22.07.2015
Image
Seehofers Lieblingsprojekte - die Autobahnmaut für Ausländer und das Betreuungsgeld - wurden höchstrichterlich gekippt. Jetzt versucht die CSU sich mit Maßnahmen gegen Asylsuchende zu profilieren. Auch hier steht die CSU jenseits von Grundgesetz und europäischem Recht. Foto: flickr / Michael Panse

Die bayerische Staatsregierung will künftig eigene Aufnahmezentren in Grenznähe einrichten. Über Asylanträge von Flüchtlingen aus den Balkanstaaten soll dort in Kürze entschieden werden. De facto würden die Zentren so zu Abschiebelagern. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer will zudem nicht ausschließen, dass Flüchtlinge dort in Zelten untergebracht werden.

Die Plä­ne der baye­ri­schen Staats­re­gie­rung sehen vor, dass noch bevor im Asyl­ver­fah­ren ent­schie­den wird, eine Vor­ab­ent­schei­dung dar­über getrof­fen wer­den soll, wer Schutz­be­darf hat und wer ohne Blei­be­rechts­per­spek­ti­ve ist. Die baye­ri­sche Staats­re­gie­rung zeigt damit, dass ihr am indi­vi­du­el­len Asyl­ver­fah­ren gar nichts, aber an Stim­mungs­ma­che sehr viel liegt.

Son­der­la­ger in Grenz­nä­he stem­peln die Unter­ge­brach­ten ab. Haupt­ziel der Lager ist die­se Stig­ma­ti­sie­rung, denn die Fra­ge, wie schnell über Asyl­an­trä­ge von Men­schen aus den Bal­kan­staa­ten ent­schie­den wer­den kann, hängt im Wesent­li­chen von den Kapa­zi­tä­ten des Bun­des­am­tes für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge ab. See­ho­fers For­de­rung, man wol­le schon in Tagen Klar­heit haben, ist in der nächs­ten Zeit uner­füll­bar – es sei denn, man ver­zich­te auch noch auf den Rest des für die Bal­kan­staa­ten jetzt bereits sum­ma­ri­schen und defi­zi­tä­ren Asylverfahrens.

Die Rhe­to­rik von Horst See­ho­fer und sei­ner Par­tei unter­schei­det sich kaum noch vom rechts­po­pu­lis­ti­schen Furor. Bay­erns Pla­nun­gen für Abschie­be­la­ger spre­chen Ras­sis­ten aus der See­le, die schon von „Auf­fang­la­gern für den Abschaum“ spre­chen, wie ein Bür­ger von Frei­tal am 6. Juli 2015 im ZDF.

Flucht­grün­de wer­den aus poli­ti­schen Grün­den ignoriert

Dar­aus, dass Asyl­su­chen­de aus den West­bal­kan­staa­ten nur zu einem sehr klei­nen Pro­zent­satz aner­kannt wer­den, auf einen „mas­sen­haf­ten Asyl­miss­brauch“ zu schlie­ßen, ist nicht nur gefähr­lich, son­dern auch falsch. Auch aus den West­bal­kan­staa­ten kom­men Men­schen, die gute Grün­de haben, ihr Her­kunfts­land zu ver­las­sen – ihre Flucht­grün­de wer­den jedoch nicht anerkannt.

In ande­ren euro­päi­schen Län­dern lagen die Schutz­quo­ten für Asyl­su­chen­de z.B. aus dem Koso­vo bei um die 40 Pro­zent (Schweiz, Finn­land) und bei Antrag­stel­lern aus Ser­bi­en bei 37 Pro­zent (Schweiz), im Fall von bos­ni­schen Antrag­stel­lern bei ca. 20 Pro­zent (Frank­reich und Bel­gi­en) und bezüg­lich alba­ni­scher Asyl­su­chen­der bei 18  Pro­zent (Groß­bri­tan­ni­en).

Wenn etwa Roma kei­nen Zugang zu sau­be­rem Trink­was­ser, zu Bil­dung, zu medi­zi­ni­scher Ver­sor­gung haben, ihre Sied­lun­gen zwangs­ge­räumt wer­den und dies alles im Zusam­men­wir­ken mas­si­ve Fol­gen hat, dann kann dies kumu­la­ti­ve Ver­fol­gung im Sin­ne des Asyl­rechts dar­stel­len. Trotz­dem wer­den Asyl­an­trä­ge rigo­ros abge­lehnt. Die­se Ableh­nungs­po­li­tik den Opfern von Dis­kri­mi­nie­rung und sozia­lem Elend vor­zu­wer­fen, ist zynisch. So wird mit der ras­sis­ti­schen Stig­ma­ti­sie­rung gan­zer Flücht­lings­grup­pen der Nähr­bo­den für Het­ze und Angrif­fe geschaffen.

