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Was jetzt getan werden muss
Die Bundesregierung hat mit dem “Asylbeschleunigungsgesetzes” in Wahrheit ein Gesetz zur Ausgrenzung und Abschreckung von Schutzsuchenden vorgelegt. Zur Lösung der gegenwärtigen Probleme bei der Bearbeitung von Asylanträgen und der Flüchtlingsunterbringung trägt es nichts bei – im Gegenteil. Was es stattdessen braucht, sind folgende elf Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen.
Beim morgigen Bund-Länder-Gipfel soll der Gesetzesentwurf der Bundesregierung mit dem Titel “Asylbeschleunigungsgesetz” mit den Ländern abgestimmt werden. Der Titel des Gesetzes und die Eile, mit der es durch Bundestag und Bundesrat getrieben werden soll, suggerieren, das Gesetz trage zur Bewältigung akuter Herausforderungen bei – doch das tut es nicht.
“Asylbeschleunigungsgesetz” bringt mehr Probleme statt weniger!
Statt den Mangel an Unterkünften in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu beheben würde das Gesetz die Unterkunftsknappheit verschärfen. Wenn Schutzsuchende in der Regel künftig erst nach sechs Monaten ein Anrecht darauf haben sollen, aus diesen auszuziehen, wird das Problem der Unterbringung immer größer.
Die Dauer der Asylverfahren wird nicht verkürzt. Statt sofort einen Asylantrag stellen zu können sollen Asylsuchende qua Gesetz künftig erst mit einer „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ (BÜMA) abgespeist werden, die Flüchtlinge monatelang in der Warteschleife verharren lässt. Die Folge sind mehr Bürokratie und wahrscheinlich noch längere Wartezeiten.
Die Einstufung weiterer Westbalkan-Staaten als „sicher“ ist unsinnig und nicht zu rechtfertigen. Die Herkunftsländer Kosovo, Albanien und Montenegro spielen in der aktuellen Statistik eine marginale Rolle. Statt dessen kommen die meiste Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten. Diese Menschen werden hier bleiben. Die geplante Einstufung weiterer Westbalkanstaaten als ”sicher” lenkt davon ab, dass die Bundesregierung kein Konzept zur Integration der Flüchtlinge hat. Ihre Folge ist eine weitere Aushöhlung des Asylrechts
Was muss stattdessen getan werden?
PRO ASYL legt heute ein umfassendes Grundsatzpapier zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen vor. Statt Ausgrenzung, Diskriminierung und Abschreckungsinstrumenten bedarf es guter Aufnahmestrukturen und Integrationsperspektiven für Flüchtlinge. PRO ASYL erhebt folgende Forderungen an den Bund-Länder-Gipfel, die im Grundsatzpapier ausgeführt werden:
1. Entbürokratisierung des Asylverfahrens! Die bürokratische Trennung in Asylersuchen und Asylantrag muss aufgehoben werden. Wird nach der Einreise ein Asylwunsch geäußert, muss dies umgehend als Asylantrag gewertet und registriert werden. Damit wird das Asylverfahren eröffnet. Die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA) entfällt. Das BAMF hat umgehend eine Anhörung durchzuführen. Die Entscheidung muss umgehend durch die Person, die die Anhörung durchgeführt hat, erfolgen.
2. Prüfung kollektiver Verfolgung im schriftlichen Verfahren! Es muss anerkannt werden, dass in sehr viel mehr Ländern als Syrien eine Gruppenverfolgung vorliegt. Die Anerkennung einer kollektiven Verfolgung beschleunigt das Asylverfahren, wenn etwa das BAMF im schriftlichen Verfahren entscheidet. Auch für Flüchtlinge aus Somalia, Eritrea und andere Personengruppen sollte ein schriftliches Verfahren angewandt werden.
3. Altfallregelung zur Entlastung des Bundesamts! Zur Entlastung des BAMF wird eine Altfallregelung erlassen mit einer Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge, über deren Asylantrag seit einem Jahr nicht entschieden wurde. Sie erhalten alle Rechte, die anerkannte Flüchtlinge auch haben.
4. Abschaffung der Widerrufsverfahren! Die gesetzliche Verpflichtung nach drei Jahren regelmäßig einen Widerruf einer Anerkennung zu prüfen, muss entfallen.
