Landgericht Frankfurt bestätigt Freispruch für den Abschiebearzt Heinrich W.:
Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht nicht hundertprozentige Ursache des Suizids PRO ASYL: Die Frage nach der politischen Verantwortung stellt sich dennoch Das Landgericht Frankfurt am Main hat heute die Berufung gegen den Freispruch im Fall des Facharztes für Psychiatrie Heinrich W. abgewiesen. W. hatte seine ärztlichen Sorgfaltspflichten – so nun auch das Landgericht – massiv verletzt,
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