CSU beschließt ver­fas­sungs- und euro­pa­rechts­wid­ri­ge Maßnahmen

Die sons­ti­gen Maß­nah­men, die die Baye­ri­sche Lan­des­re­gie­rung beschlos­sen hat, lie­gen teil­wei­se gar nicht in ihrer Kom­pe­tenz. Zum ande­ren sind sie teil­wei­se offen ver­fas­sungs- und euro­pa­rechts­wid­rig. So ist die Durch­füh­rung des Asyl­ver­fah­rens vor dem Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge Sache des Bun­des und nicht die eines ein­zel­nen Bundeslandes.

Gar nicht in der Kom­pe­tenz einer Lan­des­re­gie­rung fällt die Fra­ge, wie schnell Gerich­te über asyl­recht­li­che Kla­gen zu ent­schei­den haben. Dies ist bun­des­ge­setz­lich gere­gelt und im Zwei­fel eine Fra­ge der rich­ter­li­chen Unabhängigkeit.

Ver­fas­sungs­wid­rig und euro­pa­rechts­wid­rig ist die For­de­rung, Leis­tungs­kür­zun­gen nach § 1a Asyl­bLG für Per­so­nen aus siche­ren Her­kunfts­län­dern aus­zu­wei­ten. Das BVerfG hat in sei­ner Grund­satz­ent­schei­dung zum Asyl­bLG 2012 fest­ge­stellt, dass die Men­schen­wür­de, aus der das Grund­recht auf ein Exis­tenz­mi­ni­mum her­ge­lei­tet wird, nicht migra­ti­ons­po­li­tisch rela­ti­viert wer­den darf. Im Klar­text: Sozi­al­kür­zun­gen zur Abschre­ckung von uner­wünsch­ten Migran­tIn­nen oder Flücht­lin­gen sind mit dem Grund­ge­setz nicht ver­ein­bar. Die­ses Ansin­nen der Baye­ri­schen Lan­des­re­gie­rung ist außer­dem mit der EU-Auf­nah­me­richt­li­nie nicht ver­ein­bar, die gera­de kei­ne Leis­tungs­ein­schrän­kun­gen aus migra­ti­ons­po­li­ti­schen Erwä­gun­gen vor­sieht (Art. 17).

Auch die Arbeits­ver­bo­te, die Bay­ern vor­schlägt, sind mit EU-Recht nicht ver­ein­bar. Nach der Auf­nah­me­richt­li­nie besteht ein Recht auf Zugang zum Arbeits­markt nach 9 Mona­ten Auf­ent­halt. Die For­de­rung Bay­erns, Beschäf­ti­gungs­er­laub­nis­se für Per­so­nen, die aus siche­ren Her­kunfts­län­dern kom­men, zu ver­sa­gen, ist damit nicht ver­ein­bar. Außer­dem ver­bie­tet das euro­päi­sche Recht Arbeits­ver­bo­te aus rein migra­ti­ons­po­li­ti­schen Erwä­gun­gen. Schon jetzt ist die baye­ri­sche Pra­xis der Arbeits­ver­bo­te gegen­über Asyl­su­chen­den aus den West­bal­kan­staa­ten rechts­wid­rig. Die Lis­te baye­ri­scher Grau­sam­kei­ten ist in wei­ten Tei­len recht­lich unzulässig.

PRO ASYL for­dert die Baye­ri­sche Lan­des­re­gie­rung auf, auf den Boden des Grund­ge­set­zes und des euro­päi­schen Asyl­rechts zurückzukehren.

Fak­ten­check: See­ho­fers Mär vom „mas­sen­haf­ten Asyl­miss­brauch“ (26.06.15)

Inte­gra­ti­on für die einen, Mas­sen­ab­fer­ti­gung für die ande­ren (23.06.15)

Bay­ern setzt mit Arbeits­ver­bo­ten auf eine neue Abschre­ckungs­po­li­tik (28.05.15)

Im „siche­ren Her­kunfts­land“ Maze­do­ni­en droht ein Bür­ger­krieg (22.05.15)

Sind Koso­vo und Alba­ni­en wirk­lich „siche­re Her­kunfts­län­der“? (27.04.15)

Flucht aus dem Koso­vo: Armut, Dis­kri­mi­nie­rung, Per­spek­tiv­lo­sig­keit (03.03.15)

Was steckt hin­ter der CSU For­de­run­gen nach schnel­le­ren Abschie­bun­gen? (06.01.15)

„Siche­re Her­kunftstaa­ten“: Deal auf Kos­ten der Roma-Flücht­lin­ge im Kabi­nett beschlos­sen (30.10.14)

Wie die Bun­des­re­gie­rung Roma von fai­ren Asyl­ver­fah­ren aus­schlie­ßen will (06.03.14)

Ser­bi­en – kein siche­rer Her­kunfts­staat von Asyl­su­chen­den (09.04.13)

Wie die EU Bei­tritts­kan­di­da­ten zur Men­schen­rechts­ver­let­zung drängt (23.11.11)