5. Zwangsunterbringung in Gemeinschaftsunterkünften abschaffen! Die gesetzlich festgeschriebene Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften muss abgeschafft werden. Wer bei Familien oder Freunden unterkommen kann, muss die Möglichkeit dazu haben. Gleiches gilt, wenn eine Privatwohnung gefunden wird. Dies darf nicht durch die Zuweisung an ein bestimmtes Bundesland verhindert werden.
6. Bezahlbaren Wohnraum schaffen! Der jahrelange Rückbau des sozialen Wohnungsbaus hat fatale Folgen – für Flüchtlinge, aber auch generell für alle Menschen mit geringem Einkommen. Der soziale Wohnungsbau muss jetzt dringend durch den Bund ausgebaut werden!
7. Integration durch Sprachkurse und Bildung!
Schutzsuchende müssen sofort Zugang zu Sprachkursen und zu Qualifizierungsmaßnahmen erhalten – ohne eine Einteilung in Flüchtlinge mit „guter“ und „schlechter“ Bleibeperspektive ab. Diese Einteilung kann nicht vor einem Asylverfahren stattfinden und eine Orientierung an Anerkennungsquoten ist mit dem Gedanken des individuellen Verfahrens unvereinbar!
8. Gleichberechtigter Zugang von Flüchtlingen zum Arbeitsmarkt! Flüchtlinge haben aufgrund von Arbeitsverboten, aufgrund des so genannten Vorrangprinzips und weiterer bürokratischer Hürden und Restriktionen über einen langen Zeitraum keinen oder einen eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Diese Integrationshemmnisse müssen abgeschafft werden, damit sich Flüchtlinge schnell ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben aufbauen können!
9. Investitionen in das Bildungs- und Ausbildungssystem!
Zur Integration von Flüchtlingen braucht es dringend massive Investitionen in das Bildungs- und Ausbildungssystem und den Abbau bürokratischer Hürden. Arbeit und Bildung sind die Schlüsselbereiche zur Integration.
10. Ehrenamtliches Engagement fördern!
Bundesweit engagieren sich Tausende Menschen ehrenamtlich für Flüchtlinge, und es werden immer mehr. Damit das ehrenamtliche Engagement Früchte trägt braucht es hauptamtliche Unterstützung, Koordination und Qualifizierung.
11. EU-weite Freizügigkeit für Schutzberechtigte – Dublin-III-abschaffen!
Flüchtlinge haben das legitime Interesse, sich dort niederzulassen, wo sie aufgrund von sozialen Anknüpfungspunkten und sozio-ökonomischen Bedingungen die besten Integrationschancen haben. Flüchtlinge von der EU-weiten Freizügigkeit auszuschließen, ist für die Betroffenen fatal sowie für die EU und ihre Mitgliedstaaten – die Außerkraftsetzung des Schengener Abkommens durch die Grenzkontrollen innerhalb der EU führt dies drastisch vor Augen. Menschen, die in einem EU-Staat als international schutzberechtigt anerkannt sind, müssen in der EU Freizügigkeit genießen dürfen. Die Dublin-III-Verordnung muss abgeschafft werden: Schutzsuchende sollen in dem Land, das sie aufsuchen möchten, ihr Asylverfahren durchlaufen.
»>Grundsatzpapier zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen (PDF)
Papier von CDU/CSU: Rechtswidrig, repressiv, integrationsverhindernd (02.11.15)
Refugees Welcome – Tausende Veranstaltungen zur Interkulturellen Woche (01.10.15)
Massenunterkünfte leisten Gewaltausbrüchen Vorschub (28.09.15)
Bund-Länder-Gipfel: CDU/CSU, SPD und Grüne einigen sich auf massive Asylrechtsverschärfung (25.09.15)
Asylrechtsverschärfung: Gesetzentwurf bleibt verfassungswidrig (22.09.15)
Neuer Gesetzentwurf: Abschottung, Abschreckung und Obdachlosigkeit (17.09.15)
Warum die Einstufung weiterer „sicherer Herkunftsländer“ eine Scheinmaßnahme ist (11.09.15)
Gehversuche eines Untoten: Hintergründe zur Krise des Dublin-Systems (08.09.15)
Unterbringung für Flüchtlinge: Sozialen Wohnungsbau wiederbeleben (08.09.15)
Abwehr statt Aufnahme: Große Koalition beschließt Maßnahmenpaket gegen Flüchtlinge (07.09.15)