28.05.2015
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Die bayerische Wirtschaft boomt. Auch Flüchtlinge haben oft Jobs gefunden. Vielen von ihnen droht nun jedoch der Verlust der Arbeitsplatzes, da das bayerische Innenministerium durch Arbeitsverbote abschrecken möchte. Foto: flickr / Sergiu Bacioiu

Viele Flüchtlinge haben in Bayern Jobs gefunden. Nun droht der Jobverlust, denn das Innenministerium verbietet ab sofort bestimmten Flüchtlingsgruppen das Arbeiten. Geht es nach der CSU soll der Bund dem Beispiel folgen und auf Abschreckung statt Integration setzen. Dagegen gibt es Widerstand.

Der jun­ge Sene­ga­le­se Bou­ba­car schmeißt den Laden im Fischerst­überl. Er bedient und sorgt auch für die Musik­aus­wahl in der klei­nen Gast­wirt­schaft der Stadt im Vor­al­pen­land. Geht es nach dem Wil­len des Baye­ri­schen Innen­mi­nis­te­ri­ums, ist damit jetzt Schluss. Bei der letz­ten Ver­län­ge­rung sei­ner Auf­ent­halts­ge­stat­tung stem­pel­te die ört­li­che Aus­län­der­be­hör­de dem jun­gen Mann ein „Arbeits­auf­nah­me nicht gestat­tet“ in sei­nen Aus­weis. Die Wir­tin und die Ehren­amt­li­che, die Bou­ba­car den Job ver­mit­telt hat, sind geschockt und empört.

Arbeit ist der Königs­weg der Inte­gra­ti­on in Deutsch­land. Bun­des­weit sind in den ver­gan­ge­nen Jah­ren die Zugän­ge zu Aus­bil­dung und Arbeit auch für Flücht­lin­ge immer wei­ter auf­ge­sto­ßen wor­den. Flücht­lin­ge sol­len nun so schnell wie mög­lich in Beru­fe ver­mit­telt wer­den. Das hilft der Wirt­schaft, aber auch den Flücht­lin­gen. Der brain was­te, die Ver­nich­tung von Kom­pe­tenz und Qua­li­fi­ka­ti­on, die jah­re­lang den Umgang mit Flücht­lin­gen geprägt hat, soll dadurch been­det werden.

Bay­ern macht damit nun Schluss. Die ver­mehr­ten Asyl­ge­su­che von Men­schen aus Süd­ost­eu­ro­pa haben in Bay­ern eine „West­bal­kan-Pho­bie“ aus­ge­löst. Kate­go­risch wird Flücht­lin­gen aus dem Koso­vo, aus Bos­ni­en oder Ser­bi­en abge­spro­chen, hin­rei­chen­de Flucht­grün­de zu haben. Die baye­ri­sche Ant­wort: sie sol­len das Ver­fah­ren so schnell wie mög­lich durch­lau­fen und abge­scho­ben wer­den, so jeden­falls die Theo­rie. In der Pra­xis funk­tio­nie­ren weder die schnel­len Ver­fah­ren noch die schnel­len Abschie­bun­gen. Die Flücht­lin­ge blei­ben län­ger als die ver­an­schlag­ten drei Mona­te im Land, und wür­den des­halb auch einen Zugang zum Arbeits­markt erhal­ten. Damit Flücht­lin­gen aus Süd­ost­eu­ro­pa die­ser Inte­gra­ti­ons­weg nicht eröff­net wird, sol­len Arbeits­ver­bo­te ver­hängt werden.

Weil aber ein Arbeits­ver­bot gegen Ange­hö­ri­ge bestimm­ter Staa­ten Dis­kri­mi­nie­rung wäre, greift Bay­erns Innen­mi­nis­te­ri­um auf juris­ti­sche Kate­go­rien zurück: all die­je­ni­gen, die als „offen­sicht­lich unbe­grün­det“ abge­lehnt wer­den, und die­je­ni­gen, die aus soge­nann­ten „siche­ren Her­kunfts­län­dern“ (neben Ser­bi­en, Bos­ni­en-Her­ze­go­wi­na und Maze­do­ni­en auch Sene­gal und Gha­na), soll der Weg in Aus­bil­dung und Arbeit ver­sperrt wer­den. Auf den „West­bal­kan“ abzie­lend, trifft die Maß­nah­me so deut­lich mehr Flücht­lin­ge, und sorgt für Empö­rung vor allem bei den Ehren­amt­li­chen, die sich an vie­len Orten ener­gisch für die Inte­gra­ti­on von Flücht­lin­gen stark machen.

Ohr­fei­ge für Ehrenamtliche

So kur­sie­ren Pro­test­brie­fe an Innen­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann und ande­re baye­ri­sche Kabi­netts­mit­glie­der, in denen von einer „Dienst­an­wei­sung zur Demo­ti­va­ti­on der Hel­fer­krei­se“ gespro­chen wird. Das Enga­ge­ment der Ehren­amt­li­chen, die Flücht­lin­gen Deutsch­kur­se anbie­ten und ihnen mit viel Auf­wand Lehr­stel­len und Arbeits­plät­ze suchen, bekommt einen deut­li­chen Dämp­fer. Vie­le die­ser Ehren­amt­li­chen emp­fin­den die Arbeits­ver­bots-Anwei­sung als eine Ohr­fei­ge für ihre Tätig­keit. Nicht weni­ge sind frus­triert und wol­len sich von der Asyl­ar­beit abwenden.

