstverständlich halten würden: Ihre Chance auf Integration dort zu suchen, wo sie tatsächlich am größten ist. Aus guten Gründen haben einige Bundesländer entschieden, dass sie die Wohnsitzauflage nicht anwenden oder abmildern.
Wegsperren bis zur Abschiebung?
Als Reaktion auf den terroristischen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin wurden weitere Vorschläge für eine Neustrukturierung der Sicherheits- und Ausländerpolitik ins Gespräch gebracht. So plädierte der Bundesinnenminister dafür, dass künftig Personen in Abschiebehaft genommen werden, die als Gefahr für die öffentliche Sicherheit gelten.
Der Begriff des Gefährders aber ist unscharf und die Abschiebehaft ist eben nicht Straf- oder präventive Verwaltungshaft. Sie dient allein der Sicherstellung der Ausreisepflicht und muss richterlich angeordnet werden.
Tatsächlich eingerichtet wurde im März 2017 eine Art zentralisiertes Bundesausreisezentrum, um Abschiebungsprozesse zu beschleunigen. Es hat schon früher Ausreisezentren gegeben. Die Zahl der von dort aus durchgeführten Rückführungen blieb allerdings weit hinter den Erwartungen zurück. Eine relevante Zahl der Untergebrachten zog den dortigen Lebensbedingungen und Schikanen das schwierige Leben in der Illegalität vor. Man wird abwarten müssen, mit welcher Härte im neuen Bundesausreisezentrum vorgegangen wird.
Renaissance der Lager
Dass selbst Anfang 2017 viele Flüchtlinge in Deutschland noch in Turnhallen und Notunterkünften untergebracht sind, ist, anders als 2015, keineswegs nur der Effekt einer Notsituation.
Immer deutlicher wird, dass einige Länder und Kommunen wieder zur alten Ideologie der Lagerunterbringung übergehen. Demnach ist der Bezug einer Privatwohnung eher die Ausnahme, die Lagerunterbringung der Normalfall. Es dürfte allen Verantwortlichen, gerade denen auf kommunaler Ebene, deutlich sein, dass eine jahrelange Unterbringung ohne Privatsphäre, ohne Möglichkeiten der Selbstverpflegung, ohne Rückzugsmöglichkeiten ein Zustand ist, der schlimme Auswirkungen für die seelische Gesundheit und damit auch die Zukunftsperspektive der Betroffenen hat.
Isolierte Massenunterkünfte erschweren den Kontakt mit anderen Menschen. Abgelegene Unterbringung hat Signalwirkung: Hier leben die Ausgegrenzten und Unerwünschten. Das macht viele Unterkünfte zu Anschlagszielen.
Wo diese Unterbringungspolitik nicht Bestandteil einer geplanten Politik der Abschreckung ist, zeigt sich ein Effekt der Unterbringungskrise Ende 2015/Anfang 2016: In vielen Regionen wurden Flüchtlingsunterkünfte ohne öffentliche Ausschreibung in Betrieb genommen. Die Kommunen lieferten sich mit langfristigen und ungünstigen Verträgen für Großunterkünfte privaten Profiteuren aus. Da die Verträge oft nicht kurzfristig kündbar sind, werden Asylsuchende als Füllgut von Unterkünften benutzt, wo sie längst in Privatwohnungen unterkommen könnten.
Unfaire Asylverfahren
Schon frühzeitig werden inzwischen die Signale im Inland auf Rot gestellt. Dazu gehört auch das offensichtliche, aktuelle Ziel der Regierungspolitik, die Zahl der Ablehnungen im Asylverfahren zu erhöhen. Die Ministerpräsidenten einer Mehrheit der Bundesländer haben im Beschlusspapier zum Maßnahmenpaket formuliert: »In den nächsten Monaten wird das BAMF fortlaufend eine hohe Zahl von Asylanträgen von Personen ablehnen, die keines Schutzes in Deutschland bedürfen.«
Das klingt nicht mehr wie ein Bekenntnis zu fairen und qualitätsüberprüften Asylverfahren. Das klingt, als hätte man sich auf längst beschlossene Grausamkeiten nur noch einzustellen. Tatsächlich ist seit einigen Monaten zu beobachten, dass das Bundesamt das politisch Gewünschte liefert: in Form qualitativ schlechter Bescheide und eines Anstiegs ungerechtfertigte Ablehnungen.
