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Deutschlandweit protestieren zehntausende Menschen - wie hier in Berlin - gegen Pegida und ihre Ableger. Währenddessen greift die CSU Forderungen vom rechten Rand auf. Bald sollen Gesetzesverschärfungen folgen. Bild: flickr / GillyBerlin

Im Vorfeld ihrer Klausur in Wildbad Kreuth fordert die CSU beschleunigte Asylverfahren und schneller Abschiebungen – offensichtlich ein Anbiederungsversuch an „Pegida“. Die Pläne der CSU würden vor allem zwei Gruppen von Flüchtlingen treffen: Roma-Flüchtlinge und Dublin-Fälle.

Berich­ten nach sieht das CSU-Papier unter ande­rem Asyl­schnell­ver­fah­ren für Flücht­lin­ge vor, deren Her­kunfts­län­dern als „sicher“ ein­ge­stuft wur­den. Das betrifft  vor allem Flücht­lin­ge aus Ser­bi­en, Maze­do­ni­en und Bos­ni­en-Her­ze­go­wi­na, deren Staa­ten die Bun­des­re­gie­rung erst vor kur­zem zu „siche­ren Her­kunfts­staa­ten“ erklär­te – obwohl zahl­rei­che Men­schen­rechts­be­rich­te zei­gen, dass Ange­hö­ri­ge der Roma und ande­re Min­der­hei­ten dort umfas­sen­der ras­sis­ti­scher Aus­gren­zung aus­ge­setzt und nicht zuletzt des­halb oft von exis­ten­ti­el­ler Armut bedroht sind. Ras­sis­ti­sche wie auch homo­pho­be Angrif­fe wer­den von den Sicher­heits­be­hör­den oft igno­riert, es gibt schwer­wie­gen­de Män­gel im Jus­tiz­sys­tem. Die­se Flucht­grün­de, die bei gewis­sen­haf­ter Prü­fung in vie­len Fäl­len als asyl­recht­lich rele­vant ange­se­hen wer­den müss­ten, wer­den durch den popu­lis­ti­schen Vor­stoß  der CSU aber­mals bagatellisiert.

„Auf­nah­me­be­reit­schaft sichern“ – oder doch eher: Res­sen­ti­ments schüren?

Begrün­det wird der Vor­schlag, die Roma-Flücht­lin­ge in Asyl­schnell­ver­fah­ren abzu­leh­nen, mit der pau­scha­len Unter­stel­lung, es hand­le sich um „Wirt­schafts­flücht­lin­ge“.  Wür­den die­se nicht kon­se­quent abge­scho­ben, wür­de die Bereit­schaft „wirk­lich“ Schutz­be­dürf­ti­ge auf­zu­neh­men „aufs Spiel gesetzt“, so die Argu­men­ta­ti­on der CSU.

Dabei dürf­te vor allem eines die Bereit­schaft zur Flücht­lings­auf­nah­me unter­hölen: Popu­lis­ti­sche Vor­stö­ße eta­blier­ter Par­tei­en, die „ech­te Flücht­lin­ge“ gegen angeb­lich „unech­te Flücht­lin­ge“ aus­spie­len und dafür sor­gen, dass undif­fe­ren­zier­te Kampf­be­grif­fe wie „Wirt­schafts­flücht­lin­ge“ und „Asyl­miss­brauch“ die öffent­li­che Debat­te prä­gen. Sol­che Begrif­fe tra­gen nichts zum Ver­ständ­nis bei, eig­nen sich aber bes­tens dazu, die Empa­thie mit Schutz­su­chen­den zu unter­gra­ben,  Res­sen­ti­ments zu pfle­gen und zu Pegi­da-Demons­tra­tio­nen zu mobilisieren.

Dub­lin-Fäl­le: Vor allem Syrer, Afgha­nen und Eri­tre­er betroffen

Doch nicht nur gegen West­bal­kan­flücht­lin­ge wünscht sich die CSU ein här­te­res Vor­ge­hen. Im Fokus ste­hen auch Flücht­lin­ge, die aus einem ande­ren EU-Land nach Deutsch­land ein­ge­reist sind – soge­nann­te Dub­lin-Fäl­le. Der­zeit sind dies etwa ein Drit­tel aller Ver­fah­ren, betrof­fen davon sind vie­le Flücht­lin­ge aus Syri­en, Eri­trea, Afgha­ni­stan und Soma­lia. Die CSU will auch hier Asyl­schnell­ver­fah­ren und einen schnel­le­ren Voll­zug der Überstellungen.

Kon­kret heißt das, dass Flücht­lin­ge, die auf­grund von Obdach­lo­sig­keit in Ita­li­en, ras­sis­ti­scher Gewalt in Bul­ga­ri­en oder dro­hen­der Inhaf­tie­rung in Ungarn wei­ter­ge­flo­hen sind oder zu ihren Ange­hö­ri­gen oder ihrer Com­mu­ni­ty in Deutsch­land wol­len, mög­lichst zeit­nah nach ihrer Ankunft zurück­ge­schickt wer­den sol­len. Dass Flücht­lin­ge in den Rand­staa­ten der EU oft Haft, Obdach­lo­sig­keit und Elend erwar­ten, wird voll­stän­dig ignoriert.