„Wir unter­schei­den bei unse­rer Hil­fe nicht zwi­schen siche­rem oder nicht siche­rem Her­kunfts­staat – wir sehen den Men­schen. Und nun ste­hen wir betrof­fen und fas­sungs­los vor Ihrer Ent­schei­dung. Wenn unse­re Bemü­hun­gen durch solch kom­pro­miss­lo­se Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen ad absur­dum geführt wer­den, stellt sich bei vie­len die Fra­ge der Sinn­haf­tig­keit unse­rer ehren­amt­li­chen Arbeit!“

Tat­säch­lich ruht – weil Behör­den und Wohl­fahrts­ver­bän­de über­for­dert sind – viel Ver­ant­wor­tung auf den Ehren­amt­li­chen, die Flücht­lin­ge unter­stüt­zen, beglei­ten und ihnen Wege in die Gesell­schaft eröff­nen. Auch gibt es dort, wo Anwoh­ne­rIn­nen für Flücht­lin­ge Par­tei ergrei­fen, wenig Spiel­raum für Res­sen­ti­ments und Ras­sis­mus. Dies setzt Bay­ern nun aufs Spiel.

Ver­un­si­cher­te Arbeitgeber

Doch auch auf einen wei­te­ren Aspekt wei­sen die Ehren­amt­li­chen hin: Arbeit­ge­ber, die inzwi­schen auch im Ver­trau­en dar­auf, dass selbst abge­lehn­te Asyl­su­chen­de meist nicht abge­scho­ben wer­den, ihre Zöger­lich­keit bei der Ein­stel­lung von Flücht­lin­gen auf­ge­ge­ben haben, wer­den durch das Edikt des Innen­mi­nis­te­ri­ums verunsichert:

„Beson­ders das Vor­ha­ben, auch bestehen­de Arbeits­ver­hält­nis­se been­den zu müs­sen, nimmt sowohl dem Arbeit­neh­mer als auch dem Arbeit­ge­ber jeg­li­che Rechts­si­cher­heit! Der Ver­trau­ens­schutz­ge­dan­ke bleibt hier völ­lig außen vor.“

Wer erst mal einen Ange­stell­ten wegen des Arbeits­ver­bots ver­lo­ren hat, wird kaum wie­der das Wag­nis ein­ge­hen, einen Flücht­ling ohne siche­ren Auf­ent­halts­sta­tus einzustellen.

Rück­schritt in die Abschre­ckungs­po­li­tik der 1990er Jahre 

Bay­ern will für die Poli­tik der Arbeits­ver­bo­te für Flücht­lin­ge mit gerin­gen Aner­ken­nungs­chan­cen auch ande­re Bun­des­län­der gewin­nen. Es wäre fatal, soll­te dies gelin­gen. Die ver­gan­ge­nen Jah­re waren geprägt von Blei­be­rechts­re­ge­lun­gen, die auch abge­lehn­ten Flücht­lin­gen, aller­dings erst nach lan­gen Jah­ren der Aus­gren­zung, Inte­gra­ti­on und Auf­ent­halt ermög­li­chen soll­ten. Nur zöger­lich erkann­te die Poli­tik, dass eine Lösung gefun­den wer­den müs­se auch für die Flücht­lin­ge, die trotz Ableh­nung lang­fris­tig in Deutsch­land bleiben.

Nun wirft Bay­ern die­se Erkennt­nis über Bord, und kehrt zurück zur längst durch die Wirk­lich­keit wider­leg­ten Vor­stel­lung, abge­lehn­te Flücht­lin­ge könn­ten zügig ver­an­lasst wer­den, Deutsch­land wie­der zu ver­las­sen. Die baye­ri­sche Poli­tik wird vor allem dazu füh­ren, dass wie­der vie­le Flücht­lin­ge in Unter­künf­ten sit­zen, nun noch stär­ker blo­ckiert durch die Ver­hin­de­rung von Arbeits- und Aus­bil­dungs­mög­lich­kei­ten. Eini­ge wer­den sich ille­ga­le Beschäf­ti­gun­gen suchen, ande­re wer­den in Nach­bar­staa­ten wei­ter­wan­dern, vie­le wer­den deso­lat im Lager sit­zen und zuneh­mend krank und arbeits­un­fä­hig wer­den. In Zei­ten, in denen wei­ter hohe Zah­len neu ankom­men­der Flücht­lin­ge erwar­tet wer­den, blo­ckiert die­se Poli­tik auch zahl­lo­se drin­gend benö­tig­te Unterbringungsplätze.

Es bleibt nur zu hof­fen, dass Bay­ern sich mit die­ser Poli­tik nicht durch­set­zen kann. Die Hel­fer­krei­se mobi­li­sie­ren jedenfalls.

IMS Bay­ern „Beschäf­ti­gung und Berufs­aus­bil­dung von Asyl­be­wer­bern und Gedul­de­ten“ vom 31.03.2015 (pdf)

Autor: Ste­phan Dünn­wald, Baye­ri­scher Flüchtlingsrat

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