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Polizisten begleiten eine Abschiebung am Flughafen Leipzig-Halle, November 2015. ©dpa/Sebastian willnow

Eine nationale Kraftanstrengung bei der Abschiebung, forderte die Kanzlerin Anfang 2017. Diese Rhetorik der Regierung ist der Spiegel einer Politik, die sich seit Herbst 2015 immer skrupelloser gegen den Flüchtlingsschutz wendet.

Die Will­kom­mens­kul­tur des Jah­res 2015 – wir erin­nern uns: es war etwas Rea­les, eine in die­sem Maße uner­war­te­te Bereit­schaft vie­ler Men­schen, Flücht­lin­ge zu unter­stüt­zen. Kanz­le­rin Mer­kel hat­te auf eine sich zuspit­zen­de huma­ni­tä­re Not­la­ge reagiert, als sie die deut­sche Gren­ze für Asyl­su­chen­de beherzt – und übri­gens auch im Rah­men des gel­ten­den Rechts – geöff­net hat­te. Mit ihrem »Wir schaf­fen das« ver­stärk­te sie einen Impuls, der längst da war.

Doch wer war »Wir«? Wäh­rend Bür­ge­rin­nen und Bür­ger die­ses Lan­des mit aller Ener­gie dafür sorg­ten, dass Neu­an­kom­men­de ver­sorgt wur­den und anschlie­ßend vie­le Mona­te lang Unter­stüt­zung erhiel­ten, blie­ben die staat­li­chen Bemü­hun­gen, eine men­schen­wür­di­ge Flücht­lings­auf­nah­me zu schaf­fen, weit hin­ter den Mög­lich­kei­ten zurück.

Und schon früh setz­te die Gegen­be­we­gung ein: Schon im Herbst 2015 mein­te der Bun­des­in­nen­mi­nis­ter, afgha­ni­sche Flücht­lin­ge hät­ten kei­ne Flucht­grün­de, weil »Wir« so viel Ent­wick­lungs­hil­fe ins Land gepumpt hät­ten. Roma-Flücht­lin­ge wur­den zu die­sem Zeit­punkt bereits fast aus­nahms­los wie­der zur Rück­kehr gezwungen.

Verschärfter Abschiebungsdiskurs

Vor dem Hin­ter­grund der töd­li­chen Anschlä­ge des Jah­res 2016 spitz­te sich die Debat­te gegen­über Flücht­lin­gen schnell zu. Neben den Sicher­heits­aspek­ten flamm­te ein Dau­er­bren­ner wie­der auf: das angeb­li­che Voll­zugs­de­fi­zit bei der Durch­set­zung von Abschiebungen.

Dass nicht jeder, der im deut­schen Asyl­ver­fah­ren schei­tert, abge­scho­ben wer­den darf oder kann, wis­sen alle Fach­leu­te – die ver­ant­wort­li­chen Politiker*innen ver­zich­te­ten weit­ge­hend dar­auf, dies zu erklä­ren, son­dern schwenk­ten ein auf den ver­schärf­ten Abschie­bungs­dis­kurs und Kraftmeierei.

Ange­la Mer­kel, Deutsch­lands Madon­na der Will­kom­mens­kul­tur, kün­dig­te Anfang Janu­ar 2017 eine »natio­na­le Kraft­an­stren­gung « für mehr Abschie­bun­gen an. Die ran­zi­ge For­mu­lie­rung war wohl bewusst gewählt. Der CDU-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Thors­ten Frei mein­te bereits im Juli 2016: »Wir haben eine Spal­tung der Gesell­schaft und brau­chen eine neue Abschie­be­kul­tur.« Der CDU-Innen­ex­per­te im Bun­des­tag, Armin Schus­ter, for­mu­lier­te: »Wir brau­chen eine Abschieds­kul­tur!« Ein gars­tig Wort, der Will­kom­mens­kul­tur zum letz­ten Geleit und ein Miss­brauch des Kul­tur­be­griffs. Jeden­falls wer­den sich vie­le Bür­ge­rin­nen und Bür­ger nicht auf­ge­ru­fen füh­len, sich an einer sol­chen Unkul­tur des Raus­wurfs zu beteiligen.

