Korrektur zur Presseerklärung vom 2. August 2011: Proteste verhindern Abschiebung eines somalischen Flüchtlings nach Malta.
Die Bundespolizeidirektion München legt Wert auf die Feststellung, dass es nicht zutrifft, dass die Bundespolizei per Durchsage nach zusätzlichen Plätzen für ihre Begleitmannschaft gesucht habe. Ein solches Verhalten gehöre auch nicht zu den Vorgehensweisen der Bundespolizei. Mit der Durchsage im Terminal, mit der potentiellen Passagieren des Air Malta-Fluges ein Geldbetrag angeboten worden sei, wenn sie
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