Hintergrund
Reportage: Ohne Rücksicht auf Verluste
Mit diversen neuen Regelungen versucht die Bundesregierung, Abschiebungen durchzusetzen: schneller, härter, rücksichtsloser. Opfer dieser Politik sind auch Nazifa R. und ihre Familie. Eine Reportage aus Bosnien.
Nazifa muss sich stützen, wenn sie vom Stuhl aufsteht. Das Gesicht der 34-Jahrigen verzieht sich, auch die Schritte, die sie dann macht, fügen ihr Schmerzen zu. Sie hat Schmerzen im Rücken, in den Beinen und in den Füßen. Hinzu kommt ein Taubheitsgefühl im rechten Arm. Sie atmet langsam und laut ein und aus, holt eine mittelgroße Tüte mit Medikamenten aus Deutschland und sagt: »Das alles muss ich nehmen, damit es mir besser geht: Ich weiß nicht, wie ich die Medikamente noch bezahlen soll.«
Nazifa lebt mit ihrem Mann Zajid und ihren drei Kindern Razija (17), Rasim (15) und Alen (6) in einem zweistöckigen Haus an der Peripherie der bosnischen Stadt Bijeljina. Das Haus gehört einem Verwandten, der zurzeit in Deutschland arbeitet. Dort kann die Familie wohnen – solange er nicht zurückkommt.
Die Familie sitzt im Wohnzimmer. Der kleine Alen schaut deutschsprachige Zeichentrickserien, er hat die meiste Zeit seines Lebens in Deutschland gelebt. Als die Polizei kam, um die Familie abzuschieben, hat er angefangen zu weinen. Ihm fällt es schwer, sich auf die neue Lebenssituation in Bosnien einzustellen. »Alen ist Epileptiker. Er verliert manchmal das Bewusstsein und fällt dann einfach um«, sagt Nazifa. Auch für ihn muss die Familie Medikamente kaufen. Die Epilepsie stört Alen aber nicht so sehr. Er sagt: »Ich vermisse meine Freunde in Deutschland. Ich konnte mich doch nicht mal verabschieden.«
Auch der 17-jährigen Razija und dem 15-jährigen Rasim fällt es schwer, sich wieder in Bosnien einzuleben. Rasim besuchte die neunte Klasse der Hauptschule. Er stand kurz vor seinem Schulabschluss, den er wegen der Abschiebung nicht machen konnte. Weil seine Leistungen in Bosnien nicht anerkannt werden, wurde er in die sechste Klasse zurückgestuft.
Nazifa hatte ein Attest über ihre Reiseunfähigkeit
Neben den körperlichen Problemen leidet Nazifa auch psychisch. Sie hat eine Panikstörung, Migräneattacken, eine schwer ausgeprägte Depression. Nachts wacht sie manchmal auf und schreit laut auf. Damit sie einschlafen kann, nimmt sie vier Tabletten.
Ein Psychiater bescheinigte ihr am 11. Juli 2016 eine Reiseunfähigkeit für mindestens drei Monate und schrieb in sein fachärztliches Attest: »Bei einem vorzeitigen Behandlungsabbruch, insbesondere bei einer unangekündigten Abschiebung ist unverändert mit einer Zunahme der Symptomatik zu rechnen bis hin zur Gefahr einer psychischen Dekompensation.«
Die verantwortlichen Behörden kümmerten sich nicht um das Attest. Am 16. August um fünf Uhr morgens kamen Polizeibeamte ins Wohnhaus der Familie in Kreuztal. Die Polizeibeamten hatten einen Amtsarzt dabei, der Nazifa kurzerhand die Reisefähigkeit bescheinigte. Die sechsköpfige Familie hatte 15 Minuten Zeit, um ihre Sachen zu packen.
Ihr 15-jähriger Sohn Rasim erzählt: »Wir haben das Klingeln der Polizei erst nicht gehört, weil es ja noch so früh war. Dann hat unser Nachbar die Tür geöffnet. Der Arzt hat meine Mutter gefragt, ob sie Schmerzen hat und ob sie schwanger ist. Meine Mutter hatte Schmerzen und war aufgebracht, aber das war ihnen egal.«
Roman Franz ist Vorsitzender des Verbands Deutscher Sinti und Roma in Nordrhein Westfalen und kritisiert diese Abschiebepraxis aufs Schärfste: »Die Menschen werden abgeschoben, weil der Amtsarzt das Attest über Reiseunfähigkeit nicht anerkennt. Die Ausländerbehörden planen oft schon die Rückkehr, bevor über den Asylantrag entschieden wurde, weil Roma aus den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten keine Chance auf Asyl haben.«
Kein Geld für Medikamente und Behandlung
Familie R. erhält rund 55 Euro Sozialleistungen für die drei Kinder. Zum Leben reicht das nicht. Dienstags und freitags verkaufen Nazifa und Zijad Fundstücke aus dem Müll auf einem nahegelegenen Flohmarkt. Weil es in Bijeljina kein staatlich organisiertes Recyclingsystem gibt, übernehmen die marginalisierten Roma diese Aufgabe. Ein Kilo Plastikflaschen bringt umgerechnet rund 15 Cent, die auseinandergenommenen Teile eines Schrottwagens bis zu 20 Euro. Manchmal finden sich in den Containern auch Schuhe, Uhren oder alte Handys und Radios.