Das (Des-)Integrationsgesetz

Eini­ge Weg­mar­ken staat­li­chen Kul­tur­ver­lusts sei­en auf­ge­zählt: Am 31. Juli 2016 trat das neue Inte­gra­ti­ons­ge­setz in Kraft. In über­schau­ba­rer Dosis ent­hielt es auch eini­ge Ver­bes­se­run­gen für Flücht­lin­ge, so die Eröff­nung einer Auf­ent­halts­per­spek­ti­ve für jun­ge Men­schen in Aus­bil­dung. Eben­so wur­de die so genann­te Vor­rang­prü­fung auf dem Arbeits­markt teil­wei­se abge­schafft. Gleich­zei­tig aber wur­den neue Türen geöff­net für Kür­zun­gen des Exis­tenz­mi­ni­mums im Rah­men des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Beson­ders pro­ble­ma­tisch bleibt die Ein­füh­rung einer soge­nann­ten Wohn­sitz­auf­la­ge. Selbst aner­kann­ten Flücht­lin­gen bleibt ver­wehrt, was Inländer*innen für ganz selbst­ver­ständ­lich hal­ten wür­den: Ihre Chan­ce auf Inte­gra­ti­on dort zu suchen, wo sie tat­säch­lich am größ­ten ist. Aus guten Grün­den haben eini­ge Bun­des­län­der ent­schie­den, dass sie die Wohn­sitz­auf­la­ge nicht anwen­den oder abmildern.

Wegsperren bis zur Abschiebung?

Als Reak­ti­on auf den ter­ro­ris­ti­schen Anschlag auf den Weih­nachts­markt in Ber­lin wur­den wei­te­re Vor­schlä­ge für eine Neu­struk­tu­rie­rung der Sicher­heits- und Aus­län­der­po­li­tik ins Gespräch gebracht. So plä­dier­te der Bun­des­in­nen­mi­nis­ter dafür, dass künf­tig Per­so­nen in Abschie­be­haft genom­men wer­den, die als Gefahr für die öffent­li­che Sicher­heit gelten.

Der Begriff des Gefähr­ders aber ist unscharf und die Abschie­be­haft ist eben nicht Straf- oder prä­ven­ti­ve Ver­wal­tungs­haft. Sie dient allein der Sicher­stel­lung der Aus­rei­se­pflicht und muss rich­ter­lich ange­ord­net werden.

Tat­säch­lich ein­ge­rich­tet wur­de im März 2017 eine Art zen­tra­li­sier­tes Bun­des­aus­rei­se­zen­trum, um Abschie­bungs­pro­zes­se zu beschleu­ni­gen. Es hat schon frü­her Aus­rei­se­zen­tren gege­ben. Die Zahl der von dort aus durch­ge­führ­ten Rück­füh­run­gen blieb aller­dings weit hin­ter den Erwar­tun­gen zurück. Eine rele­van­te Zahl der Unter­ge­brach­ten zog den dor­ti­gen Lebens­be­din­gun­gen und Schi­ka­nen das schwie­ri­ge Leben in der Ille­ga­li­tät vor. Man wird abwar­ten müs­sen, mit wel­cher Här­te im neu­en Bun­des­aus­rei­se­zen­trum vor­ge­gan­gen wird.

Das Con­tai­ner­dorf P3 ist Teil des Abschie­be­la­gers Ingolstadt/Manching. ©Mia Pulkkinen
Die Bewohner*innen wer­den iso­liert und haben kaum Zugang zu Sozi­al- oder Rechts­be­ra­tung. ©Mia Pulkkinen
Die Fotos ent­stam­men der Aus­stel­lung »Insi­de Abschie­be­la­ger« des Baye­ri­schen Flücht­lings­rats. ©Moritz Dittmeyer

Renaissance der Lager

Dass selbst Anfang 2017 vie­le Flücht­lin­ge in Deutsch­land noch in Turn­hal­len und Not­un­ter­künf­ten unter­ge­bracht sind, ist, anders als 2015, kei­nes­wegs nur der Effekt einer Notsituation.

Immer deut­li­cher wird, dass eini­ge Län­der und Kom­mu­nen wie­der zur alten Ideo­lo­gie der Lager­un­ter­brin­gung über­ge­hen. Dem­nach ist der Bezug einer Pri­vat­woh­nung eher die Aus­nah­me, die Lager­un­ter­brin­gung der Nor­mal­fall. Es dürf­te allen Ver­ant­wort­li­chen, gera­de denen auf kom­mu­na­ler Ebe­ne, deut­lich sein, dass eine jah­re­lan­ge Unter­brin­gung ohne Pri­vat­sphä­re, ohne Mög­lich­kei­ten der Selbst­ver­pfle­gung, ohne Rück­zugs­mög­lich­kei­ten ein Zustand ist, der schlim­me Aus­wir­kun­gen für die see­li­sche Gesund­heit und damit auch die Zukunfts­per­spek­ti­ve der Betrof­fe­nen hat.

