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Bund und Länder haben beschlossen, dass Asylsuchende, denen auf der Basis der Schutzquote ihres Herkunftslandes keine "Bleibeperspektive" unterstellt wird, in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben sollen, bis sie abgeschoben werden können. Das Bild zeigt Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung Eisenberg in Thüringen. Foto: <a href="http://www.alle-bleiben.info/">www.alle-bleiben.info</a>

Bei einem Spitzentreffen im Kanzleramt am 18. Juni 2015 haben Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder einen Maßnahmenkatalog zur Flüchtlingspolitik verabschiedet. Zentral ist dabei die geplante Unterscheidung in Flüchtlinge erster und zweiter Klasse.

„Wir sind uns einig, dass unter­schie­den wer­den muss zwi­schen jenen, die einen Anspruch auf Schutz haben und jenen, die einen sol­chen Anspruch nicht haben“, erklär­te Bun­des­kanz­le­rin nach dem Spit­zen­tref­fen. Wäh­rend Flücht­lin­ge mit „güns­ti­ger Blei­be­per­spek­ti­ve“ schnel­ler Zugang zu Sprach­kur­sen erhal­ten sol­len, sol­len Flücht­lin­ge aus Län­dern mit einer „rela­tiv hohen Anzahl von Asyl­su­chen­den bei zugleich beson­ders nied­ri­ger Schutz­quo­te“ durch Des­in­te­gra­ti­on, Iso­la­ti­on in Groß­un­ter­künf­ten und zeit­na­he Abschie­bun­gen abge­schreckt wer­den – so der gemein­sa­me Beschluss der Bun­des­kanz­le­rin und der Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der.

Von den Restrik­tio­nen betrof­fen wären zunächst vor­ran­gig Roma aus den West­bal­kan­staa­ten und Men­schen aus ver­schie­de­nen west­afri­ka­ni­schen Län­dern. Die unkla­ren For­mu­lie­run­gen ermög­li­chen es jedoch, wei­te­re Her­kunfts­län­der ein­zu­be­zie­hen. Offen ist, ab wel­cher sta­tis­ti­schen Mar­ge eine „güns­ti­ge Blei­be­per­spek­ti­ve“ ange­nom­men wer­den soll.  Zu befürch­ten ist, dass in Zukunft nach poli­ti­scher Oppor­tu­ni­tät pau­schal anhand des Her­kunfts­lan­des über die Zukunft von Flücht­lin­gen ent­schie­den wird.

PRO ASYL hält dies für fatal. Eine Vor­sor­tie­rung der Flücht­lin­ge etwa nach der Schutz­quo­te ihres Her­kunfts­lan­des  läuft dem Grund­ge­dan­ken des Asyl­rechts – der indi­vi­du­el­len Prü­fung der Flucht­grün­de – zuwider.

Zen­tra­le Ent­schei­dungs­zen­tren: Mas­sen­ab­fer­ti­gung statt indi­vi­du­el­ler Asyl-Prüfung

Über die Asyl­an­trä­ge von Per­so­nen aus Län­dern mit „gerin­ger Blei­be­per­spek­ti­ve“ soll in vier zen­tra­len Ent­schei­dungs­zen­tren nach Akten­la­ge ent­schie­den wer­den. Die pro­ble­ma­ti­sche Pra­xis der Tren­nung von Anhö­rer und Ent­schei­der  wird damit auf Dau­er zum Prin­zip. Zu ver­mu­ten ist zudem, dass uner­fah­re­ne Ent­schei­der – bis zu 2000 neue BAMF-Mit­ar­bei­ter sol­len bis 2016 ein­ge­stellt wer­den – in gro­ßen Ent­schei­dungs­zen­tren tau­sen­de Ableh­nungs­be­schei­de auf der Basis von Text­bau­stei­nen pro­du­zie­ren, ohne die Per­son jemals gese­hen zu haben.  Das Prin­zip: Mas­sen­ab­fer­ti­gung statt indi­vi­du­el­ler Prüfung.

Son­der­la­ger und Abschie­bung inner­halb von drei Monaten

Flücht­lin­ge aus Län­dern mit gerin­ger „Blei­be­per­spek­ti­ve“ sol­len zudem nicht mehr auf die Kom­mu­nen ver­teilt wer­den.  Sie wür­den dann in gro­ßen Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen (EAE) ver­blei­ben und sol­len inner­halb von drei Mona­ten von dort aus abge­scho­ben werden.

