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Das Konzept der Bundesregierung zur Integration von Asylsuchenden: Bis zu sechs Monate im Erstaufnahmelager - nebst anderer Abschreckungs- und Ausgrenzungsmaßnahmen. Das Bild zeigt die Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete Leipzig Dölitz. Foto: flickr / Caruso Pinguin

Die Bundesregierung hat mit dem “Asylbeschleunigungsgesetzes” in Wahrheit ein Gesetz zur Ausgrenzung und Abschreckung von Schutzsuchenden vorgelegt. Zur Lösung der gegenwärtigen Probleme bei der Bearbeitung von Asylanträgen und der Flüchtlingsunterbringung trägt es nichts bei – im Gegenteil. Was es stattdessen braucht, sind folgende elf Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen.

Beim mor­gi­gen Bund-Län­der-Gip­fel soll der Geset­zes­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung mit dem Titel “Asyl­be­schleu­ni­gungs­ge­setz” mit den Län­dern abge­stimmt wer­den. Der Titel des Geset­zes und die Eile, mit der es durch Bun­des­tag und Bun­des­rat getrie­ben wer­den soll, sug­ge­rie­ren, das Gesetz tra­ge zur Bewäl­ti­gung aku­ter Her­aus­for­de­run­gen bei – doch das tut es nicht.

“Asyl­be­schleu­ni­gungs­ge­setz” bringt mehr Pro­ble­me statt weniger!

Statt den Man­gel an Unter­künf­ten in den Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen zu behe­ben wür­de das Gesetz die Unter­kunfts­knapp­heit ver­schär­fen. Wenn Schutz­su­chen­de in der Regel künf­tig erst nach sechs Mona­ten ein Anrecht dar­auf haben sol­len, aus die­sen aus­zu­zie­hen, wird das Pro­blem der Unter­brin­gung immer größer.

Die Dau­er der Asyl­ver­fah­ren wird nicht ver­kürzt. Statt sofort einen Asyl­an­trag stel­len zu kön­nen sol­len Asyl­su­chen­de qua Gesetz künf­tig erst mit einer „Beschei­ni­gung über die Mel­dung als Asyl­su­chen­der“ (BÜMA) abge­speist wer­den, die Flücht­lin­ge mona­te­lang in der War­te­schlei­fe ver­har­ren lässt. Die Fol­ge sind mehr Büro­kra­tie und wahr­schein­lich noch län­ge­re Wartezeiten.

Die Ein­stu­fung wei­te­rer West­bal­kan-Staa­ten als „sicher“ ist unsin­nig und nicht zu recht­fer­ti­gen. Die Her­kunfts­län­der Koso­vo, Alba­ni­en und Mon­te­ne­gro spie­len in der aktu­el­len Sta­tis­tik eine mar­gi­na­le Rol­le. Statt des­sen kom­men die meis­te Flücht­lin­ge aus Kriegs- und Kri­sen­ge­bie­ten. Die­se Men­schen wer­den hier blei­ben. Die geplan­te Ein­stu­fung wei­te­rer West­bal­kan­staa­ten als ”sicher” lenkt davon ab, dass die Bun­des­re­gie­rung kein Kon­zept zur Inte­gra­ti­on der Flücht­lin­ge hat. Ihre Fol­ge ist eine wei­te­re Aus­höh­lung des Asyl­rechts 

Was muss statt­des­sen getan werden?

PRO ASYL legt heu­te ein umfas­sen­des Grund­satz­pa­pier zur Auf­nah­me und Inte­gra­ti­on von Flücht­lin­gen vor. Statt Aus­gren­zung, Dis­kri­mi­nie­rung und Abschre­ckungs­in­stru­men­ten bedarf es guter Auf­nah­me­struk­tu­ren und Inte­gra­ti­ons­per­spek­ti­ven für Flücht­lin­ge. PRO ASYL erhebt fol­gen­de For­de­run­gen an den Bund-Län­der-Gip­fel, die im Grund­satz­pa­pier aus­ge­führt werden:

1. Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung des Asyl­ver­fah­rens! Die büro­kra­ti­sche Tren­nung in Asy­l­er­su­chen und Asyl­an­trag muss auf­ge­ho­ben wer­den. Wird nach der Ein­rei­se ein Asyl­wunsch geäu­ßert, muss dies umge­hend als Asyl­an­trag gewer­tet und regis­triert wer­den. Damit wird das Asyl­ver­fah­ren eröff­net. Die Beschei­ni­gung über die Mel­dung als Asyl­su­chen­der (BÜMA) ent­fällt. Das BAMF hat umge­hend eine Anhö­rung durch­zu­füh­ren. Die Ent­schei­dung muss umge­hend durch die Per­son, die die Anhö­rung durch­ge­führt hat, erfolgen.

2. Prü­fung kol­lek­ti­ver Ver­fol­gung im schrift­li­chen Ver­fah­ren! Es muss aner­kannt wer­den, dass in sehr viel mehr Län­dern als Syri­en eine Grup­pen­ver­fol­gung vor­liegt. Die Aner­ken­nung einer kol­lek­ti­ven Ver­fol­gung beschleu­nigt das Asyl­ver­fah­ren, wenn etwa das BAMF im schrift­li­chen Ver­fah­ren ent­schei­det. Auch für Flücht­lin­ge aus Soma­lia, Eri­trea und ande­re Per­so­nen­grup­pen soll­te ein schrift­li­ches Ver­fah­ren ange­wandt werden.

3. Alt­fall­re­ge­lung zur Ent­las­tung des Bun­des­amts! Zur Ent­las­tung des BAMF wird eine Alt­fall­re­ge­lung erlas­sen mit einer Auf­ent­halts­er­laub­nis für Flücht­lin­ge, über deren Asyl­an­trag seit einem Jahr nicht ent­schie­den wur­de. Sie erhal­ten alle Rech­te, die aner­kann­te Flücht­lin­ge auch haben.

4. Abschaf­fung der Wider­rufs­ver­fah­ren! Die gesetz­li­che Ver­pflich­tung nach drei Jah­ren regel­mä­ßig einen Wider­ruf einer Aner­ken­nung zu prü­fen, muss entfallen.

5. Zwangs­un­ter­brin­gung in Gemein­schafts­un­ter­künf­ten abschaf­fen! Die gesetz­lich fest­ge­schrie­be­ne Unter­brin­gung in Gemein­schafts­un­ter­künf­ten muss abge­schafft wer­den. Wer bei Fami­li­en oder Freun­den unter­kom­men kann, muss die Mög­lich­keit dazu haben. Glei­ches gilt, wenn eine Pri­vat­woh­nung gefun­den wird. Dies darf nicht durch die Zuwei­sung an ein bestimm­tes Bun­des­land ver­hin­dert werden.

6. Bezahl­ba­ren Wohn­raum schaf­fen! Der jah­re­lan­ge Rück­bau des sozia­len Woh­nungs­baus hat fata­le Fol­gen – für Flücht­lin­ge, aber auch gene­rell für alle Men­schen mit gerin­gem Ein­kom­men. Der sozia­le Woh­nungs­bau muss jetzt drin­gend durch den Bund aus­ge­baut werden!

7. Inte­gra­ti­on durch Sprach­kur­se und Bildung! 

Schutz­su­chen­de müs­sen sofort Zugang zu Sprach­kur­sen und zu Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men erhal­ten – ohne  eine Ein­tei­lung in Flücht­lin­ge mit „guter“ und „schlech­ter“ Blei­be­per­spek­ti­ve ab. Die­se Ein­tei­lung kann nicht vor einem Asyl­ver­fah­ren statt­fin­den und eine Ori­en­tie­rung an Aner­ken­nungs­quo­ten ist mit dem Gedan­ken des indi­vi­du­el­len Ver­fah­rens unvereinbar!

8. Gleich­be­rech­tig­ter Zugang von Flücht­lin­gen zum Arbeits­markt! Flücht­lin­ge haben auf­grund von Arbeits­ver­bo­ten, auf­grund des so genann­ten Vor­rang­prin­zips und wei­te­rer büro­kra­ti­scher Hür­den und Restrik­tio­nen über einen lan­gen Zeit­raum kei­nen oder einen ein­ge­schränk­ten Zugang zum Arbeits­markt. Die­se Inte­gra­ti­ons­hemm­nis­se müs­sen abge­schafft wer­den, damit sich Flücht­lin­ge schnell ein selbst­be­stimm­tes und eigen­ver­ant­wort­li­ches Leben auf­bau­en können!

