Hintergrund
Konsequent abschieben? Eine Kritik der „Vollzugsdefizit“ – Propaganda
Mit steigenden Flüchtlingszahlen kommt sie wieder einmal auf, die Propaganda von den „Vollzugsdefiziten“. Angeblich werden zu wenige abgelehnte Asylsuchende abgeschoben. Doch die Datenlage ist dünn und Schuldzuweisungen an die Betroffenen sind oft fehl am Platz.
Seit Sommer 2015 sprechen viele Politiker und Medien wieder von „Vollzugsdefiziten“ bei Abschiebungen. Unterstützergruppen, die Abschiebungen durch Blockaden verhindern, Asylsuchende, die ihren Pass verlieren oder ein gesundheitsbedingtes Abschiebungshindernis geltend machen, verhinderte Abschiebungen durch unauffindbare Familienangehörige oder Widerstandshandlungen bei Abschiebungsflügen seien beispielsweise dafür verantwortlich, dass Abschiebungen nicht stattfinden könnten.
Eine große Rolle spielen dabei die propagandistischen Aktivitäten der sogenannten AG Rück, einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich über Praktiken und Problematiken des Vollzugs von Rückführungen/Abschiebungen austauscht. Deren Texte enthalten zwar oft nicht die wesentlichen Daten zur Beurteilung der Situation, aber eine Art kumuliertes Erfahrungswissen, das aus einzelnen Ereignissen ein generelles, vorwiegend von den Betroffenen verschuldetes Vollzugsdefizit ableitet und so das öffentliche Klima gegen Flüchtlinge anheizt.
Wenig valide Daten zu Abschiebungshindernissen
Tatsache ist: Valide Daten zum Umfang der konkreten Rückführungsprobleme existieren kaum, umso weniger gibt es quantifizierbare Informationen dazu, in wessen Verantwortung es vorwiegend liegt, wenn Abschiebungshindernisse existieren. Dieser Mangel an Daten betrifft bereits die Größe der in Rede stehenden Personengruppe. Es gibt zum Beispiel keine soliden Statistiken über die Zahl der nicht geförderten freiwilligen Ausreisen. Erfasst wird, wer Rückkehrförderungsmittel in Anspruch nimmt, nicht aber, wer Deutschland still verlässt. Es ist zu vermuten, dass die Zahl der „stillen Ausreisen“ recht hoch liegt. Denn nicht alle, schon gar nicht Familien mit Kindern, werden allesamt abgetaucht weiter im Lande leben, ohne leistungsrechtliche Ansprüche, mit allen Folgeproblemen.
Viele Abgelehnte haben ein Aufenthaltsrecht
Sieht man sich die AZR-Statistik an, stellt man fest, dass der Anteil der Asylsuchenden, die im Verfahren erfolglos geblieben sind, jedoch einen Aufenthaltstitel erhalten haben, überraschend hoch ist. Zum Stichtag 30.6.2015 lebten insgesamt 538.057 Menschen mit rechtskräftig abgelehntem Asylantrag in Deutschland. (Bundestagsdrucksache 18/5862). 47,1 Prozent der Menschen aus dieser Personengruppe verfügten aber inzwischen über einen unbefristeten Aufenthaltstitel, 36,9 Prozent über einen befristeten. Nur 16 Prozent hatten lediglich eine Duldung oder waren gar ohne Status im Ausländerzentralregister gespeichert. Dies entspricht einer Größenordnung von etwa 86.000 Personen – falls insbesondere die Personen ohne Status überhaupt noch im Land sind.
Selbst bei zurückhaltender Interpretation mangels weiterer Daten gab es also beim weitaus größten Teil der Fälle offenbar gute Gründe für die Nichtausreise / Nichtabschiebung sowie einen vorliegenden Pass, sodass dann auch der Erteilung eines Aufenthaltstitels nichts im Wege stand. Ein Beispiel: hier geborene Kinder, für die „von Amts wegen“ ein Asylverfahren eingeleitet und negativ beschieden wird, die aber aufgrund der Asylanerkennung ihrer Eltern dann doch ein Aufenthaltsrecht erhalten.
Widerstand? Selten
Auch anhand der Zahlen zu Widerstandshandlungen der Abzuschiebenden ist zu bezweifeln, dass die politische und mediale Aufbereitung des Themas der wirklichen Größe des Problems entspricht. So weist die Bundestagsdrucksache 18/7588 genau 211 Fälle aus, in denen im Jahr 2015 Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund von Widerstandshandlungen gescheitert sind. Im selben Jahr scheiterten 79 Flugabschiebungen aus medizinischen Gründen, in 93 Fällen weigerten sich Fluggesellschaften oder Flugkapitäne, zur Abschiebung vorgesehene Personen zu transportieren. Ein Großteil der gescheiterten Abschiebungen dürfte beim zweiten oder dritten Versuch per Charter doch noch stattgefunden haben. In Relation zum gesamten Rückführungs- und Abschiebungsgeschehen im Jahre 2015 sind die genannten Zahlen jedenfalls marginal.
Angesichts der Tatsache, dass die Anwesenheit abgelehnter Asylsuchender in Deutschland inzwischen eine zentrale Rolle in der rechtsextremistischen Propaganda spielt, ist ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Thema besonders wichtig.
Dasselbe gilt für das häufig diskutierte Abschiebungshindernis Kirchenasyl. Bundesweit bewegte sich die Zahl der Kirchenasyle im Jahresverlauf 2015 zwischen 200 und 278. Inklusive der Familienangehörigen handelte es sich um 350–450 Personen. Damit erweist sich das Kirchenasyl nicht einmal bei der Verhinderung von Dublin-Rückführungen als der zentrale Faktor, geschweige denn in Bezug auf das Gesamtgeschehen in Sachen Abschiebung.