Rauswurf mit Starthilfe
Neben der Demonstration ihres Abschiebungswillens macht die Bundesregierung Werbung für ihre Programme zur angeblich freiwilligen Rückkehr in den Herkunftsstaat. Das kommt medial an, ist aber nicht wirklich eine nachhaltige Unterstützung von Rückkehrer*innen.
Zum 1. Februar 2017 ist das Programm »Starthilfe plus« aufgelegt worden, das Anreize für die Rückkehr auch in die Hauptverfolgerstaaten liefern soll. Auf der entsprechenden Liste stehen Syrien, Afghanistan, Iran, Irak, Eritrea und Somalia, wo Menschen zu Tausenden vor Krieg, Terror und politischer Verfolgung fliehen.
Wer seinen Asylantrag zurücknimmt, bevor sein Asylverfahren abgeschlossen ist, und Deutschland wieder verlässt, erhält 1.200 Euro. Nur noch 800 Euro gibt es, wenn Asylsuchende nach erfolgter Ablehnung durch das BAMF auf den in vielen Fällen aussichtsreichen Klageweg verzichten – ein Schnäppchen – nicht für die Betroffenen, aber für den deutschen Staat. So wird der Verzicht auf die Inanspruchnahme eines Grundrechtes schmackhaft gemacht. Die Diakonie im Rheinland hat diese Art der Rückkehrförderung als eine »Hau Ab- Prämie« bezeichnet.
Im Februar 2017 wurde bei einem Spitzentreffen von Bund und Ländern unter anderem bekanntgegeben, was sich die Beteiligten unter »freiwillige Rückkehr« vorstellten. Nach Auffassung der Regierungskoalition soll es eine flächendeckende obligatorische staatliche Rückkehrberatung geben. Sie soll frühzeitig im Verfahren einsetzen, bei Asylsuchenden aus Staaten mit geringer Schutzquote schon unmittelbar nach deren Ankunft.
Rückkehrberatung wird somit zur Methode einer Entmutigungspolitik. Lange bevor eine Aussage über das Schicksal des Einzelnen im Asylverfahren getroffen ist, stehen sie schon unter Ausreisedruck. Auch das Vertrauen in ein faires Verfahren ist erschüttert, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schon anfangs die Rückkehr zu befürworten scheint.
Hier wird die Idee der Rückkehrhilfe übel missbraucht. Eine wirklich freiwillige Rückkehr setzt voraus, dass die Asylsuchenden zuvor eine ergebnisoffene Beratung von unabhängigen Stellen in Anspruch nehmen konnten. Dabei muss es um Aufenthaltsperspektiven in Deutschland ebenso gehen wie um die Frage, ob und wie eine Rückkehr ins Herkunftsland unter menschenwürdigen Umständen und als Lebensperspektive überhaupt möglich ist.
Überraschung! Packen Sie Ihre Sachen
Der 16-Punkte-Plan des Bund-Länder-Treffens enthielt noch weitere Schrecklichkeiten. Künftig will man noch mehr unangekündigte Abschiebungen ermöglichen. Bisher gilt: Wenn Ausreisepflichtige länger als ein Jahr geduldet sind, muss ihre Duldung förmlich widerrufen und eine einmonatige Frist gesetzt werden. Diese soll abgeschafft werden, wenn den Betroffenen vorgeworfen wird, bei der Beseitigung ihres Ausreisehindernisses nicht mitgewirkt und damit ihre Abschiebung verhindert oder verzögert zu haben. Dies ist in vielen Fällen umstritten.
Abschiebungsunkultur statt Rechtskultur? Nicht in unserem Namen jedenfalls.
Oft müssen sich die Gerichte damit beschäftigen, wo die Verantwortung für die Verzögerung tatsächlich liegt. Doch künftig könnte es sein, dass die Gerichte gar nicht mehr zur Verhandlung des Falles kommen. Ziel der Pläne ist offensichtlich, dass ahnungslose Betroffene schon im Flugzeug sitzen, bevor sie merken, wie ihnen geschieht.
