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Das Dublin-III-System ist dafür verantwortlich, dass viele Flüchtlinge unter unmenschlichen Zuständen in den Ländern an der EU-Außengrenze stranden, wie hier in Ungarn. Foto: flickr / Rebecca Harms / CC BY-SA 2.0

Die Ereignisse der vergangenen Tage zeigen deutlich, dass die Dublin-III-Verordnung, die die Verteilung von Flüchtlingen in der EU regelt, gescheitert ist. Die Zukunft des Europäischen Asylsystems ist weiterhin unklar. Es droht, dass am Ende ein „Weiter so!“ steht.

Flücht­lin­ge schwenk­ten hoff­nungs­voll Mer­kel-Pos­ter und Deutsch­land-Fah­nen vor dem Buda­pes­ter Ost­bahn­hof. Die unga­ri­schen Grenz­schüt­zer lie­ßen Züge und Bus­se vol­ler Flücht­lin­ge Rich­tung Öster­reich und Deutsch­land pas­sie­ren – sahen sie in den Nach­rich­ten aus Deutsch­land doch ein will­kom­me­nes Signal, die vie­len Schutz­su­chen­den end­lich Rich­tung Wes­ten loszuwerden.

Und unter dem Druck der Ereig­nis­se gestat­te­te die Bun­des­re­gie­rung in Koope­ra­ti­on mit Öster­reich den bis dahin an den unga­ri­schen Bahn­hö­fen fest­sit­zen­den Schutz­su­chen­den die Ein­rei­se. In Deutsch­land wur­den die Flücht­lin­ge an den Bahn­hö­fen von vie­len Bür­ge­rin­nen und Bür­gern mit Hilfs­gü­tern und Applaus emp­fan­gen. Die Dub­lin-III-Ver­ord­nung schien kurz­zei­tig wie außer Kraft gesetzt, unter Flücht­lin­gen und Unter­stüt­ze­rin­nen und Unter­stüt­zern kam die Hoff­nung auf, alles könn­te sich zum Guten wenden.

Fest­hal­ten an einem geschei­ter­ten System

Unter ande­rem auf Druck der CSU ruder­te die Bun­des­re­gie­rung schnell zurück. Prin­zi­pi­ell, so ließ sie ver­kün­den, gel­te die Dub­lin-Ver­ord­nung wei­ter­hin – es habe sich ledig­lich um eine Aus­nah­me gehan­delt. Im Koali­ti­ons­be­schluss vom 6. Sep­tem­ber heißt es expli­zit, die Dub­lin-III-Ver­ord­nung müs­se wei­ter ein­ge­hal­ten wer­den. Dabei ist unum­strit­ten, dass die in der Dub­lin-Ver­ord­nung fest­ge­leg­te Asyl­zu­stän­dig­keits­re­ge­lung der EU nicht funktioniert.

Die Regel, die besagt, dass Flücht­lin­ge in dem ers­ten EU-Staat Asyl bean­tra­gen müs­sen, den sie betre­ten haben, führt dazu, dass es meist die Grenz­staa­ten der EU wie etwa Grie­chen­land, Ita­li­en oder – ganz akut – Ungarn sind, die für den Flücht­lings­schutz ver­ant­wort­lich erklärt wer­den – Staa­ten, die nicht Wil­lens oder nicht in der Lage sind, für men­schen­wür­di­ge Auf­nah­me­be­din­gun­gen und fai­re Asyl­ver­fah­ren zu sor­gen. Folg­lich bleibt den Betrof­fe­nen nur, in ande­re EU-Staa­ten wei­ter­zu­flie­hen, die Rege­lung zu unter­lau­fen und zu ris­kie­ren, wie­der zurück­ge­scho­ben zu werden.

Neue Dimen­si­on des Scheiterns

Mitt­ler­wei­le hat das Schei­tern der Rege­lung Dimen­sio­nen ange­nom­men, die auch von den Staa­ten im Zen­trum der EU, die lan­ge von der Dub­lin-Rege­lung pro­fi­tier­ten, nicht mehr igno­riert wer­den kann. Rund 245.000 Flücht­lin­ge lan­de­ten von Janu­ar 2015 bis heu­te auf den grie­chi­schen Inseln an. Weil Schutz­su­chen­de in Grie­chen­land im Elend stran­den, bleibt ihnen nichts ande­res als die stra­pa­ziö­se und gefähr­li­che Wei­ter­flucht über Maze­do­ni­en und Ser­bi­en nach Ungarn – und von dort in ande­re EU-Staaten.