9. Inves­ti­tio­nen in das Bil­dungs- und Ausbildungssystem! 

Zur Inte­gra­ti­on von Flücht­lin­gen braucht es drin­gend mas­si­ve Inves­ti­tio­nen in das Bil­dungs- und Aus­bil­dungs­sys­tem und den Abbau büro­kra­ti­scher Hür­den. Arbeit und Bil­dung sind die Schlüs­sel­be­rei­che zur Integration.

10. Ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment fördern!

Bun­des­weit enga­gie­ren sich Tau­sen­de Men­schen ehren­amt­lich für Flücht­lin­ge, und es wer­den immer mehr. Damit das ehren­amt­li­che Enga­ge­ment Früch­te trägt braucht es haupt­amt­li­che Unter­stüt­zung, Koor­di­na­ti­on und Qualifizierung.

11. EU-wei­te Frei­zü­gig­keit für Schutz­be­rech­tig­te – Dublin-III-abschaffen!

Flücht­lin­ge haben das legi­ti­me Inter­es­se, sich dort nie­der­zu­las­sen, wo sie auf­grund von sozia­len Anknüp­fungs­punk­ten und sozio-öko­no­mi­schen Bedin­gun­gen die bes­ten Inte­gra­ti­ons­chan­cen haben. Flücht­lin­ge von der EU-wei­ten Frei­zü­gig­keit aus­zu­schlie­ßen, ist für die Betrof­fe­nen fatal sowie für die EU und ihre Mit­glied­staa­ten – die Außer­kraft­set­zung des Schen­ge­ner Abkom­mens durch die Grenz­kon­trol­len inner­halb der EU führt dies dras­tisch vor Augen. Men­schen, die in einem EU-Staat als inter­na­tio­nal schutz­be­rech­tigt aner­kannt sind, müs­sen in der EU Frei­zü­gig­keit genie­ßen dür­fen.  Die Dub­lin-III-Ver­ord­nung muss abge­schafft wer­den: Schutz­su­chen­de sol­len in dem Land, das sie auf­su­chen möch­ten, ihr Asyl­ver­fah­ren durchlaufen.

»>Grund­satz­pa­pier zur Auf­nah­me und Inte­gra­ti­on von Flücht­lin­gen (PDF)

Papier von CDU/CSU: Rechts­wid­rig, repres­siv, inte­gra­ti­ons­ver­hin­dernd (02.11.15)

Refu­gees Wel­co­me – Tau­sen­de Ver­an­stal­tun­gen zur Inter­kul­tu­rel­len Woche (01.10.15)

Mas­sen­un­ter­künf­te leis­ten Gewalt­aus­brü­chen Vor­schub (28.09.15)

Bund-Län­der-Gip­fel: CDU/CSU, SPD und Grü­ne eini­gen sich auf mas­si­ve Asyl­rechts­ver­schär­fung (25.09.15)

Asyl­rechts­ver­schär­fung: Gesetz­ent­wurf bleibt ver­fas­sungs­wid­rig (22.09.15)

Neu­er Gesetz­ent­wurf: Abschot­tung, Abschre­ckung und Obdach­lo­sig­keit  (17.09.15)

War­um die Ein­stu­fung wei­te­rer „siche­rer Her­kunfts­län­der“ eine Schein­maß­nah­me ist (11.09.15)

Geh­ver­su­che eines Unto­ten: Hin­ter­grün­de zur Kri­se des Dub­lin-Sys­tems (08.09.15)

Unter­brin­gung für Flücht­lin­ge: Sozia­len Woh­nungs­bau wie­der­be­le­ben (08.09.15)

Abwehr statt Auf­nah­me: Gro­ße Koali­ti­on beschließt Maß­nah­men­pa­ket gegen Flücht­lin­ge (07.09.15)