„Kei­ne Ver­fol­gungs- oder Bedrohungstatbestände“

Über die­se bei­den Grup­pen hin­aus sol­len nach Wil­lem der CSU abge­lehn­te Asyl­be­wer­ber – egal aus wel­chem Her­kunfts­land – schnel­ler abge­scho­ben wer­den. Schon jetzt wür­den „mehr als die Hälf­te aller Asyl­an­trä­ge abge­lehnt, da kei­ne Ver­fol­gungs- oder Bedro­hungs­tat­be­stän­de vor­lie­gen“, heißt es in dem CSU-Papier. Dabei wird ver­schwie­gen, dass ein Groß­teil der Asyl­an­trä­ge aus for­ma­len Grün­den abge­lehnt wird, also über­haupt nicht geprüft wur­de, ob ein Ver­fol­gungs­grund vor­liegt. Dies ist bei­spiels­wei­se der Fall, wenn ein ande­res EU-Land zustän­dig ist. Wer­den die for­ma­len Ent­schei­dun­gen her­aus­ge­rech­net, liegt die berei­nig­te Schutz­quo­te bei 46,9 Pro­zent. Dar­über hin­aus wird vie­len abge­lehn­ten Asyl­be­wer­bern erst im Kla­ge­ver­fah­ren ein Schutz­sta­tus zuer­kannt. 10,9 Pro­zent der Kla­gen gegen nega­ti­ve Ent­schei­dun­gen waren in 2014 erfolg­reich. Ins­ge­samt sind es also deut­lich mehr als 50 Pro­zent, denen ein Schutz­sta­tus zuge­spro­chen wird. Und: Selbst wenn die Per­so­nen auch im Kla­ge­ver­fah­ren schei­tern, wer­den vie­le Flücht­lin­ge über Jah­re hin­weg gedul­det, da ihre Abschie­bung aus recht­li­chen oder tat­säch­li­chen Grün­den unmög­lich ist. Dies betrifft zum Bei­spiel vie­le Flücht­lin­ge aus Afgha­ni­stan.

Schnel­le­rer Voll­zug von Abschie­bun­gen und Überstellungen

Wie sich die CSU das von ihr gewünsch­te här­te­re Vor­ge­hen vor­stellt, ist der­zeit nur teil­wei­se klar. In Bay­ern soll es unter ande­rem mit neu geschaf­fe­nen zen­tra­len Aus­län­der­be­hör­den ermög­licht wer­den, Asyl­su­chen­de mög­lichst noch vor der Umver­tei­lung in loka­le Unter­künf­te direkt aus der Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung her­aus abzu­schie­ben. Mit einem fai­ren Asyl­ver­fah­ren, das effek­ti­ve Rechts­schutz­ga­ran­tien vor­sieht ist dies nicht ver­ein­bar. Zudem wür­de ver­hin­dert, dass Flücht­lin­ge vor Ort Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ken­nen­ler­nen, die sie unter­stüt­zen und sich gegen ihre Abschie­bung ein­set­zen könn­ten. Das Kal­kül: Wenn sozia­le Kon­tak­te zwi­schen Flücht­lin­gen und Bür­ge­rin­nen und Bür­gern gar nicht erst ent­ste­hen, kann rei­bungs­lo­ser abge­scho­ben werden.

Argu­men­ta­ti­ve Vor­be­rei­tung der geplan­ten Asylrechtsverschärfung

Auf einen ers­ten Blick könn­ten die CSU-For­de­run­gen als Sym­bol­po­li­tik bewer­tet wer­den, um in Zei­ten von Pegi­da rech­te Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler ein­zu­fan­gen. Doch nicht nur der in Bay­ern geplan­te ver­schärf­te Abschie­bungs­voll­zug könn­te in der Pra­xis mas­si­ve Aus­wir­kun­gen haben.  Mit ihrem Vor­stoß berei­tet die CSU die Argu­men­ta­ti­on für auf Bun­des­ebe­ne  geplan­te Geset­zes­ver­schär­fun­gen vor.  Denn schon Anfang Febru­ar soll im Bun­des­tag über das Gesetz zu „Blei­be­recht und Auf­ent­halts­be­en­di­gung“ bera­ten wer­den. Der ent­spre­chen­de Geset­zes­ent­wurf wur­de bereits im Kabi­nett beschlossen.

Neben einem Blei­be­recht für lang­jäh­rig Gedul­de­te sind dar­in vor allem Rege­lun­gen vor­ge­se­hen, die sich gegen Flücht­lin­ge aus dem West­bal­kan und gegen Flücht­lin­ge in Dub­lin-Ver­fah­ren rich­ten. So ist eine mas­si­ve Aus­wei­tung der Abschie­bungs­haft vor­ge­se­hen, sodass künf­tig  nahe­zu allen Dub­lin-Fäl­len Haft dro­hen könn­te. Gleich­zei­tig soll durch Auf­ent­halts­ver­bo­te und Wie­der­ein­rei­se­sper­ren dafür gesorgt wer­den, dass Flücht­lin­gen, die als „offen­sicht­lich unbe­grün­det“ abge­lehnt wur­den – dar­un­ter vie­le Roma aus den West­bal­kan­staa­ten – jede Mög­lich­keit der Auf­ent­halts­ver­fes­ti­gung genom­men wird. Neben gefähr­li­cher Stim­mungs­ma­che treibt die CSU somit schon die nächs­ten Geset­zes­ver­schär­fun­gen auf Bun­des­ebe­ne voran.

Stim­mungs­ma­che und Stig­ma­ti­sie­rung: Bay­ern will Abschie­be­la­ger ein­rich­ten (22.07.15)

Zivi­ler Unge­hor­sam gegen die „Abschie­be­pra­xis auf Basis der Heim­lich­keit“ (07.05.15)