Tote Flücht­lin­ge inmit­ten der EU 

Da die Dub­lin-Ver­ord­nung die Wei­ter­flucht inner­halb der EU kri­mi­na­li­siert, erfolgt auch die Flucht inner­halb der EU zuneh­mend unter lebens­ge­fähr­li­chen Umstän­den. Die 71 toten Flücht­lin­ge, die vor Kur­zem in Öster­reich in einem LKW erstick­ten, ste­hen im Zusam­men­hang mit der Dub­lin-Rege­lung, die sich um die Schutz­su­chen­de selbst inmit­ten der EU zwingt, ihr Leben Schlep­pern anzu­ver­trau­en. Auch im Euro-Tun­nel zwi­schen Frank­reich und Eng­land kam es 2015 bereits zu zahl­rei­chen Todes­fäl­len. Mitt­ler­wei­le ster­ben daher nicht mehr nur Schutz­su­chen­de an den Außen­gren­zen der EU, selbst im Kern­land der Uni­on hat die EU-Flücht­lings­po­li­tik töd­li­che Konsequenzen.

Dra­ma­ti­sche Situa­ti­on in Ungarn

Die Wei­ter­flucht aus Ungarn ist für die Betrof­fe­nen in der Regel alter­na­tiv­los: Schutz­su­chen­den dro­hen in Ungarn Haft, Obdach­lo­sig­keit und Angrif­fe rechts­extre­mer Grup­pen. Die rechts­po­pu­lis­ti­sche, offen frem­den­feind­li­che Regie­rung Vic­tor Orb­ans lässt kei­nen Zwei­fel dar­an, dass das Land auf län­ge­re Sicht Schutz­su­chen­den kei­ne Inte­gra­ti­ons­chan­chen eröff­net. Daher stran­den Flücht­lin­ge, die es geschafft haben, den unga­ri­schen Grenz­zaun an der Gren­ze zu Ser­bi­en zu über­que­ren, der­zeit in Buda­pest und hof­fen auf eine Wei­ter­rei­se in ande­re euro­päi­sche Staaten.

Ob ihre Wei­ter­rei­se mög­lich ist, hängt davon ab, wie stark der Druck aus Deutsch­land und Öster­reich auf die unga­ri­sche Regie­rung ist. Immer wie­der dro­hen die Staa­ten im Zen­trum der EU den Rand­staa­ten mit der Wie­der­ein­füh­rung von Grenz­kon­trol­len, um die Aus­rei­se von Flücht­lin­gen zu ver­hin­dern – selbst wenn die­se Staa­ten der­zeit nicht Wil­lens und in der Lage sind, mehr Flücht­lin­ge aufzunehmen.

Wol­len alle nach Deutschland?

Flücht­lin­ge haben das ratio­na­le Inter­es­se, dort­hin zu flie­hen, wo sie Anknüp­fungs­punk­te haben – oft sind das Ver­wand­te oder Bekann­te, die bereits vor län­ge­rer Zeit in der EU leben und bei der Inte­gra­ti­on wich­ti­ge Hil­fe leis­ten kön­nen. In Deutsch­land leben bereits über 150.000 Men­schen aus Syri­en. Doch auch ande­re Flücht­lings­com­mu­ni­ties sind in Deutsch­land ver­tre­ten, bei­spiels­wei­se aus dem Irak (über 100.000) oder aus Afgha­ni­stan (85.000). Dazu kommt, dass Deutsch­land zu den wirt­schaft­lich stärks­ten Staa­ten Euro­pas gehört. Wäh­rend in Ita­li­en, Grie­chen­land oder Ungarn Flücht­lin­ge kaum Chan­cen auf einen Arbeits­platz haben, ste­hen ihre Chan­cen in Deutsch­land weit­aus besser.

Aber auch die tra­di­tio­nel­len Indus­trie- und Ein­wan­de­rungs­ge­sell­schaf­ten wie Groß­bri­tan­ni­en, Frank­reich, Bel­gi­en oder die Nie­der­lan­de sind Ziel­punk­te der Flücht­lin­ge. Die poli­ti­schen Reak­tio­nen aus die­sen Staa­ten set­zen auf Abschot­tung: Groß­bri­tan­ni­en und Frank­reich ver­su­chen mit aller Här­te die Flucht­rou­te zwi­schen Calais und dem bri­ti­schen Fest­land zu ver­sper­ren. Es ist mit dem Gedan­ken des Gemein­sa­men Euro­päi­schen Asyl­sys­tems nicht ver­ein­bar, dass sich star­ke Indus­trie­na­tio­nen mit Poli­zei und Mau­ern gegen Flücht­lin­ge wehren.

Groß­bri­tan­ni­en hat im letz­ten Jahr ledig­lich 31.000 Flücht­lin­ge (alle Zah­len: Stand 2014) auf­ge­nom­men, Frank­reich 59.000, die Nie­der­lan­de 24.000 und Bel­gi­en 14.000. Auch in Skan­di­na­vi­en schul­tert Schwe­den die Flücht­lings­auf­nah­me prak­tisch allei­ne (75.000). Nor­we­gen (12.500), Finn­land (3500) und Däne­mark (14.900) sind eben­falls in der Ver­pflich­tung, Flücht­lin­ge auf­zu­neh­men. Die­se Staa­ten haben die wirt­schaft­li­che Kraft und die Struk­tu­ren, deut­lich mehr Flücht­lin­gen die Auf­nah­me zu ermöglichen.