Weil Nazifa sich nicht gut bewegen kann, sitzt sie auf einem Stuhl vor einer ausgebreiteten Decke, auf der sie ihre Waren anbietet. Der Tag bringt den beiden umgerechnet rund 20 Euro ein. In Bijeljina leben über 200 Romahaushalte, aber kaum jemand ist bereit Roma einzustellen.
Die Arbeitslosenquote von Roma in Bijeljina wird von den Mitarbeitern der örtlichen Nichtregierungsorganisation Otaharin auf über 95 Prozent geschätzt. Die NGO selbst beschäftigt sechs Roma und ist damit der größte Arbeitgeber für die diskriminierte Gruppe in der Stadt.
Keine Chance auf Asyl in Deutschland
Roma aus den Westbalkanstaaten haben fast keine Chance Asyl in Deutschland zu erhalten. Denn grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass in diesen Ländern keine politische Verfolgung vorliegt. »Das zu behaupten, spricht von einer völligen Ignoranz gegenüber dem, was vor Ort wirklich passiert«, sagt Tamara Baković-Jadžić vom Roma-Forum Serbien. »Die Diskriminierung von Roma auf dem Westbalkan ist so groß, dass kumulative Verfolgungsgrunde als politische Verfolgung anerkannt werden sollten.«
Wenn eine Person von verschiedenen Diskriminierungen und Menschenrechtsverstößen betroffen ist, die einzeln keinen Asylgrund darstellen, können diese aber zusammengenommen nach Europäischem Recht und der Genfer Flüchtlingskonvention als Verfolgung eingestuft werden. In anderen EU-Staaten werden diese »kumulativen Verfolgungsgrunde« anerkannt. So haben im Jahr 2015 Frankreich 19,4 Prozent und Schweden 9,9 Prozent der Asylanträge aus Serbien anerkannt.
Abschieben ohne hinzusehen
Seit Verabschiedung des zweiten Asylpakets im Marz 2016 werden Abschiebungen vom BAMF nur bei schweren und lebensbedrohlichen Erkrankungen, die sich durch eine Abschiebung wesentlich verschlechtern wurden, ausgesetzt (§ 60 Abs. 7 AufenthG).
Auch die Ausländerbehörden sind nun verpflichtet, grundsätzlich davon auszugehen, dass einer unmittelbar bevorstehenden Abschiebung keine gesundheitlichen Gründe entgegenstehen. Es sei denn, die Betroffenen selbst weisen ebensolche Gründe nach. Dafür braucht man ein Attest, aber psychologische Gutachten sind explizit ausgenommen. Die Bundespsychotherapeutenkammer halt die neuen Regelungen für »fachlich nicht fundiert, inhuman und lebensgefährdend.«
Seit Nazifa wieder in Bosnien ist, haben sich ihre Symptome verstärkt. Sie wirkt extrem unausgeglichen, beginnt zu weinen, ihre körperlichen Beschwerden sind schlimmer geworden. Seit ihrer Abschiebung im August musste sie deswegen schon zweimal ins Krankenhaus. In ihrer Heimatstadt Bijeljina gibt es aber keine Behandlungsmöglichkeiten.
Freiwillige Helfer brachten sie ins vier Autostunden entfernte Banja Luka, obwohl ihr Arzt ihr gesagt hatte, sie dürfe keine langen Autofahrten auf sich nehmen.
Das vergangene Mal lag sie in Banja Luka elf Tage im Krankenhaus, aber dort bekommt sie nicht die Therapie, die der Arzt ihr in Deutschland verschrieben hat. »Hier sagen sie immer, sie können mich nicht richtig behandeln. Die Ärzte sehen doch, dass es mir schlecht geht.« Es sei besser, wenn sie sich in Belgrad im benachbarten Serbien behandeln lassen würde, aber dafür fehlen ihr die Mittel. »In Deutschland hatte ich das Gefühl, das sind gute Arzte, die sich um meine Probleme kümmern. In Bosnien ist das nicht so. Hier hat niemand Respekt vor Roma.«
Krsto Lazarević, Journalist bei »Jib Collective«
(Dieser Artikel erschien zuerst im Juni 2017 im Heft zum Tag des Flüchtlings 2017).