Iso­lier­te Mas­sen­un­ter­künf­te erschwe­ren den Kon­takt mit ande­ren Men­schen. Abge­le­ge­ne Unter­brin­gung hat Signal­wir­kung: Hier leben die Aus­ge­grenz­ten und Uner­wünsch­ten. Das macht vie­le Unter­künf­te zu Anschlagszielen.

Wo die­se Unter­brin­gungs­po­li­tik nicht Bestand­teil einer geplan­ten Poli­tik der Abschre­ckung ist, zeigt sich ein Effekt der Unter­brin­gungs­kri­se Ende 2015/Anfang 2016: In vie­len Regio­nen wur­den Flücht­lings­un­ter­künf­te ohne öffent­li­che Aus­schrei­bung in Betrieb genom­men. Die Kom­mu­nen lie­fer­ten sich mit lang­fris­ti­gen und ungüns­ti­gen Ver­trä­gen für Groß­un­ter­künf­te pri­va­ten Pro­fi­teu­ren aus. Da die Ver­trä­ge oft nicht kurz­fris­tig künd­bar sind, wer­den Asyl­su­chen­de als Füll­gut von Unter­künf­ten benutzt, wo sie längst in Pri­vat­woh­nun­gen unter­kom­men könnten.

Unfaire Asylverfahren

Schon früh­zei­tig wer­den inzwi­schen die Signa­le im Inland auf Rot gestellt. Dazu gehört auch das offen­sicht­li­che, aktu­el­le Ziel der Regie­rungs­po­li­tik, die Zahl der Ableh­nun­gen im Asyl­ver­fah­ren zu erhö­hen. Die Minis­ter­prä­si­den­ten einer Mehr­heit der Bun­des­län­der haben im Beschluss­pa­pier zum Maß­nah­men­pa­ket for­mu­liert: »In den nächs­ten Mona­ten wird das BAMF fort­lau­fend eine hohe Zahl von Asyl­an­trä­gen von Per­so­nen ableh­nen, die kei­nes Schut­zes in Deutsch­land bedürfen.«

Das klingt nicht mehr wie ein Bekennt­nis zu fai­ren und qua­li­täts­über­prüf­ten Asyl­ver­fah­ren. Das klingt, als hät­te man sich auf längst beschlos­se­ne Grau­sam­kei­ten nur noch ein­zu­stel­len. Tat­säch­lich ist seit eini­gen Mona­ten zu beob­ach­ten, dass das Bun­des­amt das poli­tisch Gewünsch­te lie­fert: in Form qua­li­ta­tiv schlech­ter Beschei­de und eines Anstiegs unge­recht­fer­tig­te Ablehnungen.

Rauswurf mit Starthilfe

Neben der Demons­tra­ti­on ihres Abschie­bungs­wil­lens macht die Bun­des­re­gie­rung Wer­bung für ihre Pro­gram­me zur angeb­lich frei­wil­li­gen Rück­kehr in den Her­kunfts­staat. Das kommt medi­al an, ist aber nicht wirk­lich eine nach­hal­ti­ge Unter­stüt­zung von Rückkehrer*innen.

Zum 1. Febru­ar 2017 ist das Pro­gramm »Start­hil­fe plus« auf­ge­legt wor­den, das Anrei­ze für die Rück­kehr auch in die Haupt­ver­fol­ger­staa­ten lie­fern soll. Auf der ent­spre­chen­den Lis­te ste­hen Syri­en, Afgha­ni­stan, Iran, Irak, Eri­trea und Soma­lia, wo Men­schen zu Tau­sen­den vor Krieg, Ter­ror und poli­ti­scher Ver­fol­gung fliehen.

Wer sei­nen Asyl­an­trag zurück­nimmt, bevor sein Asyl­ver­fah­ren abge­schlos­sen ist, und Deutsch­land wie­der ver­lässt, erhält 1.200 Euro. Nur noch 800 Euro gibt es, wenn Asyl­su­chen­de nach erfolg­ter Ableh­nung durch das BAMF auf den in vie­len Fäl­len aus­sichts­rei­chen Kla­ge­weg ver­zich­ten – ein Schnäpp­chen – nicht für die Betrof­fe­nen, aber für den deut­schen Staat. So wird der Ver­zicht auf die Inan­spruch­nah­me eines Grund­rech­tes schmack­haft gemacht. Die Dia­ko­nie im Rhein­land hat die­se Art der Rück­kehr­för­de­rung als eine »Hau Ab- Prä­mie« bezeichnet.