Die Quo­te – Neu­auf­la­ge der Zwangsverteilung

Die EU-Kom­mis­si­on hat mit ihrer EU-Migra­ti­ons­agen­da vom 13.05.2015 die Idee einer Quo­ten-Ver­tei­lung von Flücht­lin­gen in die Dis­kus­si­on ein­ge­bracht. Bereits jetzt hat die EU über den Not­fall­me­cha­nis­mus des Art. 78 Abs. 3 AEUV (Arbeits­ver­trag der Euro­päi­schen Uni­on) eine Ver­tei­lung von Flücht­lin­gen aus Grie­chen­land und Ita­li­en ange­strebt, doch die Ver­tei­lung erfolgt nur auf frei­wil­li­ger Basis. Das EU-Asyl­bü­ro EASO ist mitt­ler­wei­le im grie­chi­schen Hafen Pirä­us ange­kom­men, um dort die Regis­trie­rung der Flücht­lin­ge für die Ver­tei­lung zu über­neh­men.  Deutsch­land ist in die­ser Fra­ge vor­an­ge­gan­gen und hat sich zur Auf­nah­me von 9.000 Flücht­lin­gen bereit erklärt. Doch die­se Zah­len sind rei­ne Maku­la­tur, wenn man sich ver­ge­gen­wär­tigt, dass nach Anga­ben von UNHCR bis August 2015 auf den grie­chi­schen Inseln 245.000 in Grie­chen­land und 110.000 in Ita­li­en ange­kom­men sind.

Der EU-Kom­mis­si­ons­prä­si­dent Jean-Clau­de Jun­cker hat des­halb am Wochen­en­de bekannt gege­ben, die Zahl von 40.000 zu ver­tei­len­den Flücht­lin­gen auf 120.000 zu erhö­hen. Doch ob sich Jun­cker in die­ser Fra­ge durch­set­zen wird, ist mehr als frag­lich, denn bereits die nied­ri­ge­re Zahl auf frei­wil­li­ger Basis ist bei den ver­gan­ge­nen Ver­hand­lun­gen geschei­tert. Zudem haben Polen, die Slo­wa­kei, Ungarn und Tsche­chi­en bereits ihren Wider­stand gegen die Plä­ne verkündet.

„Hot Spots“ – Kaser­nie­rung von Flücht­lin­gen an den Außengrenzen?

Um die Ver­tei­lung von Flücht­lin­gen in der EU nach einem Quo­ten-Modell zu ermög­li­chen sol­len so genann­te Hot-Spot-Cen­ter ein­ge­rich­tet wer­den. Die­se „sol­len von der EU unter Betei­li­gung des UNHCR gemein­sam mit den betrof­fe­nen Staa­ten errich­tet und betrie­ben wer­den, damit eine ord­nungs­ge­mä­ße Prü­fung und Ent­schei­dung der Asyl­ver­fah­ren vor der Rück­füh­rung oder Wei­ter­rei­se in ande­re Mit­glieds­staa­ten sicher­ge­stellt ist“, heißt es dazu im Koali­ti­ons­be­schluss vom 6.09.2015. Wie dort fai­re Asyl­ver­fah­ren instal­liert wer­den sol­len, bleibt bis­lang jedoch unklar.

Wenn wei­ter­hin die Asyl­an­trä­ge und Regis­trie­run­gen aus­schließ­lich in Grie­chen­land, Ita­li­en oder Ungarn bear­bei­tet wer­den sol­len, droht, dass die Flücht­lin­ge in die­sen Staa­ten lan­ge in den „Hot-Spot-Cen­tern“ kaser­niert wer­den. Dazu kommt, dass ein Quo­ten-Modell zur Ver­tei­lung der Schutz­su­chen­den Wei­ter­wan­de­run­gen kaum ver­hin­dern wird. Die Quo­te wird kei­nen Flücht­ling aus Syri­en, der sei­ne Netz­wer­ke in Deutsch­land hat, davon abhal­ten, sich aus dem ihm zuge­wie­se­nen Staat erneut auf den Weg durch Euro­pa in das Land sei­ner Wahl zu machen. Die zwangs­wei­se Zustän­digs­keits­ver­tei­lung nach Quo­te droht – wie im Fall des bis­he­ri­gen Dub­lin-Sys­tems – wie­der zu mas­sen­wei­sen inner­eu­ro­päi­schen Abschie­bun­gen zu führen.

