23.09.2011

Trotz meh­re­rer Blei­be­rechts­be­schlüs­se der Bun­des­län­der und des Deut­schen Bun­des­ta­ges leben noch immer 75.000 Men­schen in Deutsch­land, die auch nach sechs Jah­ren in Deutsch­land noch kei­ne gesi­cher­te Auf­ent­halts­per­spek­ti­ve haben. Grün­de sind die sehr har­ten Aus­schluss­kri­te­ri­en, weit in der Ver­gan­gen­heit lie­gen­de Stich­ta­ge und über­zo­ge­ne Anfor­de­run­gen an die eigen­stän­di­ge Siche­rung des Lebensunterhalts.

Bera­tungs­stel­len, Flücht­lings­rä­te und Initia­ti­ven erle­ben immer wie­der, wie die aktu­el­le Gesetz­ge­bung zu sehr belas­ten­den Situa­tio­nen für die Men­schen führt. Die­se Bei­spie­le ver­deut­li­chen dies:

  • Ein heu­te 26-jäh­ri­ger und seit neun Jah­ren in Deutsch­land leben­der Außen­han­dels­kauf­mann erhält kein Blei­be­recht, da sei­ne Fami­lie weni­ge Wochen nach dem Stich­tag der ers­ten Blei­be­rechts­re­ge­lung ein­reis­te. Für die seit dem 1.07.2011 gel­ten­de neue Blei­be­rechts­re­ge­lung für Jugend­li­che ist er mit 26 zu alt. 
  • Heu­te zehn­jäh­ri­ge Zwil­lin­ge sind zu jung für ein Blei­be­recht, obwohl sie in Deutsch­land gebo­ren und auf­ge­wach­sen sind. Die Fami­lie muss noch fünf Jah­re war­ten, bis sie die Chan­ce auf eine siche­re Lebens­per­spek­ti­ve hat. Bis dahin droht den Zwil­lin­gen und ihrer Fami­lie die Abschiebung.
  • Ein Arbei­ter mit einem Net­to­ver­dienst von 1.050 Euro ist zu arm für ein Blei­be­recht für die gan­ze Fami­lie, da sein Lohn nicht für eine voll­stän­di­ge eige­ne Lebens­un­ter­halts­si­che­rung der Fami­lie ausreicht.
  • Alte und kran­ke Men­schen sind eben­falls von einem Blei­be­recht aus­ge­schlos­sen, da sie in der Regel ihren Lebens­un­ter­halt nicht aus eige­ner Kraft sichern können. 

Pro Asyl, der Deut­sche Cari­tas­ver­band und das Dia­ko­ni­sche Werk der EKD haben eine gemein­sa­me Bro­schü­re her­aus­ge­ge­ben, in der die Defi­zi­te der bis­he­ri­gen Blei­be­rechts­re­ge­lun­gen klar benannt wer­den. Schon seit Jah­ren for­dern alle drei Ver­bän­de eine neue, wirk­sa­me und dau­er­haf­te Bleiberechtsregelung.

Pro Asyl, Cari­tas und Dia­ko­nie  rufen aus Anlass der am Sonn­tag begin­nen­den Inter­kul­tu­rel­len Woche dazu auf, aktiv zu wer­den. In einer Viel­zahl von Ver­an­stal­tun­gen und Got­tes­diens­ten wird bun­des­weit das Schick­sal von Gedul­de­ten the­ma­ti­siert. Einen Schwer­punkt bil­det der von den Kir­chen ver­an­stal­te­te bun­des­wei­te Tag des Flücht­lings am 30. Sep­tem­ber in Braun­schweig. Im Rah­men der der Inter­kul­tu­rel­len Woche fin­den in rund 400 Gemein­den meh­re­re tau­send Ver­an­stal­tun­gen statt. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen hier­zu fin­den Sie unter www.interkulturellewoche.de.

Infor­ma­tio­nen zum The­ma Blei­be­recht erhal­ten Sie auch unter www.aktion-bleiberecht.de

Die Bro­schü­re von Cari­tas, Dia­ko­nie und PRO ASYL zum The­ma Blei­be­recht fin­den Sie hier [pdf, 1,2 MB]

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