Im Febru­ar 2017 wur­de bei einem Spit­zen­tref­fen von Bund und Län­dern unter ande­rem bekannt­ge­ge­ben, was sich die Betei­lig­ten unter »frei­wil­li­ge Rück­kehr« vor­stell­ten. Nach Auf­fas­sung der Regie­rungs­ko­ali­ti­on soll es eine flä­chen­de­cken­de obli­ga­to­ri­sche staat­li­che Rück­kehr­be­ra­tung geben. Sie soll früh­zei­tig im Ver­fah­ren ein­set­zen, bei Asyl­su­chen­den aus Staa­ten mit gerin­ger Schutz­quo­te schon unmit­tel­bar nach deren Ankunft.

Rück­kehr­be­ra­tung wird somit zur Metho­de einer Ent­mu­ti­gungs­po­li­tik. Lan­ge bevor eine Aus­sa­ge über das Schick­sal des Ein­zel­nen im Asyl­ver­fah­ren getrof­fen ist, ste­hen sie schon unter Aus­rei­se­druck. Auch das Ver­trau­en in ein fai­res Ver­fah­ren ist erschüt­tert, wenn das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge schon anfangs die Rück­kehr zu befür­wor­ten scheint.

Hier wird die Idee der Rück­kehr­hil­fe übel miss­braucht. Eine wirk­lich frei­wil­li­ge Rück­kehr setzt vor­aus, dass die Asyl­su­chen­den zuvor eine ergeb­nis­of­fe­ne Bera­tung von unab­hän­gi­gen Stel­len in Anspruch neh­men konn­ten. Dabei muss es um Auf­ent­halts­per­spek­ti­ven in Deutsch­land eben­so gehen wie um die Fra­ge, ob und wie eine Rück­kehr ins Her­kunfts­land unter men­schen­wür­di­gen Umstän­den und als Lebens­per­spek­ti­ve über­haupt mög­lich ist.

Überraschung! Packen Sie Ihre Sachen 

Der 16-Punk­te-Plan des Bund-Län­der-Tref­fens ent­hielt noch wei­te­re Schreck­lich­kei­ten. Künf­tig will man noch mehr unan­ge­kün­dig­te Abschie­bun­gen ermög­li­chen. Bis­her gilt: Wenn Aus­rei­se­pflich­ti­ge län­ger als ein Jahr gedul­det sind, muss ihre Dul­dung förm­lich wider­ru­fen und eine ein­mo­na­ti­ge Frist gesetzt wer­den. Die­se soll abge­schafft wer­den, wenn den Betrof­fe­nen vor­ge­wor­fen wird, bei der Besei­ti­gung ihres Aus­rei­se­hin­der­nis­ses nicht mit­ge­wirkt und damit ihre Abschie­bung ver­hin­dert oder ver­zö­gert zu haben. Dies ist in vie­len Fäl­len umstritten.

Abschie­bungs­un­kul­tur statt Rechts­kul­tur? Nicht in unse­rem Namen jedenfalls.

Oft müs­sen sich die Gerich­te damit beschäf­ti­gen, wo die Ver­ant­wor­tung für die Ver­zö­ge­rung tat­säch­lich liegt. Doch künf­tig könn­te es sein, dass die Gerich­te gar nicht mehr zur Ver­hand­lung des Fal­les kom­men. Ziel der Plä­ne ist offen­sicht­lich, dass ahnungs­lo­se Betrof­fe­ne schon im Flug­zeug sit­zen, bevor sie mer­ken, wie ihnen geschieht.

Oben­drein soll auch noch die Begut­ach­tung der Rei­se­fä­hig­keit bei Abschie­bun­gen »beschleu­nigt« wer­den – eine erst kürz­lich ver­schärf­te Rege­lung soll damit noch­mals ver­schärft wer­den. Die Län­der sol­len zu die­sem Zweck mehr Amts­ärz­te oder ver­gleich­ba­res ärzt­li­ches Per­so­nal einsetzen.

Unter letz­te­rem Eti­kett dürf­te auch jenes Per­so­nal ver­stan­den wer­den, das heu­te bereits bei der Beglei­tung von Rück­füh­run­gen ein­ge­setzt wird: Will­fäh­ri­ge Hono­rar­ärz­te, deren medi­zi­ni­sches Selbst­ver­ständ­nis auf die Fra­ge begrenzt ist, ob die Abzu­schie­ben­den den Flug überleben.

