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CSU-Chef Horst Seehofer poltert gegen Flüchtlinge. Einem Faktencheck hält die Mär vom „massenhaften Asylmissbrauch“ nicht Stand. Foto: Harald Bischoff

Während in Freital die Progromstimmung der 90er Jahre zurückgehrt und Gewalt gegen Flüchtlinge zunimmt, heizt CSU-Chef Seehofer die Debatte an. Angesichts eines „massenhaften Asylmissbrauchs“ fordert er schnelle Abschiebungen statt Verständnis. Das ist nicht nur politisch fatal, auch die Zahlen sprechen eine andere Sprache. Ein Faktencheck.

Bay­erns Minis­ter­prä­si­dent Horst See­ho­fer hat Bun­des­prä­si­dent Joa­chim Gauck wegen des­sen Rede zur Flücht­lings­po­li­tik kri­ti­siert. Gauck hat­te gefor­dert, Flücht­lin­ge groß­her­zi­ger auf­zu­neh­men und erin­ner­te dar­an, dass Mil­lio­nen Deut­sche nach dem zwei­ten Welt­krieg selbst Flücht­lin­ge waren. In einem Inter­view mit dem Mün­che­ner Mer­kur, kri­ti­sier­te CSU-Chef See­ho­fer den Bun­des­prä­si­den­ten: „Ich weiß aus vie­len Gesprä­chen mit Hei­mat­ver­trie­be­nen, dass sie sol­che Ver­glei­che nicht ger­ne hören. Die Ursa­chen sind jetzt ande­re, jetzt geht es auch um mas­sen­haf­ten Asylmissbrauch“.

Ange­sichts der wach­sen­den Gewalt gegen Flücht­lin­ge ein fata­les Signal. Seit Mona­ten het­zen etwa in Frei­tal Ras­sis­ten gegen Flücht­lin­ge. Seit Tagen wird die Flücht­lings­un­ter­kunft in der säch­si­schen Klein­stadt von einem ras­sis­ti­schen Mob bela­gert, Beob­ach­ter spre­chen von Pogromstimmung.

Mehr als 50 Pro­zent wer­den schluss­end­lich anerkannt

Auch einem Fak­ten­check hält die Mär vom „mas­sen­haf­ten Asyl­miss­brauch“ nicht Stand. 173.072 Asy­l­erst­an­trä­ge wur­den in 2014 gezählt, ein Bruch­teil der knapp 60 Mil­lio­nen Flücht­lin­ge und Bin­nen­ver­trie­be­nen welt­weit. Die Schutz­quo­te des Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) war dabei mit offi­zi­el­len 31,5 Pro­zent so hoch wie lan­ge nicht – in 2015 liegt die Quo­te bis­her bei 34,7 Pro­zent. Rund 130.000 Ent­schei­dun­gen hat das BAMF 2014 getrof­fen. Über ein Vier­tel der Antrag­stel­ler (25,9%) erhiel­ten die Flücht­lings­an­er­ken­nung nach der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on, wei­te­re 4,0 Pro­zent erhiel­ten euro­pa­recht­li­chen sub­si­diä­ren Schutz, für 1,6 Pro­zent wur­den natio­na­le Abschie­bungs­ver­bo­te verhängt.

Rund 45.000 Asyl­an­trä­ge (35%) kamen als  „for­mel­le Erle­di­gun­gen“ gar nicht zur Ent­schei­dung: In mehr als der Hälf­te die­ser Fäl­le wur­de nach der Dub­lin-Ver­ord­nung ein ande­rer EU-Staat für zustän­dig befun­den; hin­zu kamen vie­le Ent­schei­dun­gen nach der „siche­ren Dritt­staa­ten­re­ge­lung“, weil für die Antrag­stel­ler bereits ein ande­rer Staat die inter­na­tio­na­le Schutz­be­rech­ti­gung fest­ge­stellt hat­te – lei­der oft, ohne dass die Betrof­fe­nen tat­säch­lich Auf­nah­me und Schutz erhal­ten hätten.

Zieht man die­se for­mel­len Erle­di­gun­gen ab und betrach­tet nur die inhalt­lich geprüf­ten Fäl­le, ergibt sich eine berei­nig­te Gesamt­schutz­quo­te von 48,5 Pro­zent, das heißt, fast jede/r Zwei­te wird als schutz­be­rech­tigt aner­kannt. Bei 10,5 Pro­zent posi­ti­ven Kla­ge­ver­fah­ren vor Gericht liegt die Erfolgs­quo­te letzt­lich bei über 50 Prozent.

Vie­le abge­lehn­te Flücht­lin­ge haben gute Gründe

Auch vie­le abge­lehn­te Flücht­lin­ge haben ihre Hei­mat aus guten Grün­den ver­las­sen. So leben zum Bei­spiel knapp 4.000 afgha­ni­schen Bür­ger­kriegs­flücht­lin­ge in Deutsch­land, deren Asyl­an­trag abge­lehnt wur­de – obwohl die Sicher­heits­la­ge zuse­hends eskaliert.

Ein Groß­teil der Ableh­nun­gen bezog sich in 2014 auf Flücht­lin­ge aus dem West­bal­kan. Bei Flücht­lin­gen aus Alba­ni­en, Bos­ni­en und Her­ze­go­wi­na, Maze­do­ni­en, Koso­vo und Ser­bi­en lagen die Aner­ken­nungs­quo­ten ledig­lich bei 0,3 bis 2,2 Pro­zent. Hier­aus auf einen „mas­sen­haf­ten Asyl­miss­brauch“ zu schlie­ßen, ist nicht nur gefähr­lich, son­dern auch falsch. Auch aus den West­bal­kan­staa­ten kom­men vie­le Men­schen, die gute Grün­de haben, ihr Her­kunfts­land zu ver­las­sen – ihre Flucht­grün­de wer­den jedoch nicht anerkannt.

Wenn etwa Roma kei­nen Zugang zu sau­be­rem Trink­was­ser, zu Bil­dung, zu medi­zi­ni­scher Ver­sor­gung haben, ihre Sied­lun­gen zwangs­ge­räumt wer­den und dies alles im Zusam­men­wir­ken mas­si­ve Fol­gen hat, dann kann dies kumu­la­ti­ve Ver­fol­gung in Sin­ne des Asyl­rechts dar­stel­len. Trotz­dem wer­den Asyl­an­trä­ge rigo­ros abge­lehnt. Die­se Ableh­nungs­po­li­tik den Opfern von Dis­kri­mi­nie­rung und sozia­lem Elend vor­zu­wer­fen ist nicht nur zynisch, so wird die ras­sis­ti­sche Stig­ma­ti­sie­rung gan­zer Flücht­lings­grup­pen befeu­ert und der Nähr­bo­den für Het­ze und Angrif­fe geschaffen.

Stim­mungs­ma­che und Stig­ma­ti­sie­rung: Bay­ern will Abschie­be­la­ger ein­rich­ten (22.07.15)