Und dann ist da ja noch die Tatsache, dass manche Herkunftsländer ihre Leute nicht zurück haben wollen. Ihre jeweiligen Motive, sich durch die Verweigerung von Rückübernahmen von völkerrechtlichen Verpflichtungen zu lösen – selbst wenn es bilaterale Abkommen gibt -, sind offenbar so verschieden wie schwer überwindbar. So sind etwa die Überweisungen von im Ausland lebenden Migranten und Flüchtlingen ein großer Teil der Devisenflüsse, oft quantitativ wichtiger als die Zahlungen im Rahmen der Entwicklungshilfe. Die Debatte über das Thema wie die Versuche des Einwirkens auf die betreffenden Staaten gibt es seit langer Zeit. Gleichwohl wird das Thema derzeit von den Medien so behandelt, als handele es sich um ein eben erst entdecktes Problem.
Abschiebungsstopps: Eine Frage des Anstands
Abschiebestopps haben in den letzten Jahren nur noch eine geringe Rolle gespielt. Gleichwohl wurde etwa nach Afghanistan kaum abgeschoben. Nicht erklärtermaßen, aber faktisch handelte es sich um einen Abschiebungsstopp, denn den politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern war die Gefährlichkeit und politische Brisanz von Abschiebungen nach Afghanistan deutlich. Jahrelang blieb der Abschiebungsstopp inoffiziell – man wollte offenbar am Prinzip der „Rückführbarkeit“ und dem Glauben an eine sich angeblich verbessernde Situation in Afghanistan festhalten. Gleichwohl: Ein Vollzugsdefizit ist das nicht.
Besonders hämisch gehen Politiker gerne mit den sogenannten Winterabschiebungsstopps um, die de facto der Vergangenheit angehören. Sie waren eine ehrenwerte Reaktion auf das, was bei der Rückführungsentscheidung strukturell außer Acht geblieben war, nämlich die Tatsache, dass Abschiebungen besonders im Winter schlicht gesundheitsgefährdend bis lebensgefährlich sein können. In Gefahr geraten vor allem verarmte Menschen ohne Ressourcen, die nach der Abschiebung keine Unterstützung erhalten und an nichts mehr anknüpfen können, zum Teil nicht einmal Unterkünfte finden. Nein, Winterabschiebungsstopps waren keine „Humanitätsduselei“. So manche Ausländerbehörde dürfte froh gewesen sein, bei einem Blick auf die winterliche Wetterkarte Abschiebungen auf den Balkan einige Wochen lang nicht vollziehen zu müssen.
Hohe Anforderungen an Atteste
Die Auseinandersetzung um sogenannte gesundheitsbedingte Abschiebungshindernisse gibt es ebenfalls seit vielen Jahren. Mit dem Asylpaket II hat man den Druck zu Lasten von Asylsuchenden erhöht. Die Anforderungen an die Qualität von Attesten sind drastisch erhöht worden. Demgegenüber hat man nicht dafür gesorgt, dass etwa Personen mit massiven Traumata und ähnlichen Störungen im Lauf des Asylverfahrens erkannt werden können. Die wenigen vorliegenden Studien zum Thema legen es nahe, dass fast jeder zweite Asylsuchende unter einer posttraumatischen Belastungsstörung oder vergleichbaren Erkrankungen leidet. Doch der Gesetzgeber folgt der Propaganda, gesundheitsbedingte Rückführungshindernisse seien oft Resultat sogenannter Gefälligkeitsatteste. Nach Rechtsprechung und Praxis trifft das nicht zu: Denn mit ein paar dürren Zeilen ließ sich auch bislang eine Abschiebung nicht dauerhaft verhindern.
Dublin: Abwickeln bedenklich
Doch lässt sich nicht wenigstens die Nichtdurchführung von Dublin-Rücküberstellungen unter den Begriff des Vollzugsdefizites fassen? Nein, denn viele Überstellungshürden sind real. Im Falle Bulgariens, Ungarns und Italiens etwa gibt es gravierende Gründe, die gegen Abschiebungen sprechen. Immer wieder müssen sich Verwaltungsgerichte mit der realen Situation in diesen und anderen Staaten auseinandersetzen. Die Zustände dort liegen nahe an dem, was im Falle Griechenlands als „systemische Mängel“ zu jahrelanger Aussetzung jeglicher Rücküberstellungen geführt hat.
Das Asylsystem in Ungarn z.B. weist seit langem gravierende Mängel auf und der Trend geht keineswegs in Richtung wirklicher Verbesserungen. Bereits 2014 hatten UNHCR und PRO ASYL auf die Tatsache willkürlicher Inhaftierungen von überstellten Asylsuchenden hingewiesen. Das führte dazu, dass das Verwaltungsgericht Berlin im Januar 2015 Überstellungen nach Ungarn untersagte.
In Bulgarien sind Flüchtlinge nach Recherchen von PRO ASYL zumeist der Obdachlosigkeit ausgeliefert, nachdem sie schon exzessive behördliche Gewalt bis hin zu Misshandlung und Folter an der Grenze überstanden haben.
Vieles spricht gegen eine vereinfachende Darstellung des Themas der nicht vollzogenen Abschiebungen. Keinesfalls ist davon auszugehen, dass der Großteil der im Verfahren Abgelehnten geradezu mutwillig dafür sorgt.
Wo valide Daten fehlen, begnügen sich manche Medien mit dem Einzelerlebnis oder dem Generalverdacht. Angesichts der Tatsache, dass die Anwesenheit abgelehnter Asylsuchender in Deutschland inzwischen eine zentrale Rolle in der rechtsextremistischen Propaganda spielt, ist ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Thema besonders wichtig.
Bernd Mesovic