Da die Kapa­zi­tä­ten der EAE’s hier­für nicht aus­rei­chen, wer­den wohl Außen­stel­len als Satel­li­ten der EAE’s errich­tet wer­den – in der Ver­gan­gen­heit waren dies unter ande­rem ehe­ma­li­gen Möbel­häu­ser, Turn- und Lager­hal­len. Dort wür­den Roma, West­afri­ka­ner und ande­re unlieb­sa­me Flücht­lings­grup­pen unter pre­kä­ren Bedin­gun­gen leben. Hier­durch droht nicht nur eine zusätz­li­che ras­sis­ti­sche Stig­ma­ti­sie­rung, auch eine indi­vi­du­el­le Bera­tung sowie Hil­fen für vul­nerable Grup­pen wie Kin­der, Schwan­ge­re und Trau­ma­ti­sier­te wür­den erheb­lich erschwert.

Die Län­der haben sich zudem ver­pflich­tet, nach einer Ableh­nung zeit­na­he Abschie­bun­gen durch­zu­füh­ren und hier­für ggf. mehr Per­so­nal ein­zu­stel­len, der Bund will sie dabei unter­stüt­zen. Mehr Sam­mel­ab­schie­bun­gen wer­den die Fol­ge sein. 

Halb­her­zig: Öff­nung von Sprach­kur­sen, Dul­dung für Azu­bis und optio­na­le Gesundheitskarte

Bis­her kön­nen Asyl­su­chen­de und gedul­de­te Flücht­lin­ge nicht an den Inte­gra­ti­ons­kur­sen teil­neh­men. Die Kur­se sol­len nun für Per­so­nen mit „guter Blei­be­per­spek­ti­ve“ geöff­net wer­den – sie sol­len 300 Stun­den Unter­richt erhal­ten. Zudem soll geprüft wer­den, ob berufs­be­zo­ge­ne Deutsch­kur­se (so genann­te ESF-BAMF Kur­se) auf­ge­stockt wer­den kön­nen, um mehr Flücht­lin­gen die Teil­nah­me zu ermöglichen.

Gedul­de­te Flücht­lin­ge, die sich in einer Berufs­aus­bil­dung befin­den, sol­len eine jeweils ein­jäh­ri­ge Dul­dung erhal­ten und damit vor der Abschie­bung geschützt sein. Wer 21 Jah­re und älter ist soll jedoch – Stand jetzt – außen vor blei­ben. Dies geht aus dem aktu­el­len Ent­wurf des Geset­zes zu Blei­be­recht und Auf­ent­halts­be­en­di­gung her­vor, wel­ches im Juli ver­ab­schie­det wer­den soll. Die geplan­te Rege­lung ist fatal: Durch Krieg und Flucht bestehen oft gro­ße Lücken im Bil­dungs­ver­lauf, den Über­gang von Schu­le in Aus­bil­dung errei­chen vie­le daher erst mit 21 Jah­ren und älter.

Bis­her müs­sen Asyl­su­chen­de vor einer Kran­ken­be­hand­lung einen Antrag beim Sozi­al­amt stel­len: Gesund­heits­ge­fähr­den­de Ver­zö­ge­run­gen und sachun­kun­di­ge Ableh­nun­gen sind die Fol­ge. Die Ein­füh­rung von Gesund­heits­kar­ten könn­te die­ses Pro­blem mil­dern. Nun wur­de ver­ein­bart, dass jedes Bun­des­land zwi­schen Kran­ken­schei­nen oder Gesund­heits­kar­ten ent­schei­den kann – dies war jedoch bereits vor­ab mög­lich, Bre­men und Ham­burg haben die Kar­te bereits eingeführt.

Koso­vo, Mon­te­ne­gro, Alba­ni­en: Bald siche­re Herkunftsländer?

Nach­dem man bereits im letz­ten Jahr Bos­ni­en und Her­ze­go­wi­na, Maze­do­ni­en und Ser­bi­en ohne aus­rei­chen­de Prü­fung der men­schen­recht­li­chen Ver­hält­nis­se auf die Lis­te der soge­nann­ten „siche­ren Her­kunfts­staa­ten“ gesetzt hat, soll nun geprüft wer­den ob dies mit Mon­te­ne­gro, Koso­vo und Alba­ni­en eben­falls gesche­hen kann. PRO ASYL lehnt eine Aus­wei­tung der Lis­te siche­rer Her­kunfts­län­der ab.

Umbau des Flücht­lings­rechts durch die Hintertür

Die Beschlüs­se sind ein wei­te­rer Schritt zu einem Umbau des Flücht­lings­rechts durch die Hin­ter­tür. An die Stel­le einer indi­vi­du­el­len Prü­fung tritt eine Pro­gno­se anhand des Her­kunfts­lan­des. In vie­len Fäl­len droht, dass die Betrof­fe­nen kein fai­res Asyl­ver­fah­ren erhal­ten wer­den und ihre Inte­gra­ti­on ver­hin­dert wird, obwohl vie­le von ihnen am Ende lan­ge oder auf Dau­er in Deutsch­land bleiben.

Stim­mungs­ma­che und Stig­ma­ti­sie­rung: Bay­ern will Abschie­be­la­ger ein­rich­ten (22.07.15)

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