28.04.2014
Image
"Ich möchte nicht Asyl in der EU beantragen!" - Mit Plakaten wie diesem will die serbische Regierung potentielle Asylsuchende, in der Regel verarmte und diskriminierte Roma, davon abhalten in der EU Asyl zu beantragen, und präsentiert Serbien als sicheres Herkunftsland. Bild: Karin Waringo

Während die Große Koalition ein Gesetz vorbereitet, das Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien zu „sicheren Herkunftsländern“ von Asylsuchenden erklärt und Asylanträge aus diesen Ländern pauschal abwehren soll, hat ein Stuttgarter Gericht zwei Angehörige der Romaminderheit in Serbien als Flüchtlinge anerkannt.

Die Asyl­an­trä­ge der bei­den ser­bi­schen Staats­bür­ger waren vom Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge im Dezem­ber 2013 als „offen­sicht­lich unbe­grün­det“ abge­lehnt wor­den. Dage­gen hat­ten die bei­den Ange­hö­ri­gen der Roma-Min­der­heit geklagt  – erfolg­reich: Ende März 2014 hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Stutt­gart die Ent­schei­dung des Bun­des­amts  gekippt und den bei­den Klä­gern die Flücht­lings­ei­gen­schaft nach §60 Abs. 1 Auf­ent­halts­ge­setz zuge­spro­chen. PRO ASYL begrüßt die umfas­sen­de men­schen­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zung des Ver­wal­tungs­ge­richts mit der Situa­ti­on von Roma in Ser­bi­en und hofft, dass sich vie­le Gerich­te die­sem posi­ti­ven Bespiel anschlie­ßen werden.

In sei­ner Begrün­dung lässt das Gericht offen, ob Roma in Ser­bi­en schon wegen der Zuge­hö­rig­keit zu ihrer eth­ni­schen Grup­pe gene­rell asyl­re­le­van­ter Ver­fol­gung aus­ge­setzt sind. Es macht aber deut­lich, dass Roma dort extrem benach­tei­ligt wer­den und gezwun­gen sind, am Rand der Gesell­schaft zu leben. Dabei stützt sich das Gericht sowohl auf Berich­te des Aus­wär­ti­gen Amtes als auch auf ein Gut­ach­ten von Dr. Karin Warin­go. Die Exper­tin der Romaor­ga­ni­sa­ti­on Cha­chi­pe hat­te für den PRO-ASYL-Bericht „Ser­bi­en – ein siche­rer Her­kunfts­staat von Asyl­su­chen­den in Deutsch­land?“ Quel­len zur Men­schen­rechts­si­tua­ti­on in Ser­bi­en aus­ge­wer­tet. Sie wur­de vom Ver­wal­tungs­ge­richt auch als sach­ver­stän­di­ge Zeu­gin angehört.

Aus­rei­se­be­schrän­kun­gen ver­sto­ßen gegen EMRK 

Aus­drück­lich folgt das Gericht Warin­gos Ein­schät­zung, dass der ser­bi­sche Staat Roma kei­nen hin­rei­chen­den Schutz gegen die häu­fi­ger wer­den­den Über­grif­fe von Drit­ten gewährt. Als aus­schlag­ge­bend bezeich­net das Gericht die Beschrän­kung von Frei­zü­gig­keit und Men­schen­rech­ten der Roma in Ser­bi­en. Denn das ser­bi­sche Recht stel­le die Aus­rei­se mit der Absicht, Asyl zu bean­tra­gen, unter bestimm­ten Umstän­den unter Stra­fe. Dies ver­letzt nach Auf­fas­sung des Gerichts die die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on wie auch die in der ser­bi­schen Ver­fas­sung gewähr­te Aus­rei­se­frei­heit. Daher lie­ge eine Ver­fol­gungs­hand­lung vor. Da ent­spre­chen­de staat­li­che Kon­troll­maß­nah­men selek­tiv auf die Min­der­heit der Roma ziel­ten, knüp­fe die Ver­fol­gung auch an ein asyl­re­le­van­tes Merk­mal an.

Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig – es ist damit zu rech­nen, dass das Bun­des­amt Beru­fung ein­le­gen wird. Die Gerichts­ent­schei­dung macht deut­lich, was PRO ASYL in der Stel­lung­nah­men zum aktu­el­len Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren her­vor­ge­ho­ben hat: Es bedarf einer dif­fe­ren­zier­ten Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Ein­zel­fall und mit der sys­te­ma­ti­schen ras­sis­tisch moti­vier­ten Dis­kri­mi­nie­rung der Roma, um zu sach­ge­rech­ten Ergeb­nis­sen zu kom­men. Die pau­scha­le Ein­stu­fung der ex-jugo­sla­wi­schen Staa­ten als „siche­re Her­kunfts­län­der“ ist nicht zu rechtfertigen. 

Das Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richts Stutt­gart im Wortlaut

PRO ASYL-Stel­lung­nah­me zum Ent­wurf eines Geset­zes zur Ein­stu­fung wei­te­rer Staa­ten als siche­re Her­kunfts­staa­ten und zur Erleich­te­rung des Arbeits­markt­zu­gangs für Asyl­be­wer­ber und gedul­de­te Ausländer

 „Siche­re Her­kunftstaa­ten“: Deal auf Kos­ten der Roma-Flücht­lin­ge im Kabi­nett beschlos­sen (30.10.14)

 Von wegen „sicher“: CDU/CSU wol­len Mon­te­ne­gro und Alba­ni­en zu „siche­ren Her­kunfts­staa­ten“ erklä­ren (04.06.14)

 Gesetz­ent­wurf zu siche­ren Her­kunfts­staa­ten: „ver­harm­lo­send und irre­füh­rend“ (30.04.14)

 8. April – Inter­na­tio­na­ler Tag der Roma (08.04.14)

 Aus drei mach fünf: Täu­schung im Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren (18.03.14)

 Wie die Bun­des­re­gie­rung Roma von fai­ren Asyl­ver­fah­ren aus­schlie­ßen will (06.03.14)

 Roma in Ser­bi­en – Von wegen „siche­rer Her­kunfts­staat“ (10.12.13)