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Große Koalition gegen Roma-Flüchtlinge: die Politik der Null-Anerkennung steht
Schutzsuchenden Roma aus den Staaten des westlichen Balkans wird pauschal Asylmissbrauch unterstellt. Nun will die Koalition Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina auch noch als „sichere Herkunftsstaaten“ einstufen. Dabei ist kaum zu übersehen, dass Roma in diesen Staaten rassistischer Diskriminierung bis hin zur Existenzbedrohung ausgesetzt sind.
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht vor, dass Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. So sollen die Betroffenen – hauptsächlich Angehörige der Roma und anderer Minderheiten – in Schnellverfahren abgelehnt und binnen kurzer Zeit abgeschoben werden können.
Schon seit Herbst letzten Jahres werden Asylsuchende aus den Balkan-Staaten im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Anweisung des Bundesinnenministeriums mit Vorrang bearbeitet. Bereits jetzt erfolgt keine ernstzunehmende Prüfung ihrer Fluchtgründe. Die Ablehnung scheint von vornherein festzustehen.
Dies, wie auch die geplante Einstufung der Herkunftsstaaten als „sicher“, steht in eklatantem Widerspruch zur Realität: Die Diskriminierung der Roma und anderer Minderheiten ist etwa in Serbien so umfassend, dass einem Großteil der Betroffenen der Zugang zu Arbeit, zu Bildung, zu medizinischer Versorgung, zu regulären Wohnungen und oft gar zu sauberem Trinkwasser verwehrt bleibt.
Ausblendung der Realität
Obwohl es unstrittig ist, dass es insbesondere die Angehörigen von Minderheiten sind, die in diesen Staaten unter existenzieller Armut leiden, wird die Ursache ihrer Armut – die umfassende rassistische Ausgrenzung – in der öffentlichen Diskussion um die Roma-Flüchtlinge systematisch ausgeblendet.
Ein Papier des EASO (European Asylum Support Office), das sich mit den Asylanträgen aus den westlichen Balkanstaaten ersichtlich mit dem Ziel beschäftigt, Forderungen nach Schnellverfahren und verminderten Geldleistungen für die betroffenen Asylsuchenden zu untermauern, argumentiert, die EU-Staaten wie auch die Herkunftsstaaten seien sich einig, dass die Asylanträge der Roma ökonomische Gründe hätten, was insbesondere in Serbien und Mazedonien verstärkt für die Minderheiten gelte. Warum die Minderheiten verstärkt von Armut betroffen sind, das bleibt in der „Studie“ ziemlich im Dunkeln.
Bagatellisierung statt ernsthafte Kritik
Interviews mit den Betroffenen haben die Autoren allerdings nicht geführt – dies liege „außerhalb der zur Verfügung stehenden Ressourcen“ der EASO, heißt es in dem Papier – lieber verlässt man sich auf die Angaben der Herkunftsstaaten, die gern über die großzügige Unterstützung berichten, die den betroffenen Minderheitenangehörigen auf dem Balkan angeblich zuteilwird. Die Staaten hätten schon viel unternommen, um die Situation der Betroffenen zu verbessern und die Fluchtursachen zu beseitigen, heißt es demnach im Bericht. Auch der skandalöse Versuch insbesondere Mazedoniens und Serbiens, Minderheitenangehörigen gezielt das Recht auf Ausreise z. B. durch Passentzug zu verwehren, wird erwähnt, doch das, so der Bericht, sei schwierig und „rechtlich fragwürdig“. Als ernstzunehmende Kritik an der völkerrechtswidrigen Praxis der betroffenen Staaten, Minderheitenangehörig durch rassistische Kontrollen an der Ausreise zu hindern, kann solche Bagatellisierung kaum gelten.
Dass die EU-Staaten die Verhinderung der Ausreise von Minderheitenangehörigen nicht kritisieren, sondern diese durch Druck auf die Herkunftsstaaten herbeiführen, ist ein Beispiel dafür, wie sich die rassistische Diskriminierung der Betroffenen in der Asyl- und Migrationspolitik der EU fortsetzt. Vorbereitet und begleitet wird die „Westbalkanstrategie“ von einem mehr oder minder offen rassistischen Diskurs über die Roma, der den ohnehin verbreiteten Antiziganismus in Deutschland wie in anderen EU-Staaten weiter bestärkt.
Individuelle Prüfung der Asylanträge ist notwendig
Am Ende der Schlussfolgerungen des EASO-Papiers heißt es schließlich in wenigen Zeilen doch noch, dass in einigen Fällen kumulative Diskriminierung sich zu rassistischer Verfolgung summieren könnte und darum eine individuelle Prüfung der Asylanträge aus den genannten Staaten erforderlich sei, denn die für das Asylverfahren maßgebliche Qualifikationsrichtlinie sieht vor, dass bei jedem Einzelfall zu prüfen ist, ob sich einzelne Menschenrechtsverletzungen zu sogenannter kumulativer Verfolgung summieren.
Während dies in anderen Staaten offenbar zumindest teilweise Berücksichtigung findet, und sich etwa in Belgien oder der Schweiz im ersten Halbjahr 2013 in Asylverfahren der Betroffenen Schutzquoten von über zehn Prozent ergaben, liegt die Schutzquote für Schutzsuchende aus diesen Herkunftsstaaten in Deutschland im selben Zeitraum nahe null. Der pauschalen Ablehnungspraxis sollen nun durch die Einstufung von Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als „sichere Herkunftsländer“ die höheren Weihen verliehen werden. Die Null soll stehen – wie die Große Koalition gegen Roma.
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