War­um ande­re EU-Staa­ten die Soli­da­ri­tät verweigern

Lan­ge gehör­te die Bun­des­re­gie­rung zu den Ver­fech­tern der struk­tu­rell unso­li­da­ri­schen Dub­lin-Rege­lung. Bei den Ver­hand­lun­gen über die Dub­lin-II-Ver­ord­nung im Jahr 2003 hat­ten die rei­chen euro­päi­schen Kern­staa­ten, ins­be­son­de­re Deutsch­land, die süd­li­chen EU-Staa­ten mit dem Ver­spre­chen ein­ge­kauft, finan­zi­el­le Mit­tel für die Flücht­lings­auf­nah­me bereit zu stel­len. Sonst hät­ten die EU-Rand­staa­ten der Dub­lin-Rege­lung kaum zugestimmt.

Längst sind die Aus­gangs­be­din­gun­gen der Dub­lin-Rege­lung von 2003 Maku­la­tur. Und da die Bun­des­re­gie­rung mitt­ler­wei­le auf­grund der Wei­ter­wan­de­rung tau­sen­der Schutz­su­chen­der aus den EU-Rand­staa­ten nach Deutsch­land das Schei­tern des Sys­tems an den hier­zu­lan­de stark gestie­ge­nen Asyl­zu­gangs­zah­len able­sen kann, tritt mitt­ler­wei­le auch Deutsch­land dafür ein, das Dub­lin-Sys­tem durch ein neu­es, „gerech­te­res“ Modell zu ersetzen.

Flücht­lings­in­ter­es­sen in den Vor­der­grund – Freie Wahl des Zufluchtsorts

PRO ASYL tritt mit der Dia­ko­nie Deutsch­land, dem Pari­tä­ti­schen Wohl­fahrts­ver­band, der Arbei­ter­wohl­fahrt, dem Jesui­ten-Flücht­lings­dienst, dem Deut­schen Anwalts­ver­ein, dem Repu­bli­ka­ni­schen Anwäl­tin­nen- und Anwäl­te­ver­ein, der Neu­en Rich­ter­ver­ei­ni­gung und der Rechts­be­ra­ter­kon­fe­renz für die freie Wahl des Ziel­staats der Flucht ein: Flücht­lin­ge sol­len die Mög­lich­keit haben ihren Asyl­an­trag im Staat ihrer Wahl zu stel­len. (Ers­tes Memo­ran­dum von 2013, Neu­auf­la­ge 2015).

Das Prin­zip der frei­en Wahl bewirkt, dass Asyl­su­chen­de dort hin­ge­hen kön­nen, wo sie die Unter­stüt­zung ihrer Fami­li­en oder Com­mu­ni­ties erhal­ten. Damit wür­den die Inter­es­sen der Asyl­su­chen­den berück­sich­tigt. Dies führt dazu, dass sie sich von Beginn an bes­ser inte­grie­ren und zurecht­fin­den kön­nen. Auch eine Stu­die der Ber­tels­mann-Stif­tung zeigt, dass die­ses Sys­tem inte­gra­ti­ons­po­li­tisch sinn­voll ist. Selbst ein For­schungs­be­richt des Bun­des­amts für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) zeigt, dass die Netz­wer­ke von Ange­hö­ri­gen und Freun­den für Flücht­lin­ge ent­schei­dend bei ihrer Ziel­staats­su­che sind. Dies ist im bis­he­ri­gen Dub­lin-Sys­tem nicht vor­ge­se­hen. Außer­dem kön­nen Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen an Flücht­lin­gen ver­mie­den wer­den, wenn die­se nicht län­ger zum Auf­ent­halt in Län­dern gezwun­gen wer­den, die weder ein ordent­li­ches Asyl­sys­tem noch ein Min­dest­maß an men­schen­wür­di­ger Behand­lung für sie bereithalten.

Aber auch prag­ma­ti­sche Aspek­te spre­chen für ein sol­ches Kon­zept: Wenn Asyl­su­chen­de nicht zwangs­wei­se in EU-Staa­ten abge­scho­ben wer­den kön­nen, wird ver­hin­dert, dass sie von einem EU-Land ins nächs­te wan­dern. Die soge­nann­te Sekun­där­wan­de­rung inner­halb der EU wird ver­mie­den. Die der­zeit dis­ku­tier­ten Quo­ten und Ver­tei­lungs­schlüs­sel las­sen wei­ter­hin die Inter­es­sen der Flücht­lin­ge außer Acht und hät­ten Zwangs­ver­tei­lun­gen zur Fol­ge. Durch das Modell der frei­en Wahl des Zufluchts­orts kön­nen Kos­ten für die erheb­lich büro­kra­ti­schen Ver­fah­ren zur Über­stel­lung in ande­re EU-Staa­ten redu­ziert werden.

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