Obendrein soll auch noch die Begutachtung der Reisefähigkeit bei Abschiebungen »beschleunigt« werden – eine erst kürzlich verschärfte Regelung soll damit nochmals verschärft werden. Die Länder sollen zu diesem Zweck mehr Amtsärzte oder vergleichbares ärztliches Personal einsetzen.
Unter letzterem Etikett dürfte auch jenes Personal verstanden werden, das heute bereits bei der Begleitung von Rückführungen eingesetzt wird: Willfährige Honorarärzte, deren medizinisches Selbstverständnis auf die Frage begrenzt ist, ob die Abzuschiebenden den Flug überleben.
Ungehemmte Gesetzgebung im Schweinsgalopp
Unter dem Etikett eines Gesetzes zur besseren Durchführung der Ausreisepflicht sind im Frühjahr 2017 weitere problematische Änderungen auf den Weg gebracht worden. Der sogenannte Ausreisegewahrsam soll bis zu einer Höchstdauer von zehn Tagen verhängt werden können. Damit wird die übliche rechtsstaatliche Prüfung der Haftgründe im Einzelfall unterlaufen.
Der Prozess, mit dem Deutschland vom Aufnahmeland zum Abschiebeland umgestaltet und der Garten der Willkommenskultur möglichst kahlgeschlagen werden soll, zeigt sich am Tempo der Gesetzgebung. Fachverbände und Organisationen hatten in den vergangenen zwei Jahren kaum je einen Arbeitstag Zeit, um zu einem umfangreichen Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Mehr als 20 Organisationen, darunter PRO ASYL, haben in einer gemeinsamen Stellungnahme dennoch auf die Gefahren des aktuell geplanten Gesetzes hingewiesen.
Angriff auf den Rechtsstaat
Solidarität für Flüchtlinge folgt nicht nur einem humanitären Ideal. Vieles, was Asylsuchenden und Flüchtlingen heute und in der Zukunft zugemutet werden soll, kann Auswirkungen auf Inländer*innen haben.
PRO ASYL hat schon vor etwa 20 Jahren darauf hingewiesen, dass die damalige Einführung des Asylbewerberleistungsgesetzes mit einem gesonderten Existenzminimum für Asylsuchende der Türöffner sein könnte für sozialpolitische Restriktionen gegenüber anderen. Die kamen prompt mit der Agenda 2010.
Jetzt sollte jede*r aufmerken, wenn 2017 mit dem »Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht« auch das Auslesen persönlicher Handydaten systematisch erfolgen soll. Angeblicher Zweck: Die Feststellung von Identität und Staatsangehörigkeit, wozu ein solches Vorgehen maximal Indizien liefern könnte. Wer viel in das Land XY telefoniert, muss ja nicht dessen Staatsangehöriger sein.
Wie im Übrigen die Begrenzung der Datenerhebung auf den genannten Zweck technisch gesichert sein soll, steht in den Sternen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums soll bei 50 bis 60 Prozent der Asylsuchenden eine Auswertung der Handydaten angezeigt sein. Dies entspräche auf der Basis aktueller Zahlen 150.000 betroffenen Menschen. Das muss eine Bürokratie erst einmal verdauen.
Das Auslesen der Handydaten dürfte auch kaum vereinbar sein mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Per Smartphone-Daten würde das BAMF nicht nur Zugang zu absolut privaten Daten haben, für die das Grundrecht der Gewährleistung der Vertraulichkeit gelten muss. Es würde auch an Kontaktdaten von Unterstützer*innen und an vertrauliche Dokumente kommen, die zwischen Schutzsuchenden und ihren Anwält*innen ausgetauscht werden. Nicht einmal ein richterlicher Beschluss soll nötig sein.
Abschiebungsunkultur statt Rechtskultur? Nicht in unserem Namen jedenfalls.
Bernd Mesovic, PRO ASYL
(Dieser Artikel erschien zuerst im Juni 2017 im »Heft zum Tag des Flüchtlings 2017«)