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„Sichere Herkunftstaaten“: Deal auf Kosten der Roma-Flüchtlinge im Kabinett beschlossen
Der „Asylkompromiss“ zwischen der grünen Landesregierung Baden-Württembergs und der Bundesregierung wurde gestern im Kabinett als Gesetzentwurf beschlossen. Damit wird der Deal zwischen Ministerpräsident Kretschmann und der Bundesregierung, der Verbesserungen im Asylbereich auf dem Rücken von Flüchtlingen aus den Westbalkanstaaten erkauft, nun umgesetzt.
Trotz Protesten von zahlreichen Menschenrechtsorganisationen wie auch aus den eigenen Reihen hatte Baden-Württembergs grüner Ministerpräsident Kretschmann im September durch seine Zustimmung im Bundesrat ein Lieblingsprojekt der Konservativen ermöglicht: Die Einstufung der Westbalkanstaaten als „sichere Herkunftsländer“, die das Grundrecht auf Asyl von Schutzsuchenden aus den betroffenen Staaten aushebelt.
Asylsuchende aus Serbien, Mazedonien und Bosnien und Herzegowina, bei denen es sich vor allem um Angehörige der dort rassistisch schwer diskriminierten Roma-Minderheit handelt, müssen nun mit einer noch schnelleren Ablehnung ihrer Asylanträge rechnen. Heute wurde der Kompromiss im Kabinett unter dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern“ beschlossen.
Um welchen Preis wurde das Grundrecht der betroffenen Asylsuchenden geopfert?
Vorgesehen ist, dass die räumliche Beschränkung für Asylsuchende und Geduldete – die so genannte Residenzpflicht – ab dem vierten Monat des Aufenthalts abgeschafft wird. Das klingt gut. Denn die Residenzpflicht verbietet den Betroffenen das Reisen innerhalb Deutschland unter Strafandrohung – eine gravierende, europaweit einmalige Schikane, gegen die Flüchtlingsinitiativen seit Jahren ankämpfen.
Residenzpflicht – von der pauschalen Schikane zur willkürlichen Sanktion
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt dieses Anliegen jedoch nur mangelhaft um. Denn für die Geduldeten ist vorgesehen, dass die Residenzpflicht ausnahmsweise doch angewandt werden kann, wenn „aufenthaltsbeendende Maßnahmen …konkret bevorstehen“.
Mit dieser angeblichen Ausnahme könnte die Residenzpflicht für Gedudelte durch die Hintertür wieder zum Regelfall werden. Denn die Duldung besagt ja, dass der Betroffene ausreisepflichtig bleibt und seine Abschiebung theoretisch jederzeit durchgeführt werden kann. Zumindest restriktive Ausländerbehörden dürften daher von der Schikane „Residenzpflicht“ – bleibt es bei dieser Regelung – weiterhin regen Gebrauch machen.
Arbeitsmarktzugang erleichtert – aber Arbeitsverbote gibt es weiterhin
Außerdem ist vorgesehen, den Arbeitsmarktzugang zu erleichtern. Das Arbeitsverbot soll auf drei Monate befristet werden. Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland soll auch die Vorrangprüfung entfallen, wonach Deutsche und Unionsbürger zu erst mit offenen Stellen zu versorgen sind.
Aber auch hier gibt es einen gravierenden Haken: Denn es bleibt eine Regelung unangetastet, wonach Ausländerbehörden generell die Arbeitsaufnahme verbieten können, wenn den Betroffenen vorgeworfen wird, sie seien selbst Schuld, dass sie bisher nicht abgeschoben werden können. Auch hier belässt man den restriktiven Behörden große Spielräume. Wer die Betroffenen drangsalieren will, der hat rechtlich alle Mittel dazu.
Für Jugendliche ist dies besonders bitter. Denn es gilt das Prinzip der „Sippenhaft“: Wenn die Eltern einem Arbeitsverbot unterliegen, so gilt für die Kinder ein Ausbildungsverbot – eine absolut ungerechtfertigte Sanktion mit gravierenden Folgen für die Entwicklungschancen der Betroffenen.
Asylbewerberleistungsgesetz: Nur das Sachleistungsprinzip soll entfallen
Als drittes Element der geplanten Reform soll das das Sachleistungsprinzip im Asylbewerberleistungsgesetz aufgehoben werden. Das ist ein Fortschritt, aber ein sehr begrenzter, hat sich doch etwa selbst das asylpolitisch extrem restriktive Bayern davon verabschiedet, Flüchtlinge mit Lebensmittelpaketen abzuspeisen. Angestanden hätte die endgültige Abschaffung des gesamten „AsylbLG“, das immer noch ein zentrales Instrument zur Diskriminierung und Ausgrenzung von Flüchtlingen ist – mit beträchtlichen Folgen, auch im Bereich der medizinischen Versorgung.
Es ist längst an der Zeit, die Versorgung von hilfsbedürftigen Flüchtlingen so zu regeln wie die Versorgung anderer hilfsbedürftiger Menschen auch. Erhielten Flüchtlinge normale Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch, würde übrigens die Kostenzuständigkeit auf den Bund übergehen. Das würde Länder und die oft klammen Kommunen entlasten und damit bessere Voraussetzung dafür schaffen, dass Flüchtlinge vor Ort nicht als „Last“ an den Rand gedrängt, sondern Willkommen geheißen werden.
Der Preis: Bruch mit den Grundprinzipien des Asylrechts
Insgesamt gilt: Die Erleichterungen greifen viel zu kurz. Sie rechtfertigen niemals den von der grünen Landesregierung Baden-Württembergs ermöglichten Bruch mit den Grundprinzipien des Asylrechts: Der individuellen Asylprüfung als Kernstück des Asylverfahrens. Für die Flüchtlinge aus den als sicher etikettierten Staaten wird die Prüfung ihrer Fluchtgründe nun endgültig durch die Karikatur eines Asylverfahrens ersetzt.
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