Ungehemmte Gesetzgebung im Schweinsgalopp

Unter dem Eti­kett eines Geset­zes zur bes­se­ren Durch­füh­rung der Aus­rei­se­pflicht sind im Früh­jahr 2017 wei­te­re pro­ble­ma­ti­sche Ände­run­gen auf den Weg gebracht wor­den. Der soge­nann­te  Aus­rei­se­ge­wahr­sam soll bis zu einer Höchst­dau­er von zehn Tagen ver­hängt wer­den kön­nen. Damit wird die übli­che rechts­staat­li­che Prü­fung der Haft­grün­de im Ein­zel­fall unterlaufen.

Der Pro­zess, mit dem Deutsch­land vom Auf­nah­me­land zum Abschie­be­land umge­stal­tet und der Gar­ten der Will­kom­mens­kul­tur mög­lichst kahl­ge­schla­gen wer­den soll, zeigt sich am Tem­po der Gesetz­ge­bung. Fach­ver­bän­de und Orga­ni­sa­tio­nen hat­ten in den ver­gan­ge­nen zwei Jah­ren kaum je einen Arbeits­tag Zeit, um zu einem umfang­rei­chen Gesetz­ent­wurf Stel­lung zu neh­men. Mehr als 20  Orga­ni­sa­tio­nen, dar­un­ter PRO ASYL, haben in einer gemein­sa­men Stel­lung­nah­me den­noch auf die Gefah­ren des aktu­ell geplan­ten Geset­zes hingewiesen.

Angriff auf den Rechtsstaat 

Soli­da­ri­tät für Flücht­lin­ge folgt nicht nur einem huma­ni­tä­ren Ide­al. Vie­les, was Asyl­su­chen­den und Flücht­lin­gen heu­te und in der Zukunft zuge­mu­tet wer­den soll, kann Aus­wir­kun­gen auf Inländer*innen haben.

PRO ASYL hat schon vor etwa 20 Jah­ren dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die dama­li­ge Ein­füh­rung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes mit einem geson­der­ten Exis­tenz­mi­ni­mum für Asyl­su­chen­de der Tür­öff­ner sein könn­te für sozi­al­po­li­ti­sche Restrik­tio­nen gegen­über ande­ren. Die kamen prompt mit der Agen­da 2010.

Jetzt soll­te jede*r auf­mer­ken, wenn 2017 mit dem »Gesetz zur bes­se­ren Durch­set­zung der Aus­rei­se­pflicht« auch das Aus­le­sen per­sön­li­cher Han­dy­da­ten sys­te­ma­tisch erfol­gen soll. Angeb­li­cher Zweck: Die Fest­stel­lung von Iden­ti­tät und Staats­an­ge­hö­rig­keit, wozu ein sol­ches Vor­ge­hen maxi­mal Indi­zi­en lie­fern könn­te. Wer viel in das Land XY tele­fo­niert, muss ja nicht des­sen Staats­an­ge­hö­ri­ger sein.

Wie im Übri­gen die Begren­zung der Daten­er­he­bung auf den genann­ten Zweck tech­nisch gesi­chert sein soll, steht in den Ster­nen. Nach Anga­ben des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums soll bei 50 bis 60 Pro­zent der Asyl­su­chen­den eine Aus­wer­tung der Han­dy­da­ten ange­zeigt sein. Dies ent­sprä­che auf der Basis aktu­el­ler Zah­len 150.000 betrof­fe­nen Men­schen. Das muss eine Büro­kra­tie erst ein­mal verdauen.

Das Aus­le­sen der Han­dy­da­ten dürf­te auch kaum ver­ein­bar sein mit der Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­rich­tes. Per Smart­phone-Daten wür­de das BAMF nicht nur Zugang zu abso­lut pri­va­ten Daten haben, für die das Grund­recht der Gewähr­leis­tung der Ver­trau­lich­keit gel­ten muss. Es wür­de auch an Kon­takt­da­ten von Unterstützer*innen und an ver­trau­li­che Doku­men­te kom­men, die zwi­schen Schutz­su­chen­den und ihren Anwält*innen aus­ge­tauscht wer­den. Nicht ein­mal ein rich­ter­li­cher Beschluss soll nötig sein.

Abschie­bungs­un­kul­tur statt Rechts­kul­tur? Nicht in unse­rem Namen jedenfalls.

Bernd Meso­vic, PRO ASYL

(Die­ser Arti­kel erschien zuerst im Juni 2017 im »Heft zum Tag des Flücht­lings 2017«)


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