
Glücksrad Familiennachzug: Konsequenzen der Neuregelung für subsidiär Schutzberechtigte
Ab 1.8.2018 gilt die Neuregelung zum Familiennachzug zu den sog. subsidiär Schutzberechtigten. Nur 1000 Angehörige pro Monat soll im Rahmen eines Kontingentes der Nachzug gestattet werden. Das Ergebnis des hitzigen Gesetzgebungsverfahrens wird dem Grund- und Menschenrecht auf Familie nicht gerecht und ist in menschlicher Hinsicht nicht vertretbar.
...